(Anhalt) Bitterfeld Wolfen - spatznews.de
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13. Februar 2009 <strong>Anhalt</strong>-<strong>Bitterfeld</strong> 19<br />
ches <strong>Anhalt</strong> durch die Stadt Zörbig richtet sich nach § 73 a<br />
GO LSA i. V. m. §§ 128, 129 BRRG. Sie sind verpflichtet, die<br />
ihnen übertragenen Aufgaben wahrzunehmen. Einen Anspruch<br />
auf Übertragung einer bestimmten Funktion o<strong>de</strong>r eines<br />
bestimmten Arbeitsplatzes haben sie nicht.<br />
2. Die Gemein<strong>de</strong> Schortewitz wird vom Abschluss <strong>de</strong>s Vertrages<br />
bis zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Zusammenschlusses keine Verän<strong>de</strong>rung<br />
<strong>de</strong>r dienst- o<strong>de</strong>r arbeitsrechtlichen Verhältnisse ihrer<br />
Beschäftigten, insbeson<strong>de</strong>re keine Neueinstellungen,<br />
vornehmen.<br />
§ 11<br />
Gewährung <strong>de</strong>s Brandschutzes und <strong>de</strong>r Hilfeleistung<br />
1. Der Stadt Zörbig obliegen die Aufgaben nach <strong>de</strong>m<br />
Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />
Sachsen-<strong>Anhalt</strong> (BrSchG LSA) in <strong>de</strong>r jeweils gelten<strong>de</strong>n<br />
Fassung.<br />
2. Die Freiwillige Feuerwehr <strong>de</strong>r einzugemein<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong><br />
Schortewitz besteht als Ortsfeuerwehr <strong>de</strong>r Stadt Zörbig<br />
fort.<br />
3. Die Befugnisse <strong>de</strong>s Gemein<strong>de</strong>wehrleiters nimmt <strong>de</strong>r Wehrleiter<br />
<strong>de</strong>r Stadt Zörbig wahr.<br />
4. Der bisherige Gemein<strong>de</strong>wehrleiter wird zum Ortswehrleiter<br />
<strong>de</strong>r Ortschaft Schortewitz.<br />
5. Mit <strong>de</strong>m Tage <strong>de</strong>r Eingemeindung gilt die Aufwandsentschädigungssatzung<br />
<strong>de</strong>r Stadt Zörbig.<br />
§ 12<br />
Regelung von Streitigkeiten<br />
1. Dieser Vertrag wur<strong>de</strong> im Geist <strong>de</strong>r Gleichberechtigung und<br />
Vertragstreue getroffen. Auftreten<strong>de</strong> Unstimmigkeiten sind in<br />
diesem Sinne gütlich zu regeln.<br />
2. Können Meinungsverschie<strong>de</strong>nheiten zwischen <strong>de</strong>n Vertragspartnern<br />
nicht einvernehmlich geregelt wer<strong>de</strong>n, ist die<br />
Kommunalaufsichtsbehör<strong>de</strong> anzurufen.<br />
3. Sollte eine <strong>de</strong>r vorstehen<strong>de</strong>n Regelungen <strong>de</strong>m <strong>de</strong>rzeit<br />
o<strong>de</strong>r künftig gelten<strong>de</strong>n Recht wi<strong>de</strong>rsprechen, so soll sie<br />
durch eine Regelung ersetzt wer<strong>de</strong>n, die <strong>de</strong>m am nächsten<br />
kommt, was die vertragschließen<strong>de</strong>n Parteien gewollt<br />
haben. Im Übrigen soll <strong>de</strong>r Vertrag Rechtsbestand haben.<br />
§ 13<br />
Sprachliche Gleichstellung<br />
Personen- und Funktionsbezeichnungen dieses Vertrages gelten jeweils<br />
in männlicher und weiblicher Form.<br />
§ 14<br />
In-Kraft-Treten<br />
Diese Vereinbarung tritt - vorbehaltlich <strong>de</strong>r Genehmigung <strong>de</strong>s Landkreises<br />
<strong>Anhalt</strong>-<strong>Bitterfeld</strong> und <strong>de</strong>r Veröffentlichung dieses Vertrages<br />
einschließlich <strong>de</strong>r Genehmigung und <strong>de</strong>r Bestimmungen <strong>de</strong>r<br />
Kommunalaufsichtsbehör<strong>de</strong> im Amtsblatt <strong>de</strong>s Landkreises <strong>Anhalt</strong>-<br />
<strong>Bitterfeld</strong> - zum 01.03.2009 in Kraft.<br />
