(Anhalt) Bitterfeld Wolfen - spatznews.de
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38 <strong>Anhalt</strong>-<strong>Bitterfeld</strong> 13. Februar 2009<br />
§ 7 Abs. 7 GÄV wird daher dahingehend ausgelegt, dass die Festschreibung<br />
<strong>de</strong>r Wertgrenzen <strong>de</strong>rzeit keine Auswirkungen auf <strong>de</strong>n<br />
Ortschaftsrat haben wird, jedoch für eine evtl. zukünftige Übertragungen<br />
maßgebend sein soll.<br />
Zu § 9<br />
Gemäß § 9 Abs. 1 S. 4 GÄV verpflichtet sich die Gemein<strong>de</strong> San<strong>de</strong>rsdorf<br />
im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit, die genannten öffentlichen<br />
Einrichtungen <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Glebitzsch zu erhalten.<br />
Diese Formulierung wird dahingehend ausgelegt, dass das Kriterium<br />
<strong>de</strong>r Leistungsfähigkeit vor allen unter <strong>de</strong>m Blickpunkt <strong>de</strong>r hauswirtschaftlichen<br />
Lage <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> San<strong>de</strong>rsdorf und <strong>de</strong>m notwendigen<br />
Erfor<strong>de</strong>rnis <strong>de</strong>s Haushaltsausgleichs zu betrachten ist und<br />
daher zu keiner Einschränkung <strong>de</strong>r Kompetenz <strong>de</strong>s Rates gemäß §<br />
44 Abs. 3 Nr. 4 und Nr. 9 GO LSA führt.<br />
Zu § 11<br />
Gemäß § 11 Abs. 4 GÄV verpflichtet sich die Gemein<strong>de</strong> San<strong>de</strong>rsdorf<br />
die Planungszusagen laut Anlage 9 zu übernehmen und weiterzuführen.<br />
Es liegt hier ein Schreibfehler im Sinne <strong>de</strong>s § 42 VwVfG vor, da<br />
diese Zusagen in <strong>de</strong>r Anlage 8 gelistet sind. Im Rahmen <strong>de</strong>r Veröffentlichung<br />
ist dies zu korrigieren.<br />
Zu § 12<br />
Gemäß § 12 GÄV soll die Haushaltssatzung 2009 <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong><br />
Glebitzsch trotz <strong>de</strong>r Eingemeindung in die Gemein<strong>de</strong> San<strong>de</strong>rsdorf<br />
zum 01.07.2009 weitergelten. Die Regelung ist unter <strong>de</strong>m Vorbehalt,<br />
dass eine rechtswirksame Haushaltssatzung besteht, nicht zu<br />
beanstan<strong>de</strong>n. Sollte die Haushaltssatzung 2009 nicht rechtswirksam<br />
wer<strong>de</strong>n, ist gemäß § 92 Abs. 1 GO LSA ein einheitlicher Haushalt<br />
durch die neue Einheitsgemein<strong>de</strong> aufzustellen.<br />
Zu § 15<br />
Zu § 15 Abs. 1 GÄV ergeht ein Hinweis, dass <strong>de</strong>r Bürgermeister<br />
gemäß § 63 Abs. 1 GO LSA wie ausgeführt für die innere Organisation<br />
<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>verwaltung zuständig ist. Gleichwohl hat er zugesagt<br />
im Rahmen <strong>de</strong>s rechtlich Zulässigen ein Bürgerbüro in Brehna<br />
und einen Bauhof in Glebitzsch einzurichten.<br />
Zu § 15 Abs. 3 bis 5 GÄV ergeht ein Hinweis, dass unter <strong>de</strong>r Prämisse<br />
<strong>de</strong>s § 15 Abs. 2 GÄV das Bürgerbüro im Rathaus Brehna und<br />
<strong>de</strong>r Bauhof in Glebitzsch mit <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Mitarbeitern besetzt<br />
wer<strong>de</strong>n soll.<br />
Zu § 16<br />
Zu § 16 Abs. 2 Satz 3 GÄV weise ich darauf hin, dass die Formulierung<br />
dahingehend ausgelegt wird, dass Satz 3 die Technik und Ausrüstung<br />
umfasst, die laut <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n gesetzlichen Vorschriften<br />
für die Einsatzbereitschaft <strong>de</strong>r Ortsfeuerwehr notwendig sind.<br />
Die Entscheidung über <strong>de</strong>n Einsatz und Verbleib <strong>de</strong>s darüber hinaus<br />
gehen<strong>de</strong>n Anteils an <strong>de</strong>r Technik und Ausrüstung obliegt <strong>de</strong>m<br />
Bürgermeister gemäß § 63 Abs. 1 Satz 1 GO-LSA im Rahmen seiner<br />
Organisationshoheit und kann daher nicht im Rahmen eines<br />
Gebietsän<strong>de</strong>rungsvertrages geregelt wer<strong>de</strong>n.<br />
3. weitere Verfahrensweise<br />
Der Gebietsän<strong>de</strong>rungsvertrag ist mit <strong>de</strong>r Genehmigungsverfügung<br />
im Amtsblatt <strong>de</strong>s Landkreises <strong>Anhalt</strong>-<strong>Bitterfeld</strong> zu veröffentlichen (§<br />
18 Abs. 3 GO LSA). In Anbetracht <strong>de</strong>r noch von <strong>de</strong>n Vertragspartnern<br />
im Hinblick auf die Neuwahl <strong>de</strong>r Vertretung am 07.06.2009 zu<br />
