(Anhalt) Bitterfeld Wolfen - spatznews.de
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46 <strong>Anhalt</strong>-<strong>Bitterfeld</strong> 13. Februar 2009<br />
wer<strong>de</strong>n, wird § 5 Abs. 4 GÄV insofern ausgelegt, dass die Gemein<strong>de</strong><br />
San<strong>de</strong>rsdorf diese Kosten übernimmt, insofern haushaltswirtschaftliche<br />
Grün<strong>de</strong> nicht entgegenstehen.<br />
Zu § 6<br />
Gemäß § 6 GÄV fin<strong>de</strong>t die Wahl zum Gemein<strong>de</strong>rat am 07.06.2009<br />
– vorbehaltlich <strong>de</strong>r Bestimmung <strong>de</strong>r Kommunalaufsichtsbehör<strong>de</strong><br />
gemäß § 46 Abs. 1 KWG-LSA – und somit vor <strong>de</strong>m Wirksamwer<strong>de</strong>n<br />
<strong>de</strong>s GÄV in die zukünftigen Strukturen hinein nach <strong>de</strong>n §§ 58 ff.<br />
KWG-LSA statt.<br />
Der Satzeinschub – vorbehaltlich <strong>de</strong>r Bestimmung <strong>de</strong>r Kommunalaufsichtsbehör<strong>de</strong><br />
gemäß § 46 Abs. 1 KWG-LSA – ist dahingehend<br />
auszulegen, dass sich dies lediglich auf die Terminierung <strong>de</strong>r Wahl<br />
durch die Kommunalaufsichtsbehör<strong>de</strong> gemäß § 46 Abs. 1 Satz 2<br />
KWG-LSA bezieht.<br />
Zu § 7<br />
§ 7 Abs. 6 Satz 1 und 2 GÄV wird dahingehend ausgelegt, dass<br />
<strong>de</strong>m Ortschaftsrat nicht bereits alle Aufgaben im Sinne <strong>de</strong>s § 87<br />
Abs. 2 Satz 2 Nr. 1-7 GO LSA übertragen wer<strong>de</strong>n, son<strong>de</strong>rn lediglich<br />
die unter <strong>de</strong>r Aufzählung a. bis c. genannten Punkte. Dabei<br />
sollte die Möglichkeit einer späteren Aufgabenübertragung im Sinne<br />
<strong>de</strong>s § 87 Abs. 2 GO LSA auf <strong>de</strong>m Ortschaftsrat mittels Hauptsatzung<br />
aber gewahrt bleiben.<br />
§ 7 Abs. 7 GÄV wird daher dahingehend ausgelegt, dass die Festschreibung<br />
<strong>de</strong>r Wertgrenzen <strong>de</strong>rzeit keine Auswirkungen auf <strong>de</strong>n<br />
Ortschaftsrat haben wird, jedoch für eine evtl. zukünftige Übertragungen<br />
maßgebend sein soll.<br />
Zu § 9<br />
Gemäß § 9 Abs. 1 S. 3 GÄV verpflichtet sich die Gemein<strong>de</strong> San<strong>de</strong>rsdorf<br />
im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit, die genannten öffentlichen<br />
Einrichtungen <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Petersroda zu erhalten.<br />
Diese Formulierung wird dahingehend ausgelegt, dass das<br />
Kriterium <strong>de</strong>r Leistungsfähigkeit vor allen unter <strong>de</strong>m Blickpunkt<br />
<strong>de</strong>r hauswirtschaftlichen Lage <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> San<strong>de</strong>rsdorf<br />
und <strong>de</strong>m notwendigen Erfor<strong>de</strong>rnis <strong>de</strong>s Haushaltsausgleichs<br />
zu betrachten ist und daher zu keiner Einschränkung<br />
<strong>de</strong>r Kompetenz <strong>de</strong>s Rates gemäß § 44 Abs. 3 Nr. 4 und Nr. 9<br />
GO LSA führt.<br />
Zu § 12<br />
Gemäß § 12 GÄV soll die Haushaltssatzung 2009 <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong><br />
Petersroda trotz <strong>de</strong>r Eingemeindung in die Gemein<strong>de</strong> San<strong>de</strong>rsdorf<br />
zum 01.07.2009 weitergelten. Die Regelung ist unter <strong>de</strong>m Vorbehalt,<br />
dass eine rechtswirksame Haushaltssatzung besteht, nicht<br />
zu beanstan<strong>de</strong>n. Sollte die Haushaltssatzung 2009 nicht rechtswirksam<br />
wer<strong>de</strong>n, ist gemäß § 92 Abs. 1 GO LSA ein einheitlicher<br />
Haushalt durch die neue Einheitsgemein<strong>de</strong> aufzustellen.<br />
Zu § 15<br />
Zu § 15 Abs. 1 GÄV ergeht ein Hinweis, dass <strong>de</strong>r Bürgermeister<br />
gemäß § 63 Abs. 1 GO LSA wie ausgeführt für die innere<br />
Organisation <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>verwaltung zuständig ist. Gleichwohl<br />
hat er zugesagt, im Rahmen <strong>de</strong>s rechtlich zulässigen<br />
ein Bürgerbüro in Roitzsch und einen Bauhof in Petersroda<br />
einzurichten.<br />
Zu § 15 Abs. 3 bis 5 GÄV ergeht ein Hinweis, dass unter <strong>de</strong>r Prämisse<br />
<strong>de</strong>s § 15 Abs. 2 <strong>de</strong>r Vereinbarung das Bürgerbüro im Rathaus<br />
Roitzsch und <strong>de</strong>r Bauhof in Petersroda mit <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Mitarbeitern besetzt wer<strong>de</strong>n soll.<br />
Zu § 16<br />
Zu § 16 Abs. 2 Satz 3 GÄV erteile ich <strong>de</strong>n Hinweis, dass die Formulierung<br />
