(Anhalt) Bitterfeld Wolfen - spatznews.de
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50 <strong>Anhalt</strong>-<strong>Bitterfeld</strong> 13. Februar 2009<br />
<strong>de</strong>n übernommenen Schul<strong>de</strong>n aufzurechnen. Für einen Zeitraum<br />
von 5 Jahren, beginnend ab <strong>de</strong>m 01.01.2010, sind Überschüsse<br />
jeweils, abhängig von <strong>de</strong>r Gesamthaushaltslage <strong>de</strong>r Stadt San<strong>de</strong>rsdorf-Brehna,<br />
in <strong>de</strong>r künftigen Ortschaft zu verwen<strong>de</strong>n.<br />
§ 16<br />
Außenstellen – Verwaltung und Bauhof<br />
(1) Sitz <strong>de</strong>r Hauptverwaltung ist in <strong>de</strong>r Stadt San<strong>de</strong>rsdorf-Brehna,<br />
Bahnhofstraße 2, 06792 San<strong>de</strong>rsdorf-Brehna.<br />
(2) Die Vertragspartner sind sich darüber bewusst, dass die Einrichtung<br />
von Verwaltungsaußenstellen in die Entscheidungskompetenz<br />
<strong>de</strong>s Bürgermeisters fällt. Der Bürgermeister <strong>de</strong>r aufnehmen<strong>de</strong>n<br />
Gemein<strong>de</strong> San<strong>de</strong>rsdorf hat <strong>de</strong>r einzuglie<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong><br />
Roitzsch zugesagt, zur Gewährleistung einer leistungsstarken<br />
und bürgerfreundlichen Verwaltung in <strong>de</strong>r Ortschaft<br />
Roitzsch ein Bürgerbüro und eine Außenstelle <strong>de</strong>s Bauhofs, basierend<br />
auf <strong>de</strong>n in Abs. 3 und 4 genannten Grundlagen, einzurichten.<br />
(3) Die Einrichtung <strong>de</strong>s Bürgerbüros soll das Rathaus <strong>de</strong>r Ortschaft<br />
Roitzsch erhalten und Anlaufpunkt für Einwohnerangelegenheiten<br />
<strong>de</strong>r Einwohner von Roitzsch und <strong>de</strong>r ebenfalls einzuglie<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong><br />
Petersroda sein. Das Bürgerbüro soll aus min<strong>de</strong>stens 3 Mitarbeitern<br />
<strong>de</strong>r Verwaltung bestehen. Die Sprechzeiten orientieren sich<br />
an <strong>de</strong>n Sprechzeiten <strong>de</strong>r Hauptverwaltung in San<strong>de</strong>rsdorf. Vorrangig<br />
sollen Mitarbeiter, die Kenntnisse über die Ortschaft Roitzsch<br />
besitzen, z.B. aus ehemaligen Arbeitsverhältnissen bzw. die ortskundig<br />
durch einen entsprechen<strong>de</strong>n Wohnsitz sind, im Bürgerbüro<br />
in <strong>de</strong>r Ortschaft Roitzsch eingesetzt wer<strong>de</strong>n. Darüber hinaus wird<br />
das Rathaus <strong>de</strong>r Ortschaft Roitzsch als Nebenverwaltungssitz <strong>de</strong>r<br />
Stadt San<strong>de</strong>rsdorf-Brehna genutzt wer<strong>de</strong>n.<br />
(4) Der Bauhof soll aus min<strong>de</strong>stens 3 Mitarbeitern bestehen, die für<br />
<strong>de</strong>n Erhalt und die Pflege <strong>de</strong>s Ortsbil<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Ortschaft Roitzsch<br />
tätig wer<strong>de</strong>n sollen. Die zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Inkrafttretens <strong>de</strong>r Vereinbarung<br />
bereits beschäftigten Mitarbeiter wer<strong>de</strong>n übernommen und<br />
im Bereich <strong>de</strong>r Ortschaft Roitzsch eingesetzt. Nach Ausschei<strong>de</strong>n<br />
dieser Mitarbeiter verpflichtet sich die Gemein<strong>de</strong> San<strong>de</strong>rsdorf weiterhin<br />
um Maßnahmen, die <strong>de</strong>n Erhalt und die Pflege <strong>de</strong>s Ortsbil<strong>de</strong>s<br />
hinsichtlich <strong>de</strong>ssen Sauberkeit und Ordnung gewährleistet (bspw.<br />
Neubesetzung o<strong>de</strong>r Beauftragung eines Dritten). Die Stadt San<strong>de</strong>rsdorf–Brehna<br />
wird im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit<br />
die Bewirtschaftungs- und baulichen Unterhaltungskosten übernehmen.<br />
(5) Die aufnehmen<strong>de</strong> Gemein<strong>de</strong> San<strong>de</strong>rsdorf verpflichtet sich, <strong>de</strong>n<br />
Bürgermeister im Rahmen <strong>de</strong>r rechtlichen Vorschriften so zu unterstützen,<br />
dass das Bürgerbüro und die Außenstelle <strong>de</strong>s „Bauhof“ im<br />
Ortsteil Roitzsch dauerhaft erhalten wer<strong>de</strong>n können.<br />
§ 17<br />
Schulwesen<br />
(1) Die vorhan<strong>de</strong>nen Schulstandorte ergeben sich aus <strong>de</strong>m genehmigten<br />
Schulentwicklungsplan <strong>de</strong>s Landkreises <strong>Bitterfeld</strong> vom<br />
31.12.2003.<br />
Zum jetzigen Zeitpunkt ist das <strong>de</strong>r Schulstandort:<br />
- Sekundarschule „Adolph Diesterweg“ in <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong><br />
Roitzsch. Die Stadt San<strong>de</strong>rsdorf-Brehna verpflichtet sich, im<br />
