(Anhalt) Bitterfeld Wolfen - spatznews.de
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40 <strong>Anhalt</strong>-<strong>Bitterfeld</strong> 13. Februar 2009<br />
wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Gebietsän<strong>de</strong>rungsvertrages in die zukünftigen Strukturen<br />
hinein nach <strong>de</strong>n §§ 58ff KWG statt.<br />
§ 7<br />
Bildung von Ortschaften<br />
(1) Für die Gemein<strong>de</strong> Petersroda wird die Ortschaftsverfassung nach<br />
<strong>de</strong>n §§ 86 ff. GO LSA eingeführt. Die eingeglie<strong>de</strong>rte Gemein<strong>de</strong><br />
Petersroda und künftiger Ortsteil Petersroda wird zur Ortschaft <strong>de</strong>r Stadt<br />
San<strong>de</strong>rsdorf-Brehna. Die Ortschaft trägt <strong>de</strong>n Namen <strong>de</strong>s Ortsteils.<br />
(2) In <strong>de</strong>r Ortschaft Petersroda wird ein Ortschaftsrat mit Ortsbürgermeister<br />
gebil<strong>de</strong>t.<br />
(3) Der bisher ehrenamtliche Bürgermeister <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong><br />
Petersroda ist gemäß § 58 Abs. 1b Satz 1 GO LSA Ortsbürgermeister<br />
für <strong>de</strong>n Rest seiner ursprünglichen Wahlperio<strong>de</strong>,<br />
längstens für die erste Wahlperio<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Ortschaftsrates nach <strong>de</strong>r<br />
Eingemeindung. Im Übrigen wählt <strong>de</strong>r Ortschaftsrat auf <strong>de</strong>r Grundlage<br />
<strong>de</strong>s § 88 Abs. 1 GO LSA einen Ortsbürgermeister aus seiner<br />
Mitte. Die Zahl <strong>de</strong>r jeweiligen Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Ortschaftsrates wird<br />
in die Hauptsatzung <strong>de</strong>r Stadt San<strong>de</strong>rsdorf-Brehna aufgenommen.<br />
(4) Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Ortschaftsrates wer<strong>de</strong>n zeitgleich mit <strong>de</strong>r Stadtratswahl<br />
gemäß § 6 nach <strong>de</strong>n für die Wahl <strong>de</strong>s Gemein<strong>de</strong>rates gelten<strong>de</strong>n<br />
Vorschriften gewählt. Die Zahl <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Ortschaftsrates<br />
beträgt gemäß § 86 Abs. 5 GO LSA für die Ortschaft Petersroda<br />
7 Ortschaftsräte. Der jeweilige Ortschaftsrat wählt aus seiner Mitte<br />
<strong>de</strong>n Ortsbürgermeister und einen o<strong>de</strong>r mehrere Stellvertreter.<br />
(5) Der Ortschaftsrat wahrt die Belange <strong>de</strong>r Ortschaft, bringt diese<br />
gegenüber <strong>de</strong>n Organen <strong>de</strong>r Stadt zur Geltung und wirkt auf die<br />
ge<strong>de</strong>ihliche Entwicklung <strong>de</strong>r Ortschaft hin. Er hat ein Vorschlagsrecht<br />
zu allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen und ist<br />
zu wichtigen Angelegenheiten, die in § 87 Abs. 1 Satz 4 Nr.1 bis 7<br />
GO LSA aufgeführt sind, zu hören.<br />
(6) Die Stadt San<strong>de</strong>rsdorf-Brehna überträgt durch Hauptsatzung<br />
<strong>de</strong>m Ortschaftsrat alle im § 87 Abs. 2 Punkt 1 bis 7 GO LSA genannten<br />
Angelegenheiten. Zur Erfüllung <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n Aufgaben<br />
wird <strong>de</strong>m Ortschaftsrat jährlich in Abhängigkeit <strong>de</strong>r Gesamthaushaltslage<br />
und dauern<strong>de</strong>n Leistungsfähigkeit <strong>de</strong>r Stadt San<strong>de</strong>rsdorf-Brehna<br />
