KeTop T100 Benutzerhandbuch V4.00 - Keba
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14 CE Konformität, Richtlinien und Normen<br />
14.1 Richtlinien der Europäischen Union<br />
© KEBA 2009<br />
Ein wesentliches Ziel der Europäischen Union ist die Realisierung eines europäischen<br />
Binnenmarktes, und damit verbunden der Abbau von Handelshemmnissen.<br />
Um dieses Ziel zu erreichen, werden durch die Europäischen<br />
Verträge die „vier Freiheiten“ gewährleistet:<br />
● Freier Warenverkehr<br />
● Niederlassungsfreiheit<br />
● Freier Dienstleistungsverkehr<br />
● Freier Kapitalverkehr<br />
CE Konformität, Richtlinien und Normen<br />
Der freie Warenverkehr bedeutet, dass quantitative Einfuhrbeschränkungen<br />
von Waren zwischen den Mitgliedstaaten verboten sind.<br />
Ausgenommen davon sind Waren, die die Sicherheit von Personen oder der<br />
Umwelt gefährden. Solche Produkte können von Mitgliedsstaaten auf ihrem<br />
Hoheitsgebiet unterbunden werden.<br />
Um auch für diese Produkte den freien Warenverkehr sicherzustellen werden<br />
die nationalen Sicherheitsbestimmungen der Mitgliedsstaaten mittels Richtlinien<br />
der Europäischen Union vereinheitlicht.<br />
Diese Richtlinien gibt es für eine Reihe von Produktklassen, wie z.B.: Maschinen,<br />
Medizinprodukte oder auch Spielwaren. Aber auch für weitere gemeinsame<br />
Sicherheitsaspekte von Produkten, wie Schutz vor Elektrizität, Explosionsschutz<br />
oder Elektromagnetische Verträglichkeit wurden entsprechende<br />
Richtlinien erarbeitet.<br />
Die Richtlinien richten sich an die Mitgliedsstaaten, welche diese in den jeweiligen<br />
nationalen Gesetzen umsetzen müssen. Die Richtlinien haben daher<br />
Gesetzescharakter.<br />
Mit der „CE“-Kennzeichnung bescheinigt der Hersteller alle Verpflichtungen<br />
der auf das Produkt zutreffenden EU-Richtlinien erfüllt zu haben.<br />
Das CE-Zeichen, welches der Hersteller selbst auf die Produkte aufbringt, ist<br />
der „Reisepass“ innerhalb der EU und für die überwachenden Behörden bestimmt.<br />
Ergänzend dazu kann von uabhängigen, akkreditierten Zertifizierungsstellen<br />
die Konformität mit den EU-Richtlinien überprüft und dies mit einer EG-Baumusterbescheinigung<br />
bestätigt werden.<br />
Für Handterminals ist neben der EMV Richtlinie (EMV RL 89/336/EWG) auch<br />
die Maschinen Richtlinie (MRL 2006/42/EG) anzuwenden.<br />
<strong>Benutzerhandbuch</strong> <strong>V4.00</strong> 121