Die Stadt-/Gemein<strong>de</strong>räte <strong>de</strong>r Stadt Zörbig und <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong><br />
Schortewitz haben durch die nachstehend aufgeführten Beschlüsse<br />
die Auflösung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Schortewitz und gleichzeitig die Eingemeindung<br />
in die Stadt Zörbig beschlossen. Weiterhin bestätigen<br />
sie <strong>de</strong>n Text dieses Gebietsän<strong>de</strong>rungsvertrages.<br />
Gebietskörperschaft, Beschluß-Nr., Datum <strong>de</strong>s Beschlusses, Unterschrift<br />
<strong>de</strong>s Bürgermeisters, Datum <strong>de</strong>r Unterzeichnung, Siegel<br />
Gemein<strong>de</strong> Schortewitz, Schor/GR-74-12/2008, 17.12.2008,<br />
gez. Müller, 18.12.2008 -Siegel-<br />
Stadt Zörbig, 123/06/08, 10.12.2008,<br />
gez. Sonnenberger, 18.12.2008, -Siegel-<br />
Anlagen <strong>de</strong>s Gebietsän<strong>de</strong>rungsvertrages zur Eingemeindung<br />
<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Schortewitz in die Stadt Zörbig<br />
Anlage 1:<br />
Übersicht über die Mitgliedschaft <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Schortewitz<br />
in Zweckverbän<strong>de</strong>n, Vereinigungen und Kapitalgesellschaften<br />
- Energie: Envia<br />
- Trinkwasser: Trinkwasserverband „Fuhnetal“<br />
- Abwasser: Kommunaler Eigenbetrieb mit Kläranlage, so<br />
wie Hauskläranlagen und <strong>de</strong>zentrale Entsorgung<br />
von abflusslosen Gruben<br />
Anlage 2:<br />
Übersicht über die kommunalen Einrichtungen <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong><br />
Schortewitz<br />
- Kin<strong>de</strong>rtagesstätte<br />
- Freiwillige Feuerwehr<br />
- Jugendclub<br />
- Friedhof<br />
- Sportstätte mit Sportlerheim und Sportplatz<br />
- Kläranlage<br />
- Wohnungen<br />
Anlage 3:<br />
Bestehen<strong>de</strong> Bauleitplanungen und Entwicklungsvorhaben in <strong>de</strong>r<br />
Gemein<strong>de</strong> Schortewitz<br />
- Flächennutzungsplan <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Schortewitz in Aufstellung<br />
- Bebauungsplan Nr. 3 „An <strong>de</strong>r ehemaligen Zuckerfabrik“ in<br />
Aufstellung<br />
- Verän<strong>de</strong>rungssperre für das Gebiet <strong>de</strong>s B-Plans Nr. 3 erlassen<br />
Anlage 4:<br />
Begonnene Investitionsvorhaben in <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong><br />
Schortewitz<br />
Bezeichnung; Gesamtkosten Plan 2008 (in Euro); För<strong>de</strong>rung<br />
Dorferneuerung (in Euro); Erläuterung<br />
Straßenbau „Im Winkel“, Stellplätze; 60.100 Euro; 29.300 Euro; vorzeitiger<br />
Maßnahmebeginn bewilligt<br />
Straßenbau „Wiesengrund“; 197.300 Euro; 96.400 Euro; vorzeitiger<br />
Maßnahmebeginn bewilligt<br />
Straßenbau „Schienenweg“; 59.700 Euro; 28.400 Euro; vorzeitiger<br />
Maßnahmebeginn bewilligt<br />
Straßenbau „Steinteich Am Ba<strong>de</strong>teich“; 89.200 Euro; 42.700 Euro;<br />
vorzeitiger Maßnahmebeginn bewilligt<br />
Abwasserinvestitionen Kanalnetz; 100.000 Euro; bewilligt<br />
Anlage 5:<br />
Langfristige Investitionsvorhaben in <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong><br />
Schortewitz<br />
Bezeichnung/Maßnahme; Gesamtkosten Plan 2009 (in Euro); För<strong>de</strong>rung<br />
Dorferneuerung (in Euro); Eigenanteil Gemein<strong>de</strong> (in Euro)<br />
Feuerwehr (Fahrzeugfunkgerät); 2.000 Euro; 0 Euro; 2.000 Euro<br />
Feuerwehr Dienstraumausgestaltung; 3.000 Euro; 0 Euro; 3.000 Euro<br />
Kin<strong>de</strong>rgarten - Erwerb von Anlagevermögen (Möbel); 4.000 Euro<br />
Kin<strong>de</strong>rgarten - Brandschutztüren (Auflagen Brandsicherheitsschau<br />
2008); 4.500 Euro