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KeTop T100 Benutzerhandbuch V4.00 - Keba

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14 CE Konformität, Richtlinien und Normen<br />

14.1 Richtlinien der Europäischen Union<br />

© KEBA 2009<br />

Ein wesentliches Ziel der Europäischen Union ist die Realisierung eines europäischen<br />

Binnenmarktes, und damit verbunden der Abbau von Handelshemmnissen.<br />

Um dieses Ziel zu erreichen, werden durch die Europäischen<br />

Verträge die „vier Freiheiten“ gewährleistet:<br />

● Freier Warenverkehr<br />

● Niederlassungsfreiheit<br />

● Freier Dienstleistungsverkehr<br />

● Freier Kapitalverkehr<br />

CE Konformität, Richtlinien und Normen<br />

Der freie Warenverkehr bedeutet, dass quantitative Einfuhrbeschränkungen<br />

von Waren zwischen den Mitgliedstaaten verboten sind.<br />

Ausgenommen davon sind Waren, die die Sicherheit von Personen oder der<br />

Umwelt gefährden. Solche Produkte können von Mitgliedsstaaten auf ihrem<br />

Hoheitsgebiet unterbunden werden.<br />

Um auch für diese Produkte den freien Warenverkehr sicherzustellen werden<br />

die nationalen Sicherheitsbestimmungen der Mitgliedsstaaten mittels Richtlinien<br />

der Europäischen Union vereinheitlicht.<br />

Diese Richtlinien gibt es für eine Reihe von Produktklassen, wie z.B.: Maschinen,<br />

Medizinprodukte oder auch Spielwaren. Aber auch für weitere gemeinsame<br />

Sicherheitsaspekte von Produkten, wie Schutz vor Elektrizität, Explosionsschutz<br />

oder Elektromagnetische Verträglichkeit wurden entsprechende<br />

Richtlinien erarbeitet.<br />

Die Richtlinien richten sich an die Mitgliedsstaaten, welche diese in den jeweiligen<br />

nationalen Gesetzen umsetzen müssen. Die Richtlinien haben daher<br />

Gesetzescharakter.<br />

Mit der „CE“-Kennzeichnung bescheinigt der Hersteller alle Verpflichtungen<br />

der auf das Produkt zutreffenden EU-Richtlinien erfüllt zu haben.<br />

Das CE-Zeichen, welches der Hersteller selbst auf die Produkte aufbringt, ist<br />

der „Reisepass“ innerhalb der EU und für die überwachenden Behörden bestimmt.<br />

Ergänzend dazu kann von uabhängigen, akkreditierten Zertifizierungsstellen<br />

die Konformität mit den EU-Richtlinien überprüft und dies mit einer EG-Baumusterbescheinigung<br />

bestätigt werden.<br />

Für Handterminals ist neben der EMV Richtlinie (EMV RL 89/336/EWG) auch<br />

die Maschinen Richtlinie (MRL 2006/42/EG) anzuwenden.<br />

<strong>Benutzerhandbuch</strong> <strong>V4.00</strong> 121

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