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(Anhalt) Bitterfeld Wolfen - spatznews.de

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36 <strong>Anhalt</strong>-<strong>Bitterfeld</strong> 13. Februar 2009<br />

Beyersdorf<br />

* Zörbiger Straße<br />

* Glebitzsch Markt<br />

* Zufahrtstraße Dorfplatz<br />

* LPG-Straße nach Glebitzsch<br />

* Straßenbeleuchtung<br />

Anlage 6<br />

„Bestand Feuerwehrtechnik“<br />

* Keine Angaben<br />

Anlage 7<br />

„Personalbestand <strong>de</strong>s Bauhofes“<br />

* Gemein<strong>de</strong>arbeiter/-in Bauhof (2)<br />

Anlage 8<br />

„Planungszusagen“<br />

Aufstellungsbeschluss <strong>de</strong>s Bebauungsplanes „Photovoltaik“ <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong><br />

Glebitzsch und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung<br />

<strong>de</strong>r Öffentlichkeit<br />

1.) Für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>r Flurstücke 20/17, 20/18, 20/21, 20/36,<br />

20/37, 20/26, 20/29, 20/30, 20/33, 20/35, 20/13, teilweise 16/24, 16/<br />

36, 16/41, 16/42, 16/40 und 44 <strong>de</strong>r Flur 3 <strong>de</strong>r Gemarkung Glebitzsch<br />

soll <strong>de</strong>r Bebauungsplan „Photovoltaik“ aufgestellt wer<strong>de</strong>n.<br />

2.) Mit <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>s Bebauungsplanes sollen für die Erschließung<br />

und Bebauung <strong>de</strong>s geplanten Son<strong>de</strong>rgebietes die<br />

planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen wer<strong>de</strong>n.<br />

Genehmigung <strong>de</strong>s Gebietsän<strong>de</strong>rungsvertrages zur Eingemeindung<br />

<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Glebitzsch in die Gemein<strong>de</strong> San<strong>de</strong>rsdorf<br />

Auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>s Antrags <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> San<strong>de</strong>rsdorf auf Genehmigung<br />

<strong>de</strong>s Gebietsän<strong>de</strong>rungsvertrages zur Eingemeindung <strong>de</strong>r<br />

Gemein<strong>de</strong> Glebitzsch in die Gemein<strong>de</strong> San<strong>de</strong>rsdorf vom 22.12.2008,<br />

welcher auch namens und im Auftrag <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Glebitzsch gestellt<br />

wur<strong>de</strong>, ergeht folgen<strong>de</strong>r<br />

Genehmigungsbescheid:<br />

1. Gemäß § 18 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. § 17 Abs. 1 Satz 1 Gemein<strong>de</strong>ordnung<br />

für das Land Sachsen-<strong>Anhalt</strong> (GO LSA) in <strong>de</strong>r <strong>de</strong>rzeit gültigen<br />

Fassung, genehmige ich <strong>de</strong>n Gebietsän<strong>de</strong>rungsvertrag zur Eingemeindung<br />

<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Glebitzsch in die Gemein<strong>de</strong> San<strong>de</strong>rsdorf<br />

mit folgen<strong>de</strong>r (modifizieren<strong>de</strong>r) Auflage:<br />

In § 11 Abs. 1 <strong>de</strong>s Gebietsän<strong>de</strong>rungsvertrages sind die Worte “welches<br />

dauerhaft beibehalten wird“ durch die Worte „welches bis zum<br />

30.06.2014 gültig bleibt“ zu ersetzen.<br />

Für die Wirksamkeit dieser Genehmigung haben die Gemein<strong>de</strong>räte<br />

<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Glebitzsch und San<strong>de</strong>rsdorf einen entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Beitrittsbeschluss zu dieser (modifizieren<strong>de</strong>n) Auflage zu fassen.<br />

