Oliva, H., Hartmann, R., Schlanstedt, G. & Brömme, B ... - Fogs GmbH
Oliva, H., Hartmann, R., Schlanstedt, G. & Brömme, B ... - Fogs GmbH
Oliva, H., Hartmann, R., Schlanstedt, G. & Brömme, B ... - Fogs GmbH
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
ist. Die Zuverdienstfirmen bieten auff die individuelle Situation der psychisch kran-<br />
ken bzw. seelisch behinderten Menschen und Suchtkranken zugeschnittenz<br />
ne Arbeits-<br />
Wei-<br />
zeiten sowie Arbeitsanforderungen und berücksichtigen dabei in angemessener<br />
se<br />
Leistungsschwankungen und Krankheitsausfälle ihrer MitarbeiterInnen. Der Be-<br />
pro<br />
Woche betragen, wobei die Tages- und Wochenarbeitszeit flexibel an den Bedürfnis-<br />
schäftigungsumfang der MitarbeiterIn<br />
nnen sollte i.d.R. weniger als 15 Stunden<br />
sen der MitarbeiterInnen und der Auftragslage der<br />
Firmen orientiert sein sollte.<br />
• Das übergeordnete Ziel von Zuverdienstangeboten besteht vor allem darin, für psy-<br />
chisch kranke<br />
bzw. seelisch behinderte Menschen und Suchtkranke die Teilhabemög-<br />
dass<br />
das Selbstwertgefühl der Menschen mit Behinderung erhöht, die d Kommunikationsfä-<br />
higkeit gestärkt und Kontaktmöglichkeiten sowie eine Tagesstruktur geschaffen wer-<br />
den. Zudem sollten die Zuverdienstfirmen ihre MitarbeiterInnen dazu befähigen,<br />
nach und nach ihre Belastbarkeit undd Leistungsfähigkeit zu steigern und sie an eine<br />
lichkeiten zu verbessern. Darauf orientierte Einzelziele sollten dazu beitragen,<br />
berufliche (Wieder-)Eingliederung heranführen. Wichtig ist ess dabei, dass die Zuver-<br />
dienstfirmen den behinderten MitarbeiterInnen<br />
aktive Mitwirkungsmöglichkeiten<br />
einräumen.<br />
Misst man die 13 sächsischen Zuverdienstfirmen an diesen (Qualitäts-)Merkmalen „guter<br />
Praxis“ dann kannn man – ausgehend von den im Rahmen der verschiedenen Erhebungen<br />
gewonnenen Erkenntnissen – feststellen, dass alle vertieft untersuchten Zuverdienstpro-<br />
und<br />
jekte den o.g. Maßstäben – trotz unterschiedlicher und z.T. schwieriger Ausgangsregionaler<br />
Rahmenbedingungen – ganz überwiegend entsprechen.<br />
Anknüpfend an die Fragestellungen der Evaluation sollen abschließend noch einige Über-<br />
des<br />
legungen zu möglichen (beruflichen) Rehabilitations- und Teilhabemöglichkeiten analysierten Personenkreises und – damit verbunden – (denkbaren) Finanzierungsalterna-<br />
abge-<br />
tiven der sächsischen Zuverdienstfirmen dargestellt und Schlussfolgerungen daraus<br />
leitet werden:<br />
• Wie oben bereits umfassend dargelegt, entspricht die Beschäftigung derr pschyisch<br />
kranken bzw.<br />
seelisch behinderten Menschen und<br />
Suchtkranken in den sächsischen<br />
Zuverdienstfirmen – auch<br />
gemessen an bundesweiten Standards – den Erfordernissen<br />
der Zielgruppe sowohl hinsichtlich des Krankheitsbilds als auch des beobachteten<br />
Hilfebedarfs. Aufgrund der erfassten Dauer der Erwerbslosigkeit (rd. 80 % aller Mit-<br />
z.T. er-<br />
heblichen (gesundheitlichen und psychosozialen) Beeinträchtigungen<br />
kann aus<br />
FOGS-Sicht für den ganz überwiegenden Anteil der MitarbeiterInnen im Zuverdienst<br />
davon ausgegangen werden, dass nur noch (Eingliederungs-)Maßnahmen<br />
der Sozial-<br />
hilfeträger oder eine Förderung durch Land und Kommunen für diesen Personenkreis<br />
in<br />
Frage kommen. Dabei dürfte z.B. der Besuch einer Werkstatt – aufgrund des do-<br />
kumentierten Alters und der o.g. Einschränkungen – nur (noch) für einenn sehr klei-<br />
nen Teil eine wirkliche Alternative zur Beschäftigung im Zuverdienst darstellen, da<br />
arbeiterInnen<br />
sind schon seit vielen Jahren erwerbslos) und den d vielfältigen<br />
sie die dort bestehenden physischen und psychischen (Arbeits-)Anforderungen nur<br />
begrenzt erfüllen können.<br />
• Wie die Befragungsergebnisse zeigen, verfügt der<br />
allergrößte Teil der MitarbeiterIn-<br />
nen aufgrund seiner Beeinträchtigungen über keine Ansprüchee mehr gegenüber ande-<br />
im<br />
Rahmen des „SGB II-Rechtskreises“<br />
(wie in der Vergangenheit durch AGH) dürfte<br />
ren (vorrangigen) Leistungsträgern. Auch die Möglichkeit einer e Beschäftigung<br />
für die MitarbeiterInnen von Zuverdienstprojektenn aufgrund der d mit der „Instrumen-<br />
tenreform“ (s.o.) intendierten Ziele immer schwieriger werden, weil die Mittel (und<br />
die Ausgestaltung der Maßnahmen)<br />
) für Personengruppen<br />
mit schwerwiegenden<br />
56