Oliva, H., Hartmann, R., Schlanstedt, G. & Brömme, B ... - Fogs GmbH
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• Anknüpfend an die Überlegungen derr UN-Konvention über die Rechte von Mensch-<br />
und<br />
Minister, Senatorinnen und Senatorenn für Arbeit und Sozialess der Länderr zur „Wei-<br />
en<br />
mit Behinderungen und die Beschlüsse der Konferenzen<br />
der Ministerinnen<br />
terentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung“<br />
B<br />
(ASMK)<br />
wies ein Teil<br />
der ExpertInnen nochmals darauf hin, welche wichtige Rolle Zuver-<br />
dienstprojektee für eine personenzent<br />
trierte Hilfeerbringung im Bereich Arbeit und<br />
Beschäftigungg einnehmen. Deshalb sollten diese Angebote auch zukünftigg in ausrei-<br />
und<br />
Suchtkranke – als wichtigem Element der gemeindepsychiatrischen Versorgung –<br />
chendem Ausmaß für psychisch kranke bzw. seelisch behinderte Menschen<br />
zur Verfügung stehen. Aufgrund derr Bedeutung der Zuverdienstangebote sieht ein<br />
Teil der ExpertInnen weiterhin sowohl die Länder<br />
und Kommunen als auch die Leistungsträger<br />
(mit Blick auf den spezifischen Personenkreis vor allem die Träger der<br />
Sozialhilfe und die Jobcenter 53 ) in derr Pflicht, einee (auskömmliche) Finanzierung der<br />
Projekte sicherzustellen.<br />
Zwei Gesprächspartner<br />
hoben in diesem d Zusammenhang<br />
ausdrücklich<br />
hervor, dasss Zuverdienstprojekte zu<br />
einer (erheblichen) Entlastung der<br />
Sozialhilfeträger beitragen<br />
können. Ein Experte wies noch auff folgende (zusätzliche)<br />
Finanzierungsmöglichkeiten von Zuverdienstfirmen hin: ggf. Inanspruchnahme von<br />
Wirtschaftsförderung, Erhöhung dess Eigenmitteleinsatzes durch d Akquisition von<br />
Spenden sowie Eigenvergabe von Dienstleistungen (größerer)) Träger an ihre Zuver-<br />
dienstfirmen.<br />
• Mit Blick auf<br />
die besondere Situationn im Freistaat Sachsen regte ein Teil der Exper-<br />
Ausrich-<br />
tInnen an, einen „rundenn Tisch“ aller für die Finanzierung und u fachliche<br />
tung der Zuverdienstfirmen zuständigen Akteuree einzurichten, um für die Zukunft<br />
denkbare Finanzierungsmöglichkeitenn und -alternativen gemeinsam auszuloten.<br />
53 Von drei ExpertInnen wurde allerdings darauf hingewiesen, dass mit der Neugliederung der arbeitsmarktpolitischen<br />
Instrumente des SGB III und II („Instrumentenreform“) erhebliche Einsparungen im Bereich der Bundesagentur für<br />
Arbeit (vor allem im Rechtskreis des SGB II) verbunden seien und das künftig Maßnahmen, insbesondere für Perso-<br />
Behinderung,<br />
nengruppen mit schwerwiegenden<br />
Problemen und d geringer Leistungsfähigkeit (z.B. Menschen mitt<br />
psychisch oder suchtkranke Personen), erheblich eingeschränkt würden. Insoweit könne künftig weniger als in der<br />
Vergangenheit auf<br />
Maßnahmen derr Jobcenter im Rahmen des SGB II zurückgegriffenn werden.<br />
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