2. Es ergeht die Auflage, dass in § 16 Abs. 5 Satz 2 <strong>de</strong>s Gebietsän<strong>de</strong>rungsvertrages<br />

das Wort “Ortswehrleiter“ durch die Wörter “bisherige<br />

Gemein<strong>de</strong>wehrleiter“ zu ersetzen sind.<br />

3. Es ergeht die Auflage, dass bei <strong>de</strong>r Veröffentlichung <strong>de</strong>s Gebietsän<strong>de</strong>rungsvertrages<br />

in <strong>de</strong>r Anlage 7 zu § 4 Abs. 1 <strong>de</strong>s Gebietsän<strong>de</strong>rungsvertrages<br />

die Aussagen über die Beschäftigungsverhältnisse<br />

(Spalte 3) zu streichen sind. Die Auflage kann auch durch<br />

Ersetzen <strong>de</strong>r Anlage 7 durch <strong>de</strong>n allgemeinen Stellenplan <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong><br />

bei Veröffentlichung erfüllt wer<strong>de</strong>n.<br />

4. Zum Tag <strong>de</strong>r Neuwahl <strong>de</strong>r Vertretung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> San<strong>de</strong>rsdorf<br />

(zukünftige Stadt San<strong>de</strong>rsdorf-Brehna) und <strong>de</strong>s Ortschaftsrates<br />

Glebitzsch nach <strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>s XI. Abschnitts <strong>de</strong>s Kommunalwahlgesetzes<br />

für das Land Sachsen-<strong>Anhalt</strong> (KWG LSA) bestimme<br />

ich gemäß § 46 Abs. 1 Satz 2 KWG LSA <strong>de</strong>n 07. Juni 2009.<br />

5. Diese Entscheidung ergeht kostenfrei.<br />

Begründung:<br />

Zu 1.: Die Gemein<strong>de</strong> San<strong>de</strong>rsdorf hat am 11.12.2008, die Gemein<strong>de</strong><br />

Glebitzsch hat am 15.12.2008 <strong>de</strong>n Gebietsän<strong>de</strong>rungsvertrag zur<br />

Eingemeindung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Glebitzsch in die Gemein<strong>de</strong> San<strong>de</strong>rsdorf<br />

mit Wirkung zum 01.07.2009 beschlossen.<br />

Gemäß § 18 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. § 17 Abs. 1 Satz 1 GO LSA bedarf<br />

<strong>de</strong>r Gebietsän<strong>de</strong>rungsvertrag <strong>de</strong>r Genehmigung <strong>de</strong>r Kommunalaufsichtsbehör<strong>de</strong>.<br />

Zuständige Kommunalaufsichtsbehör<strong>de</strong> ist nach §<br />

134 Abs. 1 Satz 1 GO LSA <strong>de</strong>r Landkreis <strong>Anhalt</strong>-<strong>Bitterfeld</strong>.<br />

Die Prüfung <strong>de</strong>r eingereichten Unterlagen hat ergeben, dass die<br />

Beschlüsse <strong>de</strong>s Gemein<strong>de</strong>rates Glebitzsch und <strong>de</strong>s Gemein<strong>de</strong>rates<br />

San<strong>de</strong>rsdorf ordnungsgemäß gefasst wur<strong>de</strong>n und die Regelungen<br />

<strong>de</strong>s Gebietsän<strong>de</strong>rungsvertrages – soweit sie nicht Gegenstand<br />

beson<strong>de</strong>rer Regelungen in diesem Bescheid sind - nicht gegen materielles<br />

Recht verstoßen.<br />

Die Eingemeindung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Glebitzsch in die Gemein<strong>de</strong> San<strong>de</strong>rsdorf<br />

und das damit verbun<strong>de</strong>ne Ausschei<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong><br />

Glebitzsch aus <strong>de</strong>r Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Bitterfeld</strong>-<strong>Wolfen</strong>“ ist<br />

aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s öffentlichen Wohls im Sinne <strong>de</strong>s § 16 Abs. 1 GO<br />

LSA i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 2 GemNeuglGrG zulässig. Die Gemein<strong>de</strong><br />

Glebitzsch und die Gemein<strong>de</strong> San<strong>de</strong>rsdorf haben entsprechen<strong>de</strong><br />

