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Oliva, H., Hartmann, R., Schlanstedt, G. & Brömme, B ... - Fogs GmbH

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• Einige ExpertInnen wiesen in den Gesprächen darauf hin, dass Zuverdienstprojekte<br />

noch ein vergleichsweise<br />

„neues Angebot“ darstellen und einee (angemessene) sozialten<br />

der Lei-<br />

rechtliche Verankerung aufgrund der sich überschneidenden ZuständigkeitZ<br />

stungsträger noch nicht bestehe. Gleichwohl seien Zuverdienstfirmen einn wichtiger<br />

(Angebots-)Baustein für Menschen mit Behinderung, um einee selbstbestimmte Teil-<br />

habe am Arbeitsleben zu<br />

gewährleisten. Insbesondere für Menschen mit Behinde-<br />

seien<br />

und nur unregelmäßig oder stundenweise ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwert-<br />

rung, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht<br />

oder noch nicht n vermittelbar<br />

barer Arbeit leisten können, käme den i.d.R. (niedrigschwellig ausgerichteten) Zu-<br />

verstär-<br />

kender Stellenwert zu. Dabei befänden sich vor allem unten psychisch p kranken bzw.<br />

verdienstprojekten – auch<br />

als Alternative zur WfbM – ein großer und sich<br />

seelisch behinderten Menschen und Suchtkranken eine Vielzahl von Personen, die<br />

aufgrund ihrer Beeinträchtigungen und der damit verbundenen geringeren bzw.<br />

schwankenden Leistungsfähigkeit einn auf ihre individuelle Situation zugeschnittenes<br />

Angebot benötigten. Diese Anforderung würden Zuverdienstprojekte in besonderer<br />

Weise erfüllen.<br />

• Unter z.T. expliziter Bezugnahme auff die „Empfehlungen […] zur selbstbestimmten<br />

Teilhabe am Arbeitsleben<br />

von Menschen mit Behinderung“<br />

und der „Arbeitshilfe<br />

[…] zu Zuverdienstmöglichkeiten im Bereich des<br />

SGB XII“ des Deutschen Vereins<br />

betonte ein Teil der ExpertInnen folgende (übergreifenden) Qualitätskriterien für Zu-<br />

verdienstprojekte: Zuverdienstmöglichkeiten sollten niedrigschwellig und gemeinde-<br />

nah ausgerichtet sein; die<br />

Tätigkeitenn in den Zuverdienstprojekten solltenn so ausge-<br />

Mitarbei-<br />

staltet sein, dass sie die Interessen und individuellen Voraussetzungen der<br />

terInnen in ausreichenderr Weise berücksichtigen; in den Zuverdienstfirmen sollten<br />

wirtschaftlichh verwertbaree Produkte hergestellt bzw. Dienstleistungen erbracht wer-<br />

den; außerdem<br />

sollten die Zuverdienstprojekte dazu beitragen, dass das Selbstwertge-<br />

gestärkt<br />

und Kontaktmöglichkeiten sowie einee Tagesstruktur geschaffen werden; schließlich<br />

fühl der Menschen mit Behinderung<br />

erhöht, die Kommunikationsfähigkeit sollten Zuverdienstfirmenn ihre MitarbeiterInnen dazu befähigen, nach undd nach ihre<br />

Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit<br />

zu steigern, um die Teilhabemöglichkeiten am<br />

Arbeitsleben – i.S. des SGB IX und SGB XII sowie der UN-Behindertenrechtskon-<br />

dass Zuverdienstfirmen mit<br />

dem speziell von ihnen betreuten Personenkreis auf eine finanzielle Förderung (auf<br />

vention – zu verbessern.<br />

• Unstrittig war<br />

unter den ExpertInnen<br />

n die Einschätzung,<br />

pauschaler oder individueller Basis wurde unterschiedlich eingeschätzt) angewiesen<br />

sind. Nach Ansicht der befragten ExpertInnen lassen sich hinsichtlich der<br />

Finanzierung<br />

von Zuverdienstprojekten derzeit grob zwei Ansätze unterscheiden:<br />

Zum einen<br />

werden Zuverdienstprojekte bzw. -plätze für den<br />

Personenkreis der Menschen mit<br />

psychischen Beeinträchtigungen (auf der Grundlage von durch einige Bundesländer<br />

bzw. überörtliche Trägerr der Sozialhilfe erlassene Richtlinien) pauschal über Zu-<br />

schüsse bzw. Fördermittel finanziert; ; zum anderen könnten – je nach sozialrechtli-<br />

der<br />

Finanzierung des Zuverdienstes in Betracht kommen. Von zentrale Bedeutung ist da-<br />

chem Status der betreuten Personen – unterschiedliche gesetzliche Grundlagen<br />

bei jetzt und in Zukunft – nach Ansicht der ExpertInnen – vor allem die Eingliede-<br />

herangezogenn werden sollte. Vor dem<br />

dargelegten<br />

Hintergrund wird die in den letz-<br />

rungshilfe nach §§ 53 ff. SGB XII, diee für die Finanzierung von Zuverdienstprojekten<br />

ten Jahren im<br />

Freistaat Sachsen umgesetzte Förderpraxis der Zuverdienstfirmen von<br />

den einem Teil der ExpertInnen sehr positiv eingeschätzt. Insbesondere die von den<br />

Projekten aus<br />

der Auftragsbearbeitungg und Dienstleistungserstellung erzielten Erlöse<br />

werden als wichtiger Indikator für diee „Marktnähe“ der sächsischen Zuverdienstpro-<br />

jekte gewertet.<br />

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