ein Betrag von 7,50 Euro je Einwohner in <strong>de</strong>n<br />
Haushaltsplan eingestellt:<br />
a. Veranstaltungen zur Heimatpflege sowie zur För<strong>de</strong>rung und<br />
Pflege <strong>de</strong>s örtlichen Brauchtums<br />
b. Zuwendung für Vereine, Verbän<strong>de</strong> und Organisationen<br />
c. Jubiläen und Ehrungen<br />
Basis dafür ist die vom Statistischen Lan<strong>de</strong>samt für <strong>de</strong>n Stichtag<br />
<strong>de</strong>s 30.06.2009 ermittelte Einwohnerzahl für das Haushaltsjahr<br />
2010. Ab <strong>de</strong>m Jahr 2011 ist Basis für die Errechnung <strong>de</strong>r Pro-Kopf<br />
Pauschale die Einwohnerzahl <strong>de</strong>r Ortschaft vom 30.06. <strong>de</strong>s Vorjahres,<br />
ermittelt aus <strong>de</strong>m Einwohnermel<strong>de</strong>register <strong>de</strong>r Stadt San<strong>de</strong>rsdorf-Brehna.<br />
Der sich insoweit ergeben<strong>de</strong> Gesamtbetrag ist<br />
im Haushaltsplan getrennt nach Ortschaften und nach <strong>de</strong>n Aufgaben<br />
a. bis c. zu veranschlagen.<br />
(7) In <strong>de</strong>r Hauptsatzung <strong>de</strong>r Stadt San<strong>de</strong>rsdorf-Brehna ist gemäß<br />
§ 87 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 und 5 GO LSA die entsprechen<strong>de</strong> folgen<strong>de</strong><br />
Wertgrenze für <strong>de</strong>n Ortschaftsrat einzuräumen bis zu <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />
Ortschaftsrat abschließend entschei<strong>de</strong>n kann:<br />
- bis 1.000 Euro über Verträge, die die Nutzung von Grundstücken<br />
<strong>de</strong>r Ortschaft und beweglichem Vermögen (bewegliches<br />
Vermögen, welches durch die Gemein<strong>de</strong> eingebracht<br />
wur<strong>de</strong>) betreffen,<br />
- bis 1.000 Euro über die Veräußerung von beweglichem Vermögen<br />
(bewegliches Vermögen, welches durch die Gemein<strong>de</strong><br />
eingebracht wur<strong>de</strong>)<br />
(8) Die Regelungen nach <strong>de</strong>n Absätzen 1 bis 7 wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Hauptsatzung<br />
<strong>de</strong>r Stadt San<strong>de</strong>rsdorf-Brehna aufgenommen.<br />
§ 8<br />
Mitwirkung <strong>de</strong>s Ortsbürgermeisters<br />
(1) Der Ortsbürgermeister bereitet die Beschlüsse <strong>de</strong>s Ortschaftsrates<br />
vor und führt sie in Vertretung <strong>de</strong>s Bürgermeisters aus. Er<br />
leitet die Sitzungen <strong>de</strong>s Ortschaftsrates.<br />
(2) Der Ortsbürgermeister hat <strong>de</strong>n Ortschaftsrat über Angelegenheiten,<br />
die für die Ortschaft von Be<strong>de</strong>utung sind, rechtzeitig zu unterrichten.<br />
Er hat <strong>de</strong>m Ortschaftsrat auf Verlangen Auskunft zu erteilen.<br />
(3) Der Ortsbürgermeister kann an <strong>de</strong>n Sitzungen <strong>de</strong>s Stadtrates<br />
und seiner Ausschüsse mit beraten<strong>de</strong>r Stimme teilnehmen und in<br />
allen Angelegenheiten, welche die Ortschaft betreffen, Auskunft<br />
vom Bürgermeister verlangen. Er ist auf sein Verlangen zum Gegenstand<br />
<strong>de</strong>r Verhandlungen zu hören.<br />
§ 9<br />
Entwicklung <strong>de</strong>r Ortschaft<br />
(1) Die Stadt San<strong>de</strong>rsdorf-Brehna verpflichtet sich, die eingeglie<strong>de</strong>rte<br />
