KeTop T100 Benutzerhandbuch V4.00 - Keba
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CE Konformität, Richtlinien und Normen <strong>KeTop</strong> <strong>T100</strong><br />
14.2 Sicherheit von Maschinen<br />
14.2.1 Risikobeurteilung<br />
122<br />
Überall, wo an der Maschine auftretende Fehler Personenschaden oder große<br />
Materialschaden verursachen können, müssen zusätzliche Maßnahmen getroffen<br />
werden, die auch im Fehlerfall einen sicheren Betriebszustand des<br />
Gesamtsystems gewährleisten.<br />
Obwohl das Handterminal selbst keine Maschine im engeren Sinn ist, erfüllt<br />
es doch wesentliche Aufgaben zur Gewährleistung von Sicherheitsfunktionen<br />
einer Maschine oder Anlage an die es angeschlossen ist.<br />
Das Handterminal verfügt z.B. über die Sicherheitsfunktionen „Stoppen im<br />
Notfall“ und über eine Zustimmungseinrichtung für Bedienung in Sonderbetriebsarten,<br />
und ist somit ein „Sicherheitsbauteil“ im Sinne der Maschinenrichtlinie<br />
(MRL).<br />
Sicherheitsbauteile, also Teile deren Ausfall oder Fehlfunktion die Sicherheit<br />
von Personen im Gefahrenbereich der Maschine gefährden, fallen ausdrücklich<br />
in den Anwendungsbereich der MRL. Wesentliche Anforderungen der<br />
MRL an den Hersteller einer Maschine oder Anlage sind:<br />
● Durchführung einer Gefahren- und Risikoanalyse<br />
● Befolgung der Grundsätze für die Integration der Sicherheit<br />
● Erstellung und Verwahrung einer Technischen Dokumentation<br />
● Lösungen gemäß dem Stand der Technik<br />
● Konformitätsvermutung mittels Harmonisierten Normen<br />
● Aufbringung der CE-Konformitätskennzeichnung<br />
Für Sicherheitsbauteile gelten im wesentlichen die gleichen Anforderungen.<br />
Für Sicherheitsbauteile muss nachgewiesen werden, dass ein Ausfall oder eine<br />
Fehlfunktion nicht möglich ist, oder, dass eine Fehlfunktion nicht zu einer<br />
gefährlichen Situation führt.<br />
Der Hersteller einer Maschine ist verpflichtet, eine Risikobeurteilung seiner<br />
Maschine durchzuführen. Die Risikobeurteilung besteht aus einer Gefährdungsanalyse<br />
und einer Risikobewertung. Es ist die Maschine in allen Lebensphasen<br />
und Betriebsarten zu analysieren, und alle möglichen auftretenden<br />
Gefahren sind zu dokumentieren. Dies geschieht ohne Berücksichtigung<br />
von eventuellen Schutzeinrichtungen.<br />
Als nächster Schritt wird für jede erkannte Gefahr ein Schutzziel formuliert, und<br />
anschließend eine oder mehrere Schutzmaßnahme(n) zu Erreichung des<br />
Schutzzieles definiert.<br />
Weitere Details zur Vorgangsweise bei der Durchführung der Gefahren- und<br />
Risikoanalyse sowie Listen von häufig anzutreffenden Gefährdungen finden<br />
sich in folgenden Normen:<br />
● EN 12100-1 und EN 12100-2 „Sicherheit von Maschinen-Grundbegriffe,<br />
allgemeine Gestaltungsleitsätze“<br />
● EN 14121-1 „Sicherheit von Maschinen - Risikobeurteilung“<br />
<strong>Benutzerhandbuch</strong> <strong>V4.00</strong><br />
© KEBA 2009