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(Anhalt) Bitterfeld Wolfen - spatznews.de

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13. Februar 2009 <strong>Anhalt</strong>-<strong>Bitterfeld</strong> 19<br />

ches <strong>Anhalt</strong> durch die Stadt Zörbig richtet sich nach § 73 a<br />

GO LSA i. V. m. §§ 128, 129 BRRG. Sie sind verpflichtet, die<br />

ihnen übertragenen Aufgaben wahrzunehmen. Einen Anspruch<br />

auf Übertragung einer bestimmten Funktion o<strong>de</strong>r eines<br />

bestimmten Arbeitsplatzes haben sie nicht.<br />

2. Die Gemein<strong>de</strong> Schortewitz wird vom Abschluss <strong>de</strong>s Vertrages<br />

bis zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Zusammenschlusses keine Verän<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>r dienst- o<strong>de</strong>r arbeitsrechtlichen Verhältnisse ihrer<br />

Beschäftigten, insbeson<strong>de</strong>re keine Neueinstellungen,<br />

vornehmen.<br />

§ 11<br />

Gewährung <strong>de</strong>s Brandschutzes und <strong>de</strong>r Hilfeleistung<br />

1. Der Stadt Zörbig obliegen die Aufgaben nach <strong>de</strong>m<br />

Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />

Sachsen-<strong>Anhalt</strong> (BrSchG LSA) in <strong>de</strong>r jeweils gelten<strong>de</strong>n<br />

Fassung.<br />

2. Die Freiwillige Feuerwehr <strong>de</strong>r einzugemein<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong><br />

Schortewitz besteht als Ortsfeuerwehr <strong>de</strong>r Stadt Zörbig<br />

fort.<br />

3. Die Befugnisse <strong>de</strong>s Gemein<strong>de</strong>wehrleiters nimmt <strong>de</strong>r Wehrleiter<br />

<strong>de</strong>r Stadt Zörbig wahr.<br />

4. Der bisherige Gemein<strong>de</strong>wehrleiter wird zum Ortswehrleiter<br />

<strong>de</strong>r Ortschaft Schortewitz.<br />

5. Mit <strong>de</strong>m Tage <strong>de</strong>r Eingemeindung gilt die Aufwandsentschädigungssatzung<br />

<strong>de</strong>r Stadt Zörbig.<br />

§ 12<br />

Regelung von Streitigkeiten<br />

1. Dieser Vertrag wur<strong>de</strong> im Geist <strong>de</strong>r Gleichberechtigung und<br />

Vertragstreue getroffen. Auftreten<strong>de</strong> Unstimmigkeiten sind in<br />

diesem Sinne gütlich zu regeln.<br />

2. Können Meinungsverschie<strong>de</strong>nheiten zwischen <strong>de</strong>n Vertragspartnern<br />

nicht einvernehmlich geregelt wer<strong>de</strong>n, ist die<br />

Kommunalaufsichtsbehör<strong>de</strong> anzurufen.<br />

3. Sollte eine <strong>de</strong>r vorstehen<strong>de</strong>n Regelungen <strong>de</strong>m <strong>de</strong>rzeit<br />

o<strong>de</strong>r künftig gelten<strong>de</strong>n Recht wi<strong>de</strong>rsprechen, so soll sie<br />

durch eine Regelung ersetzt wer<strong>de</strong>n, die <strong>de</strong>m am nächsten<br />

kommt, was die vertragschließen<strong>de</strong>n Parteien gewollt<br />

haben. Im Übrigen soll <strong>de</strong>r Vertrag Rechtsbestand haben.<br />

§ 13<br />

Sprachliche Gleichstellung<br />

Personen- und Funktionsbezeichnungen dieses Vertrages gelten jeweils<br />

in männlicher und weiblicher Form.<br />

§ 14<br />

In-Kraft-Treten<br />

Diese Vereinbarung tritt - vorbehaltlich <strong>de</strong>r Genehmigung <strong>de</strong>s Landkreises<br />

<strong>Anhalt</strong>-<strong>Bitterfeld</strong> und <strong>de</strong>r Veröffentlichung dieses Vertrages<br />

einschließlich <strong>de</strong>r Genehmigung und <strong>de</strong>r Bestimmungen <strong>de</strong>r<br />

Kommunalaufsichtsbehör<strong>de</strong> im Amtsblatt <strong>de</strong>s Landkreises <strong>Anhalt</strong>-<br />

<strong>Bitterfeld</strong> - zum 01.03.2009 in Kraft.<br />

Die Stadt-/Gemein<strong>de</strong>räte <strong>de</strong>r Stadt Zörbig und <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong><br />