Gemein<strong>de</strong> Petersroda als Ortschaft so zu för<strong>de</strong>rn, dass <strong>de</strong>ren<br />
Entwicklung durch die Einglie<strong>de</strong>rung nicht beeinträchtigt wird.<br />
Sie verpflichtet sich, die beson<strong>de</strong>ren Belange <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong><br />
Petersroda gemäß ihrer Entwicklungsstän<strong>de</strong> und ihrer<br />
gemeindlichen Traditionen in angemessener Form zu berücksichtigen.<br />
Insbeson<strong>de</strong>re verpflichtet sich die Stadt San<strong>de</strong>rsdorf-Brehna<br />
im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit, folgen<strong>de</strong> öffentliche Einrichtungen<br />
<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Petersroda zu erhalten:<br />
- Gemein<strong>de</strong>zentrum mit Arbeitsräumen für Ortsbürgermeister<br />
und Ortschaftsrat, Arbeitsräume für <strong>de</strong>n Männerchor, <strong>de</strong>n<br />
Seniorenclub sowie die Kin<strong>de</strong>rbetreuung<br />
- Sportplatz mit Sportlerheim<br />
- Kin<strong>de</strong>rspielplatz / Bolzplatz<br />
- Gaststätte „Zum Frosch“.<br />
Darüber hinaus soll das Vereinsleben <strong>de</strong>r zukünftigen Ortschaft<br />
Petersroda geför<strong>de</strong>rt und unterstützt wer<strong>de</strong>n.<br />
(2) Die Stadt San<strong>de</strong>rsdorf-Brehna verpflichtet sich, für <strong>de</strong>n Sozialtrakt<br />
<strong>de</strong>s Sportlerheims in Petersroda und für das Gemein<strong>de</strong>zentrum<br />
die Betriebskosten zu übernehmen. Die Ortschaft Petersroda<br />
verpflichtet sich zu einer wirtschaftlichen und sparsamen Bewirtschaftung<br />
<strong>de</strong>r öffentlichen Einrichtungen.<br />
(3) Die Stadt San<strong>de</strong>rsdorf-Brehna ist bestrebt, die Investitionen<br />
<strong>de</strong>r Anlage 3 im Rahmen <strong>de</strong>r finanziellen Möglichkeiten zu realisieren.<br />
Der Ortschaftsrat kann nach <strong>de</strong>r Einglie<strong>de</strong>rung im Rahmen<br />
seiner Kompetenz aus § 87 Abs. 1 GO LSA vorschlagen, die in <strong>de</strong>r<br />
Anlage 3 genannten Investitionsprioritäten aufgrund aktueller Erfor<strong>de</strong>rnisse<br />
anzupassen.<br />
§10<br />
Aufwandsentschädigung<br />
(1) Die zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Einglie<strong>de</strong>rung bestehen<strong>de</strong>n Aufwandsentschädigungsregelungen<br />
für <strong>de</strong>n ehrenamtlichen Bürgermeister<br />
sind bis zum Ablauf seiner Amtszeit in die Entschädigungssatzung<br />
<strong>de</strong>r Stadt San<strong>de</strong>rsdorf-Brehna aufzunehmen.<br />
(2) Die Entschädigung <strong>de</strong>s Ortsbürgermeisters ist nach <strong>de</strong>m Ablauf<br />
seiner Amtszeit im Sinne <strong>de</strong>s Absatzes 1 neu festzulegen und<br />
in die Entschädigungssatzung <strong>de</strong>r Stadt San<strong>de</strong>rsdorf-Brehna aufzunehmen.<br />
Dabei richtet sich die Höhe <strong>de</strong>r Aufwandsentschädigung<br />
nach Maßgabe <strong>de</strong>s <strong>de</strong>rzeit gelten<strong>de</strong>n Run<strong>de</strong>rlasses über die<br />
„Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger und ehrenamtliche<br />
Bürgermeister“ <strong>de</strong>s Ministeriums <strong>de</strong>s Innern <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />
Sachsen-<strong>Anhalt</strong>.