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Oliva, H., Hartmann, R., Schlanstedt, G. & Brömme, B ... - Fogs GmbH

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ist. Die Zuverdienstfirmen bieten auff die individuelle Situation der psychisch kran-<br />

ken bzw. seelisch behinderten Menschen und Suchtkranken zugeschnittenz<br />

ne Arbeits-<br />

Wei-<br />

zeiten sowie Arbeitsanforderungen und berücksichtigen dabei in angemessener<br />

se<br />

Leistungsschwankungen und Krankheitsausfälle ihrer MitarbeiterInnen. Der Be-<br />

pro<br />

Woche betragen, wobei die Tages- und Wochenarbeitszeit flexibel an den Bedürfnis-<br />

schäftigungsumfang der MitarbeiterIn<br />

nnen sollte i.d.R. weniger als 15 Stunden<br />

sen der MitarbeiterInnen und der Auftragslage der<br />

Firmen orientiert sein sollte.<br />

• Das übergeordnete Ziel von Zuverdienstangeboten besteht vor allem darin, für psy-<br />

chisch kranke<br />

bzw. seelisch behinderte Menschen und Suchtkranke die Teilhabemög-<br />

dass<br />

das Selbstwertgefühl der Menschen mit Behinderung erhöht, die d Kommunikationsfä-<br />

higkeit gestärkt und Kontaktmöglichkeiten sowie eine Tagesstruktur geschaffen wer-<br />

den. Zudem sollten die Zuverdienstfirmen ihre MitarbeiterInnen dazu befähigen,<br />

nach und nach ihre Belastbarkeit undd Leistungsfähigkeit zu steigern und sie an eine<br />

lichkeiten zu verbessern. Darauf orientierte Einzelziele sollten dazu beitragen,<br />

berufliche (Wieder-)Eingliederung heranführen. Wichtig ist ess dabei, dass die Zuver-<br />

dienstfirmen den behinderten MitarbeiterInnen<br />

aktive Mitwirkungsmöglichkeiten<br />

einräumen.<br />

Misst man die 13 sächsischen Zuverdienstfirmen an diesen (Qualitäts-)Merkmalen „guter<br />

Praxis“ dann kannn man – ausgehend von den im Rahmen der verschiedenen Erhebungen<br />

gewonnenen Erkenntnissen – feststellen, dass alle vertieft untersuchten Zuverdienstpro-<br />

und<br />

jekte den o.g. Maßstäben – trotz unterschiedlicher und z.T. schwieriger Ausgangsregionaler<br />

Rahmenbedingungen – ganz überwiegend entsprechen.<br />

Anknüpfend an die Fragestellungen der Evaluation sollen abschließend noch einige Über-<br />

des<br />

legungen zu möglichen (beruflichen) Rehabilitations- und Teilhabemöglichkeiten analysierten Personenkreises und – damit verbunden – (denkbaren) Finanzierungsalterna-<br />

abge-<br />

tiven der sächsischen Zuverdienstfirmen dargestellt und Schlussfolgerungen daraus<br />

leitet werden:<br />

• Wie oben bereits umfassend dargelegt, entspricht die Beschäftigung derr pschyisch<br />

kranken bzw.<br />

seelisch behinderten Menschen und<br />

Suchtkranken in den sächsischen<br />

Zuverdienstfirmen – auch<br />

gemessen an bundesweiten Standards – den Erfordernissen<br />

der Zielgruppe sowohl hinsichtlich des Krankheitsbilds als auch des beobachteten<br />

Hilfebedarfs. Aufgrund der erfassten Dauer der Erwerbslosigkeit (rd. 80 % aller Mit-<br />

z.T. er-<br />

heblichen (gesundheitlichen und psychosozialen) Beeinträchtigungen<br />

kann aus<br />

FOGS-Sicht für den ganz überwiegenden Anteil der MitarbeiterInnen im Zuverdienst<br />

davon ausgegangen werden, dass nur noch (Eingliederungs-)Maßnahmen<br />

der Sozial-<br />

hilfeträger oder eine Förderung durch Land und Kommunen für diesen Personenkreis<br />

in<br />

Frage kommen. Dabei dürfte z.B. der Besuch einer Werkstatt – aufgrund des do-<br />

kumentierten Alters und der o.g. Einschränkungen – nur (noch) für einenn sehr klei-<br />

nen Teil eine wirkliche Alternative zur Beschäftigung im Zuverdienst darstellen, da<br />

arbeiterInnen<br />

sind schon seit vielen Jahren erwerbslos) und den d vielfältigen<br />

sie die dort bestehenden physischen und psychischen (Arbeits-)Anforderungen nur<br />

begrenzt erfüllen können.<br />

• Wie die Befragungsergebnisse zeigen, verfügt der<br />

allergrößte Teil der MitarbeiterIn-<br />

nen aufgrund seiner Beeinträchtigungen über keine Ansprüchee mehr gegenüber ande-<br />

im<br />

Rahmen des „SGB II-Rechtskreises“<br />

(wie in der Vergangenheit durch AGH) dürfte<br />

ren (vorrangigen) Leistungsträgern. Auch die Möglichkeit einer e Beschäftigung<br />

für die MitarbeiterInnen von Zuverdienstprojektenn aufgrund der d mit der „Instrumen-<br />

tenreform“ (s.o.) intendierten Ziele immer schwieriger werden, weil die Mittel (und<br />

die Ausgestaltung der Maßnahmen)<br />

) für Personengruppen<br />

mit schwerwiegenden<br />

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