Grün<strong>de</strong> vorgetragen.<br />

Allerdings war eine modifizieren<strong>de</strong> Auflage notwendig:<br />

Gemäß § 11 Abs. 1 GÄV gilt das Ortsrecht <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Glebitzsch<br />

mit <strong>de</strong>r Eingemeindung als gegenstandslos, ausgenommen <strong>de</strong>s wie<strong>de</strong>rkehren<strong>de</strong>n<br />

Straßenausbaubeitragsrechts gemäß § 6a Abs. 1<br />

KAG-LSA.<br />

Damit wur<strong>de</strong> eine Weitergeltung <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n Satzung als Ortsrecht<br />

<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> über <strong>de</strong>n 30.06.2014 hinaus vereinbart. Dies<br />

ist nicht möglich (vgl. Ausführungen in <strong>de</strong>r „Handreichung zur<br />

Gemein<strong>de</strong>gebietsreform in Sachsen-<strong>Anhalt</strong>“, S. 25).<br />

Statt<strong>de</strong>ssen ist es für eine Beibehaltung <strong>de</strong>r bisherigen Regelungen nach<br />

Ablauf dieser Frist notwendig, dass dann eine entsprechen<strong>de</strong> Regelung<br />

zusätzlich in die Satzung <strong>de</strong>r aufnehmen<strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong> ergänzt wird<br />

(aaO., S. 26).<br />

Zu § 11 Abs. 1 GÄV ist daher die modifizieren<strong>de</strong> Auflage zu erteilen,<br />

dass die Worte “welches dauerhaft beibehalten wird“ durch die Worte<br />

“welches bis zum 30.06.2014 gültig bleibt“ ersetzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Hinsichtlich dieser modifizieren<strong>de</strong>n Auflage sind Beitrittsbeschlüsse<br />

<strong>de</strong>r beteiligten Gemein<strong>de</strong>n erfor<strong>de</strong>rlich, da die Än<strong>de</strong>rungen,<br />

die <strong>de</strong>r Gebietsän<strong>de</strong>rungsvertrag durch diese Auflage<br />

erfährt, wesentlich sind. Sie verän<strong>de</strong>rt <strong>de</strong>n Vertrag, so dass nicht<br />

davon ausgegangen wer<strong>de</strong>n kann, dass die beteiligten Gemein<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>n Vertrag auch unter diesen Voraussetzungen abgeschlossen<br />

hätten. Die Beitrittsbeschlüsse sind durch bei<strong>de</strong> Gemein<strong>de</strong>räte<br />

<strong>de</strong>r Vertragspartner mit <strong>de</strong>r Mehrheit ihrer Mitglie<strong>de</strong>r zu fassen.<br />

Ich bitte mir die entsprechen<strong>de</strong>n Beitrittsbeschlüsse unverzüglich<br />

vorzulegen.<br />

Zu 2.: Gemäß § 16 Abs. 5 <strong>de</strong>s Gebietsän<strong>de</strong>rungsvertrages wird nach<br />

<strong>de</strong>m 01.07.2009, spätestens bis zum 31.12.2009, ein neuer Wehrleiter<br />

für die Gemein<strong>de</strong> San<strong>de</strong>rsdorf berufen. Bis dahin soll das Amt<br />

<strong>de</strong>s Gemein<strong>de</strong>- bzw. Gemein<strong>de</strong>wehrleiters vom Ortswehrleiter San<strong>de</strong>rsdorf<br />

kommissarisch wahrgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />

Mit Schreiben vom 21.01.2009 gab die Gemein<strong>de</strong> San<strong>de</strong>rsdorf erklären<strong>de</strong><br />

Auskünfte bezüglich dieser Regelung. Demnach läuft die Amtsperio<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>s jetzigen Gemein<strong>de</strong>wehrleiters <strong>de</strong>r Feuerwehr San<strong>de</strong>rsdorf<br />

im März dieses Jahres aus. Angesichts <strong>de</strong>r bevorstehen<strong>de</strong>n Eingemeindungen<br />

wird dann zunächst auf eine Nachbesetzung dieser<br />

Stelle verzichtet, damit auch die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Wehren Brehna,<br />

Roitzsch, Glebitzsch und Petersroda die Möglichkeit haben, an <strong>de</strong>r<br />

Wahl teilzunehmen, bzw. sich wählen zu lassen.

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