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(Anhalt) Bitterfeld Wolfen - spatznews.de

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38 <strong>Anhalt</strong>-<strong>Bitterfeld</strong> 13. Februar 2009<br />

§ 7 Abs. 7 GÄV wird daher dahingehend ausgelegt, dass die Festschreibung<br />

<strong>de</strong>r Wertgrenzen <strong>de</strong>rzeit keine Auswirkungen auf <strong>de</strong>n<br />

Ortschaftsrat haben wird, jedoch für eine evtl. zukünftige Übertragungen<br />

maßgebend sein soll.<br />

Zu § 9<br />

Gemäß § 9 Abs. 1 S. 4 GÄV verpflichtet sich die Gemein<strong>de</strong> San<strong>de</strong>rsdorf<br />

im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit, die genannten öffentlichen<br />

Einrichtungen <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Glebitzsch zu erhalten.<br />

Diese Formulierung wird dahingehend ausgelegt, dass das Kriterium<br />

<strong>de</strong>r Leistungsfähigkeit vor allen unter <strong>de</strong>m Blickpunkt <strong>de</strong>r hauswirtschaftlichen<br />

Lage <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> San<strong>de</strong>rsdorf und <strong>de</strong>m notwendigen<br />

Erfor<strong>de</strong>rnis <strong>de</strong>s Haushaltsausgleichs zu betrachten ist und<br />

daher zu keiner Einschränkung <strong>de</strong>r Kompetenz <strong>de</strong>s Rates gemäß §<br />

44 Abs. 3 Nr. 4 und Nr. 9 GO LSA führt.<br />

Zu § 11<br />

Gemäß § 11 Abs. 4 GÄV verpflichtet sich die Gemein<strong>de</strong> San<strong>de</strong>rsdorf<br />

die Planungszusagen laut Anlage 9 zu übernehmen und weiterzuführen.<br />

Es liegt hier ein Schreibfehler im Sinne <strong>de</strong>s § 42 VwVfG vor, da<br />

diese Zusagen in <strong>de</strong>r Anlage 8 gelistet sind. Im Rahmen <strong>de</strong>r Veröffentlichung<br />

ist dies zu korrigieren.<br />

Zu § 12<br />

Gemäß § 12 GÄV soll die Haushaltssatzung 2009 <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong><br />

Glebitzsch trotz <strong>de</strong>r Eingemeindung in die Gemein<strong>de</strong> San<strong>de</strong>rsdorf<br />

zum 01.07.2009 weitergelten. Die Regelung ist unter <strong>de</strong>m Vorbehalt,<br />

dass eine rechtswirksame Haushaltssatzung besteht, nicht zu<br />

beanstan<strong>de</strong>n. Sollte die Haushaltssatzung 2009 nicht rechtswirksam<br />

wer<strong>de</strong>n, ist gemäß § 92 Abs. 1 GO LSA ein einheitlicher Haushalt<br />

durch die neue Einheitsgemein<strong>de</strong> aufzustellen.<br />

Zu § 15<br />

Zu § 15 Abs. 1 GÄV ergeht ein Hinweis, dass <strong>de</strong>r Bürgermeister<br />

gemäß § 63 Abs. 1 GO LSA wie ausgeführt für die innere Organisation<br />

<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>verwaltung zuständig ist. Gleichwohl hat er zugesagt<br />

im Rahmen <strong>de</strong>s rechtlich Zulässigen ein Bürgerbüro in Brehna<br />

und einen Bauhof in Glebitzsch einzurichten.<br />

Zu § 15 Abs. 3 bis 5 GÄV ergeht ein Hinweis, dass unter <strong>de</strong>r Prämisse<br />

<strong>de</strong>s § 15 Abs. 2 GÄV das Bürgerbüro im Rathaus Brehna und<br />

<strong>de</strong>r Bauhof in Glebitzsch mit <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Mitarbeitern besetzt<br />

wer<strong>de</strong>n soll.<br />

Zu § 16<br />

Zu § 16 Abs. 2 Satz 3 GÄV weise ich darauf hin, dass die Formulierung<br />

dahingehend ausgelegt wird, dass Satz 3 die Technik und Ausrüstung<br />

umfasst, die laut <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n gesetzlichen Vorschriften<br />

für die Einsatzbereitschaft <strong>de</strong>r Ortsfeuerwehr notwendig sind.<br />

Die Entscheidung über <strong>de</strong>n Einsatz und Verbleib <strong>de</strong>s darüber hinaus<br />

gehen<strong>de</strong>n Anteils an <strong>de</strong>r Technik und Ausrüstung obliegt <strong>de</strong>m<br />

Bürgermeister gemäß § 63 Abs. 1 Satz 1 GO-LSA im Rahmen seiner<br />

Organisationshoheit und kann daher nicht im Rahmen eines<br />

Gebietsän<strong>de</strong>rungsvertrages geregelt wer<strong>de</strong>n.<br />

3. weitere Verfahrensweise<br />

Der Gebietsän<strong>de</strong>rungsvertrag ist mit <strong>de</strong>r Genehmigungsverfügung<br />

im Amtsblatt <strong>de</strong>s Landkreises <strong>Anhalt</strong>-<strong>Bitterfeld</strong> zu veröffentlichen (§<br />

