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Oliva, H., Hartmann, R., Schlanstedt, G. & Brömme, B ... - Fogs GmbH

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• Anknüpfend an die Überlegungen derr UN-Konvention über die Rechte von Mensch-<br />

und<br />

Minister, Senatorinnen und Senatorenn für Arbeit und Sozialess der Länderr zur „Wei-<br />

en<br />

mit Behinderungen und die Beschlüsse der Konferenzen<br />

der Ministerinnen<br />

terentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung“<br />

B<br />

(ASMK)<br />

wies ein Teil<br />

der ExpertInnen nochmals darauf hin, welche wichtige Rolle Zuver-<br />

dienstprojektee für eine personenzent<br />

trierte Hilfeerbringung im Bereich Arbeit und<br />

Beschäftigungg einnehmen. Deshalb sollten diese Angebote auch zukünftigg in ausrei-<br />

und<br />

Suchtkranke – als wichtigem Element der gemeindepsychiatrischen Versorgung –<br />

chendem Ausmaß für psychisch kranke bzw. seelisch behinderte Menschen<br />

zur Verfügung stehen. Aufgrund derr Bedeutung der Zuverdienstangebote sieht ein<br />

Teil der ExpertInnen weiterhin sowohl die Länder<br />

und Kommunen als auch die Leistungsträger<br />

(mit Blick auf den spezifischen Personenkreis vor allem die Träger der<br />

Sozialhilfe und die Jobcenter 53 ) in derr Pflicht, einee (auskömmliche) Finanzierung der<br />

Projekte sicherzustellen.<br />

Zwei Gesprächspartner<br />

hoben in diesem d Zusammenhang<br />

ausdrücklich<br />

hervor, dasss Zuverdienstprojekte zu<br />

einer (erheblichen) Entlastung der<br />

Sozialhilfeträger beitragen<br />

können. Ein Experte wies noch auff folgende (zusätzliche)<br />

Finanzierungsmöglichkeiten von Zuverdienstfirmen hin: ggf. Inanspruchnahme von<br />

Wirtschaftsförderung, Erhöhung dess Eigenmitteleinsatzes durch d Akquisition von<br />

Spenden sowie Eigenvergabe von Dienstleistungen (größerer)) Träger an ihre Zuver-<br />

dienstfirmen.<br />

• Mit Blick auf<br />

die besondere Situationn im Freistaat Sachsen regte ein Teil der Exper-<br />

Ausrich-<br />

tInnen an, einen „rundenn Tisch“ aller für die Finanzierung und u fachliche<br />

tung der Zuverdienstfirmen zuständigen Akteuree einzurichten, um für die Zukunft<br />

denkbare Finanzierungsmöglichkeitenn und -alternativen gemeinsam auszuloten.<br />

53 Von drei ExpertInnen wurde allerdings darauf hingewiesen, dass mit der Neugliederung der arbeitsmarktpolitischen<br />

Instrumente des SGB III und II („Instrumentenreform“) erhebliche Einsparungen im Bereich der Bundesagentur für<br />

Arbeit (vor allem im Rechtskreis des SGB II) verbunden seien und das künftig Maßnahmen, insbesondere für Perso-<br />

Behinderung,<br />

nengruppen mit schwerwiegenden<br />

Problemen und d geringer Leistungsfähigkeit (z.B. Menschen mitt<br />

psychisch oder suchtkranke Personen), erheblich eingeschränkt würden. Insoweit könne künftig weniger als in der<br />

Vergangenheit auf<br />

Maßnahmen derr Jobcenter im Rahmen des SGB II zurückgegriffenn werden.<br />

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