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KeTop T100 Benutzerhandbuch V4.00 - Keba

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CE Konformität, Richtlinien und Normen <strong>KeTop</strong> <strong>T100</strong><br />

14.2 Sicherheit von Maschinen<br />

14.2.1 Risikobeurteilung<br />

122<br />

Überall, wo an der Maschine auftretende Fehler Personenschaden oder große<br />

Materialschaden verursachen können, müssen zusätzliche Maßnahmen getroffen<br />

werden, die auch im Fehlerfall einen sicheren Betriebszustand des<br />

Gesamtsystems gewährleisten.<br />

Obwohl das Handterminal selbst keine Maschine im engeren Sinn ist, erfüllt<br />

es doch wesentliche Aufgaben zur Gewährleistung von Sicherheitsfunktionen<br />

einer Maschine oder Anlage an die es angeschlossen ist.<br />

Das Handterminal verfügt z.B. über die Sicherheitsfunktionen „Stoppen im<br />

Notfall“ und über eine Zustimmungseinrichtung für Bedienung in Sonderbetriebsarten,<br />

und ist somit ein „Sicherheitsbauteil“ im Sinne der Maschinenrichtlinie<br />

(MRL).<br />

Sicherheitsbauteile, also Teile deren Ausfall oder Fehlfunktion die Sicherheit<br />

von Personen im Gefahrenbereich der Maschine gefährden, fallen ausdrücklich<br />

in den Anwendungsbereich der MRL. Wesentliche Anforderungen der<br />

MRL an den Hersteller einer Maschine oder Anlage sind:<br />

● Durchführung einer Gefahren- und Risikoanalyse<br />

● Befolgung der Grundsätze für die Integration der Sicherheit<br />

● Erstellung und Verwahrung einer Technischen Dokumentation<br />

● Lösungen gemäß dem Stand der Technik<br />

● Konformitätsvermutung mittels Harmonisierten Normen<br />

● Aufbringung der CE-Konformitätskennzeichnung<br />

Für Sicherheitsbauteile gelten im wesentlichen die gleichen Anforderungen.<br />

Für Sicherheitsbauteile muss nachgewiesen werden, dass ein Ausfall oder eine<br />

Fehlfunktion nicht möglich ist, oder, dass eine Fehlfunktion nicht zu einer<br />

gefährlichen Situation führt.<br />

Der Hersteller einer Maschine ist verpflichtet, eine Risikobeurteilung seiner<br />

Maschine durchzuführen. Die Risikobeurteilung besteht aus einer Gefährdungsanalyse<br />

und einer Risikobewertung. Es ist die Maschine in allen Lebensphasen<br />

und Betriebsarten zu analysieren, und alle möglichen auftretenden<br />

Gefahren sind zu dokumentieren. Dies geschieht ohne Berücksichtigung<br />

von eventuellen Schutzeinrichtungen.<br />

Als nächster Schritt wird für jede erkannte Gefahr ein Schutzziel formuliert, und<br />

anschließend eine oder mehrere Schutzmaßnahme(n) zu Erreichung des<br />

Schutzzieles definiert.<br />

Weitere Details zur Vorgangsweise bei der Durchführung der Gefahren- und<br />

Risikoanalyse sowie Listen von häufig anzutreffenden Gefährdungen finden<br />

sich in folgenden Normen:<br />

● EN 12100-1 und EN 12100-2 „Sicherheit von Maschinen-Grundbegriffe,<br />

allgemeine Gestaltungsleitsätze“<br />

● EN 14121-1 „Sicherheit von Maschinen - Risikobeurteilung“<br />

<strong>Benutzerhandbuch</strong> <strong>V4.00</strong><br />

© KEBA 2009

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