Rahmen <strong>de</strong>r Gesetzmäßigkeiten diesen Schulstandort zu er<br />
halten.<br />
§ 18<br />
Gewährleistung <strong>de</strong>s Brandschutzes und <strong>de</strong>r Hilfeleistung<br />
(1) Der Stadt San<strong>de</strong>rsdorf-Brehna obliegen mit Inkrafttreten dieses<br />
Vertrages die Aufgaben nach <strong>de</strong>m Brandschutzgesetz (BrSchG)<br />
in <strong>de</strong>r jeweils gelten<strong>de</strong>n Fassung.<br />
(2) Die Freiwillige Feuerwehr <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Roitzsch besteht als<br />
Ortsfeuerwehr <strong>de</strong>r Stadt San<strong>de</strong>rsdorf-Brehna fort. Basis dafür ist<br />
<strong>de</strong>r Bestand an technischer Ausstattung an Fahrzeugen und Geräten<br />
laut Anlage 7 zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Wirksamwer<strong>de</strong>ns <strong>de</strong>r neuen<br />
Stadt.<br />
(3) Der bisherige Gemein<strong>de</strong>wehrleiter <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Roitzsch wird<br />
Ortswehrleiter <strong>de</strong>r Ortschaft bis zum En<strong>de</strong> seiner jeweiligen Amtszeit.<br />
(4) Die Festlegungen <strong>de</strong>r Aufwandsentschädigung <strong>de</strong>r ehrenamtlich<br />
Tätigen <strong>de</strong>r Freiwilligen Feuerwehr <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Roitzsch sowie<br />
die Gebührensatzung <strong>de</strong>r Freiwilligen Feuerwehr <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong><br />
Roitzsch und <strong>de</strong>r Satzung über <strong>de</strong>n Dienst <strong>de</strong>r Freiwilligen Feuerwehr<br />
<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Roitzsch bleiben solange für die Ortschaft<br />
Roitzsch bestehen, bis die Stadt San<strong>de</strong>rsdorf-Brehna eine einheitliche<br />
Regelung für die Freiwillige Feuerwehr <strong>de</strong>r Stadt San<strong>de</strong>rsdorf-Brehna<br />
in Form von Satzungen erlassen hat, längstens jedoch<br />
bis zum 30.06.2014.<br />
(5) Die Berufung <strong>de</strong>s Stadtwehrleiters <strong>de</strong>r Stadt San<strong>de</strong>rsdorf-<br />
Brehna wird nach <strong>de</strong>m 01.07.2009, spätestens bis zum<br />
31.12.2009 durchgeführt. Bis zur Berufung <strong>de</strong>s neuen Stadtwehrleiters<br />
<strong>de</strong>r Stadt San<strong>de</strong>rsdorf-Brehna wird <strong>de</strong>r Ortswehrleiter <strong>de</strong>r<br />
Gemein<strong>de</strong> San<strong>de</strong>rsdorf die Befugnisse <strong>de</strong>s neuen Stadtwehrleiters<br />
amtierend wahrnehmen.<br />
§ 19<br />
Regelung von Streitigkeiten<br />
(1) Dieser Vertrag wur<strong>de</strong> im Geist <strong>de</strong>r Gleichberechtigung und <strong>de</strong>r<br />
Vertragstreue getroffen.<br />
(2) Können Meinungsverschie<strong>de</strong>nheiten zwischen <strong>de</strong>n Vertragspartnern<br />
nicht einvernehmlich geregelt wer<strong>de</strong>n, ist die Kommunalaufsichtsbehör<strong>de</strong><br />
anzurufen.<br />
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam<br />
o<strong>de</strong>r undurchführbar sein o<strong>de</strong>r nach Vertragsschluss unwirksam<br />
o<strong>de</strong>r undurchführbar wer<strong>de</strong>n, so wird dadurch die Wirksamkeit <strong>de</strong>s<br />
Vertrages im Übrigen nicht berührt. § 139 BGB fin<strong>de</strong>t keine Anwendung.<br />
(4) Sollte eine <strong>de</strong>r vorstehen<strong>de</strong>n Regelungen <strong>de</strong>m <strong>de</strong>rzeit o<strong>de</strong>r künftig<br />
gelten<strong>de</strong>n Recht wi<strong>de</strong>rsprechen, so soll sie durch eine Regelung<br />
ersetzt wer<strong>de</strong>n, die <strong>de</strong>m am nächsten kommt, was die vertragsschließen<strong>de</strong>n<br />
Gemein<strong>de</strong>n gewollt haben.<br />
§ 20<br />
Sprachliche Gleichstellung<br />
Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten in weiblicher und<br />
männlicher Form.<br />
§ 21<br />
In-Kraft-Treten<br />
Der Gebietsän<strong>de</strong>rungsvertrag ist mit <strong>de</strong>r Genehmigung <strong>de</strong>r zuständigen<br />
Kommunalaufsichtsbehör<strong>de</strong> und <strong>de</strong>ren Bestimmungen im<br />
Amtsblatt <strong>de</strong>s Landkreises <strong>Anhalt</strong>-<strong>Bitterfeld</strong> zu veröffentlichen.<br />
Der Gebietsän<strong>de</strong>rungsvertrag tritt am 01.07.2009 in Kraft.<br />
Gemein<strong>de</strong> Roitzsch, <strong>de</strong>n 22.01.2009, gez. Mosch -Siegel-<br />
Gemein<strong>de</strong> San<strong>de</strong>rsdorf, <strong>de</strong>n 22.01.2009, gez. Grabner -Siegel-<br />
Anlagenverzeichnis<br />
Anlage 1<br />
„Übersicht über die Beteiligungen und Mitgliedschaften (ausgereicht<br />
am 07.10.2008)“