Schortewitz haben durch die nachstehend aufgeführten Beschlüsse<br />

die Auflösung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Schortewitz und gleichzeitig die Eingemeindung<br />

in die Stadt Zörbig beschlossen. Weiterhin bestätigen<br />

sie <strong>de</strong>n Text dieses Gebietsän<strong>de</strong>rungsvertrages.<br />

Gebietskörperschaft, Beschluß-Nr., Datum <strong>de</strong>s Beschlusses, Unterschrift<br />

<strong>de</strong>s Bürgermeisters, Datum <strong>de</strong>r Unterzeichnung, Siegel<br />

Gemein<strong>de</strong> Schortewitz, Schor/GR-74-12/2008, 17.12.2008,<br />

gez. Müller, 18.12.2008 -Siegel-<br />

Stadt Zörbig, 123/06/08, 10.12.2008,<br />

gez. Sonnenberger, 18.12.2008, -Siegel-<br />

Anlagen <strong>de</strong>s Gebietsän<strong>de</strong>rungsvertrages zur Eingemeindung<br />

<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Schortewitz in die Stadt Zörbig<br />

Anlage 1:<br />

Übersicht über die Mitgliedschaft <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Schortewitz<br />

in Zweckverbän<strong>de</strong>n, Vereinigungen und Kapitalgesellschaften<br />

- Energie: Envia<br />

- Trinkwasser: Trinkwasserverband „Fuhnetal“<br />

- Abwasser: Kommunaler Eigenbetrieb mit Kläranlage, so<br />

wie Hauskläranlagen und <strong>de</strong>zentrale Entsorgung<br />

von abflusslosen Gruben<br />

Anlage 2:<br />

Übersicht über die kommunalen Einrichtungen <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong><br />

Schortewitz<br />

- Kin<strong>de</strong>rtagesstätte<br />

- Freiwillige Feuerwehr<br />

- Jugendclub<br />

- Friedhof<br />

- Sportstätte mit Sportlerheim und Sportplatz<br />

- Kläranlage<br />

- Wohnungen<br />

Anlage 3:<br />

Bestehen<strong>de</strong> Bauleitplanungen und Entwicklungsvorhaben in <strong>de</strong>r<br />

Gemein<strong>de</strong> Schortewitz<br />

- Flächennutzungsplan <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Schortewitz in Aufstellung<br />

- Bebauungsplan Nr. 3 „An <strong>de</strong>r ehemaligen Zuckerfabrik“ in<br />

Aufstellung<br />

- Verän<strong>de</strong>rungssperre für das Gebiet <strong>de</strong>s B-Plans Nr. 3 erlassen<br />

Anlage 4:<br />

Begonnene Investitionsvorhaben in <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong><br />

Schortewitz<br />

Bezeichnung; Gesamtkosten Plan 2008 (in Euro); För<strong>de</strong>rung<br />

Dorferneuerung (in Euro); Erläuterung<br />

Straßenbau „Im Winkel“, Stellplätze; 60.100 Euro; 29.300 Euro; vorzeitiger<br />

Maßnahmebeginn bewilligt<br />

Straßenbau „Wiesengrund“; 197.300 Euro; 96.400 Euro; vorzeitiger<br />

Maßnahmebeginn bewilligt<br />

Straßenbau „Schienenweg“; 59.700 Euro; 28.400 Euro; vorzeitiger<br />

Maßnahmebeginn bewilligt<br />

Straßenbau „Steinteich Am Ba<strong>de</strong>teich“; 89.200 Euro; 42.700 Euro;<br />

vorzeitiger Maßnahmebeginn bewilligt<br />

Abwasserinvestitionen Kanalnetz; 100.000 Euro; bewilligt<br />

Anlage 5:<br />

Langfristige Investitionsvorhaben in <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong><br />

Schortewitz<br />

Bezeichnung/Maßnahme; Gesamtkosten Plan 2009 (in Euro); För<strong>de</strong>rung<br />

Dorferneuerung (in Euro); Eigenanteil Gemein<strong>de</strong> (in Euro)<br />

Feuerwehr (Fahrzeugfunkgerät); 2.000 Euro; 0 Euro; 2.000 Euro<br />

Feuerwehr Dienstraumausgestaltung; 3.000 Euro; 0 Euro; 3.000 Euro<br />

Kin<strong>de</strong>rgarten - Erwerb von Anlagevermögen (Möbel); 4.000 Euro<br />

Kin<strong>de</strong>rgarten - Brandschutztüren (Auflagen Brandsicherheitsschau<br />

2008); 4.500 Euro

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