18 Abs. 3 GO LSA). In Anbetracht <strong>de</strong>r noch von <strong>de</strong>n Vertragspartnern<br />

im Hinblick auf die Neuwahl <strong>de</strong>r Vertretung am 07.06.2009 zu<br />

treffen<strong>de</strong>n Entscheidungen (Bildung <strong>de</strong>r Wahlkommission, Entscheidungen<br />

<strong>de</strong>r Wahlkommission) erbitte ich die beiliegen<strong>de</strong><br />

Rechtsbehelfsverzichtserklärung nach Fassung <strong>de</strong>s Beitrittsbeschlusses<br />

unverzüglich unterschrieben zurück, damit die<br />

Genehmigungsverfügung bestandskräftig wird und ich die Bekanntmachung<br />

im Amtsblatt <strong>de</strong>s Landkreises <strong>Anhalt</strong>-<strong>Bitterfeld</strong> - welches<br />

am 13.02.2009 erscheint (Redaktionsschluss 30.01.2009) -<br />

veranlassen kann. Sollte <strong>de</strong>r Rechtsbehelfsverzicht nicht erklärt wer-<br />

<strong>de</strong>n, hat die Gemein<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>n wahlrechtlichen Entscheidungen bis<br />

zum Ablauf <strong>de</strong>r Rechtsbehelfsfrist zu warten.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe<br />

Wi<strong>de</strong>rspruch beim Landkreis <strong>Anhalt</strong>-<strong>Bitterfeld</strong>, Am Flugplatz<br />

1, 06366 Köthen (<strong>Anhalt</strong>), schriftlich o<strong>de</strong>r zur Nie<strong>de</strong>rschrift eingelegt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Köthen (<strong>Anhalt</strong>), 29.01.2009<br />

Landkreis <strong>Anhalt</strong>-<strong>Bitterfeld</strong><br />

gez. Böd<strong>de</strong>ker<br />

Stellv. Landrat -Siegel-<br />

Drucksachen-Nr.: SDF-008/2009<br />

Auszug aus <strong>de</strong>m Beschlussbuch<br />

GREMIUM: Gemein<strong>de</strong>rat San<strong>de</strong>rsdorf<br />

SITZUNG AM: 29.01.2009<br />

ÖFFENTLICHKEITSSTATUS: öffentlich<br />

Gegenstand <strong>de</strong>r Beratung:<br />

Beitrittsbeschluss zu <strong>de</strong>n Nebenbestimmungen aus <strong>de</strong>r<br />

Genehmigungsverfügung zum Gebietsän<strong>de</strong>rungsvertrag zwischen<br />

<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> San<strong>de</strong>rsdorf und <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Glebitzsch<br />

Beschluss:<br />

Der Gemein<strong>de</strong>rat San<strong>de</strong>rsdorf tritt <strong>de</strong>r Regelung unter Nr. 1 (modifizieren<strong>de</strong><br />

Auflage) aus <strong>de</strong>m Genehmigungsbescheid <strong>de</strong>s Landkreises<br />

<strong>Anhalt</strong>-<strong>Bitterfeld</strong> vom 29.01.2009, Az. 1515340, 105 zum<br />

Gebietsän<strong>de</strong>rungsvertrag zwischen <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> San<strong>de</strong>rsdorf und<br />

<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Glebitzsch in vollem Umfang bei und beschließt, unverzüglich<br />

<strong>de</strong>n Rechtsbehelfsverzicht gegenüber <strong>de</strong>r Kommunalaufsicht<br />

zu erklären.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl <strong>de</strong>r stimmberechtigten Mitglie<strong>de</strong>r: 28<br />

Davon anwesend: 23<br />

Stimmen dafür: 23<br />

Stimmen dagegen: 0<br />

Stimmenthaltungen: 0<br />

Von <strong>de</strong>r Mitwirkung gemäß § 31 GO LSA waren keine Mitglie<strong>de</strong>r<br />

ausgeschlossen.<br />

Dem Beschluss wird einstimmig zugestimmt.<br />

gez. Grabner -Dienstsiegel- gez. Sauerstein<br />

Bürgermeister Schriftführerin<br />

Gemein<strong>de</strong> Glebitzsch Gemein<strong>de</strong>rat<br />

Beschluss Nr.: 7-2009<br />

aus öffentlicher Sitzung vom 02.02.2009<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Beitrittsbeschluss zum Gebietsän<strong>de</strong>rungsvertrag zwischen <strong>de</strong>r<br />

Gemein<strong>de</strong> San<strong>de</strong>rsdorf und <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Glebitzsch<br />

Beschluss:<br />

Der Gemein<strong>de</strong>rat tritt <strong>de</strong>n Nebenbestimmungen aus <strong>de</strong>r<br />

Genehmigungsverfügung <strong>de</strong>s Landkreises <strong>Anhalt</strong>-<strong>Bitterfeld</strong> vom<br />

29.01.2009, Az. 15 15 340, 105 zum Gebietsän<strong>de</strong>rungsvertrag vom<br />

18.12.2008 zwischen <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> San<strong>de</strong>rsdorf und <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong><br />

Glebitzsch in vollem Umfang bei und beschließt, unverzüglich<br />

<strong>de</strong>n Rechtsbehelfsverzicht gegenüber <strong>de</strong>r Unteren Kommunalaufsicht<br />

zu erklären.<br />

gez. Krassowski Bürgermeister -Siegel-

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