dahingehend ausgelegt wird, dass Satz 3 die Technik<br />
und Ausrüstung umfasst, die laut <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n gesetzli-<br />
chen Vorschriften für die Einsatzbereitschaft <strong>de</strong>r Ortsfeuerwehr<br />
notwendig sind. Die Entscheidung über <strong>de</strong>n Einsatz und Verbleib<br />
<strong>de</strong>s darüber hinaus gehen<strong>de</strong>n Anteils an <strong>de</strong>r Technik und Ausrüstung<br />
obliegt gemäß § 63 Abs. 1 Satz 1 GO LSA <strong>de</strong>m Bürgermeister<br />
im Rahmen seiner Organisationshoheit und kann daher nicht<br />
im Rahmen eines Gebietsän<strong>de</strong>rungsvertrages geregelt wer<strong>de</strong>n.<br />
§ 16 Abs. 4 GÄV, wird als Ergänzung zu § 11 Abs. 1 GÄV i.V.m.<br />
Anlage 4 verstan<strong>de</strong>n, da die entsprechen<strong>de</strong>n Satzungen dort nicht<br />
gelistet sind, am gemeinsamen Wille <strong>de</strong>r Vertragspartner bezüglich<br />
<strong>de</strong>s Weitergeltens dieser Satzungen jedoch kein Zweifel besteht.<br />
3. weitere Verfahrensweise<br />
Der Gebietsän<strong>de</strong>rungsvertrag ist mit <strong>de</strong>r Genehmigungsverfügung<br />
im Amtsblatt <strong>de</strong>s Landkreises <strong>Anhalt</strong>-<strong>Bitterfeld</strong> zu veröffentlichen<br />
(§ 18 Abs. 3 GO LSA). In Anbetracht <strong>de</strong>r noch von <strong>de</strong>n Vertragspartnern<br />
im Hinblick auf die Neuwahl <strong>de</strong>r Vertretung am 07.06.2009<br />
zu treffen<strong>de</strong>n Entscheidungen (Bildung <strong>de</strong>r Wahlkommission, Entscheidungen<br />
<strong>de</strong>r Wahlkommission) erbitte ich die beiliegen<strong>de</strong><br />
Rechtsbehelfsverzichtserklärung nach Fassung <strong>de</strong>s Beitrittsbeschlusses<br />
unverzüglich unterschrieben zurück, damit die<br />
Genehmigungsverfügung bestandskräftig wird und ich die Bekanntmachung<br />
im Amtsblatt <strong>de</strong>s Landkreises <strong>Anhalt</strong>-<strong>Bitterfeld</strong> - welches<br />
am 13.02.2009 erscheint (Redaktionsschluss 30.01.2009) - veranlassen<br />
kann. Sollte <strong>de</strong>r Rechtsbehelfsverzicht nicht erklärt wer<strong>de</strong>n,<br />
hat die Stadt mit <strong>de</strong>n wahlrechtlichen Entscheidungen bis zum<br />
Ablauf <strong>de</strong>r Rechtsbehelfsfrist zu warten.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung:<br />
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe<br />
Wi<strong>de</strong>rspruch beim Landkreis <strong>Anhalt</strong>-<strong>Bitterfeld</strong>, Am Flugplatz<br />
1, 06366 Köthen (<strong>Anhalt</strong>), schriftlich o<strong>de</strong>r zur Nie<strong>de</strong>rschrift<br />
eingelegt wer<strong>de</strong>n.<br />
Köthen (<strong>Anhalt</strong>), 29.01.2009<br />
Landkreis <strong>Anhalt</strong>-<strong>Bitterfeld</strong><br />
gez. Böd<strong>de</strong>ker<br />
Stellv. Landrat -Siegel-<br />
Drucksachen-Nr.: SDF-009/2009<br />
Auszug aus <strong>de</strong>m Beschlussbuch<br />
GREMIUM: Gemein<strong>de</strong>rat San<strong>de</strong>rsdorf<br />
SITZUNG AM: 29.01.2009<br />
ÖFFENTLICHKEITSSTATUS: öffentlich<br />
Gegenstand <strong>de</strong>r Beratung:<br />
Beitrittsbeschluss zu <strong>de</strong>n Nebenbestimmungen aus <strong>de</strong>r<br />
Genehmigungsverfügung zum Gebietsän<strong>de</strong>rungsvertrag zwischen<br />
<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> San<strong>de</strong>rsdorf und <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong><br />
Petersroda<br />
Beschluss:<br />
Der Gemein<strong>de</strong>rat San<strong>de</strong>rsdorf tritt <strong>de</strong>r Regelung unter Nr. 1 (modifizieren<strong>de</strong>n<br />
Auflage) aus <strong>de</strong>m Genehmigungsbescheid <strong>de</strong>s Landkreises<br />
<strong>Anhalt</strong>-<strong>Bitterfeld</strong> vom 29.01.2009, Az. 1515340,260 zum<br />
Gebietsän<strong>de</strong>rungsvertrag zwischen <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> San<strong>de</strong>rsdorf und<br />
<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Petersroda in vollem Umfang bei und beschließt,<br />
unverzüglich <strong>de</strong>n Rechtsbehelfsverzicht gegenüber <strong>de</strong>r unteren<br />
Kommunalaufsicht zu erklären.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl <strong>de</strong>r stimmberechtigten Mitglie<strong>de</strong>r: 28<br />
Davon anwesend: 23<br />
Stimmen dafür: 23<br />
Stimmen dagegen: 0<br />
Stimmenthaltungen: 0