treffen<strong>de</strong>n Entscheidungen (Bildung <strong>de</strong>r Wahlkommission, Entscheidungen<br />
<strong>de</strong>r Wahlkommission) erbitte ich die beiliegen<strong>de</strong><br />
Rechtsbehelfsverzichtserklärung nach Fassung <strong>de</strong>s Beitrittsbeschlusses<br />
unverzüglich unterschrieben zurück, damit die<br />
Genehmigungsverfügung bestandskräftig wird und ich die Bekanntmachung<br />
im Amtsblatt <strong>de</strong>s Landkreises <strong>Anhalt</strong>-<strong>Bitterfeld</strong> - welches<br />
am 13.02.2009 erscheint (Redaktionsschluss 30.01.2009) -<br />
veranlassen kann. Sollte <strong>de</strong>r Rechtsbehelfsverzicht nicht erklärt wer-<br />
<strong>de</strong>n, hat die Gemein<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>n wahlrechtlichen Entscheidungen bis<br />
zum Ablauf <strong>de</strong>r Rechtsbehelfsfrist zu warten.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung:<br />
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe<br />
Wi<strong>de</strong>rspruch beim Landkreis <strong>Anhalt</strong>-<strong>Bitterfeld</strong>, Am Flugplatz<br />
1, 06366 Köthen (<strong>Anhalt</strong>), schriftlich o<strong>de</strong>r zur Nie<strong>de</strong>rschrift eingelegt<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Köthen (<strong>Anhalt</strong>), 29.01.2009<br />
Landkreis <strong>Anhalt</strong>-<strong>Bitterfeld</strong><br />
gez. Böd<strong>de</strong>ker<br />
Stellv. Landrat -Siegel-<br />
Drucksachen-Nr.: SDF-008/2009<br />
Auszug aus <strong>de</strong>m Beschlussbuch<br />
GREMIUM: Gemein<strong>de</strong>rat San<strong>de</strong>rsdorf<br />
SITZUNG AM: 29.01.2009<br />
ÖFFENTLICHKEITSSTATUS: öffentlich<br />
Gegenstand <strong>de</strong>r Beratung:<br />
Beitrittsbeschluss zu <strong>de</strong>n Nebenbestimmungen aus <strong>de</strong>r<br />
Genehmigungsverfügung zum Gebietsän<strong>de</strong>rungsvertrag zwischen<br />
<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> San<strong>de</strong>rsdorf und <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Glebitzsch<br />
Beschluss:<br />
Der Gemein<strong>de</strong>rat San<strong>de</strong>rsdorf tritt <strong>de</strong>r Regelung unter Nr. 1 (modifizieren<strong>de</strong><br />
Auflage) aus <strong>de</strong>m Genehmigungsbescheid <strong>de</strong>s Landkreises<br />
<strong>Anhalt</strong>-<strong>Bitterfeld</strong> vom 29.01.2009, Az. 1515340, 105 zum<br />
Gebietsän<strong>de</strong>rungsvertrag zwischen <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> San<strong>de</strong>rsdorf und<br />
<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Glebitzsch in vollem Umfang bei und beschließt, unverzüglich<br />
<strong>de</strong>n Rechtsbehelfsverzicht gegenüber <strong>de</strong>r Kommunalaufsicht<br />
zu erklären.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl <strong>de</strong>r stimmberechtigten Mitglie<strong>de</strong>r: 28<br />
Davon anwesend: 23<br />
Stimmen dafür: 23<br />
Stimmen dagegen: 0<br />
Stimmenthaltungen: 0<br />
Von <strong>de</strong>r Mitwirkung gemäß § 31 GO LSA waren keine Mitglie<strong>de</strong>r<br />
ausgeschlossen.<br />
Dem Beschluss wird einstimmig zugestimmt.<br />
gez. Grabner -Dienstsiegel- gez. Sauerstein<br />
Bürgermeister Schriftführerin<br />
Gemein<strong>de</strong> Glebitzsch Gemein<strong>de</strong>rat<br />
Beschluss Nr.: 7-2009<br />
aus öffentlicher Sitzung vom 02.02.2009<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Beitrittsbeschluss zum Gebietsän<strong>de</strong>rungsvertrag zwischen <strong>de</strong>r<br />
Gemein<strong>de</strong> San<strong>de</strong>rsdorf und <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Glebitzsch<br />
Beschluss:<br />
Der Gemein<strong>de</strong>rat tritt <strong>de</strong>n Nebenbestimmungen aus <strong>de</strong>r<br />
Genehmigungsverfügung <strong>de</strong>s Landkreises <strong>Anhalt</strong>-<strong>Bitterfeld</strong> vom<br />
29.01.2009, Az. 15 15 340, 105 zum Gebietsän<strong>de</strong>rungsvertrag vom<br />
18.12.2008 zwischen <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> San<strong>de</strong>rsdorf und <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong><br />
Glebitzsch in vollem Umfang bei und beschließt, unverzüglich<br />
<strong>de</strong>n Rechtsbehelfsverzicht gegenüber <strong>de</strong>r Unteren Kommunalaufsicht<br />
zu erklären.<br />
gez. Krassowski Bürgermeister -Siegel-