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(Anhalt) Bitterfeld Wolfen - spatznews.de

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40 <strong>Anhalt</strong>-<strong>Bitterfeld</strong> 13. Februar 2009<br />

wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Gebietsän<strong>de</strong>rungsvertrages in die zukünftigen Strukturen<br />

hinein nach <strong>de</strong>n §§ 58ff KWG statt.<br />

§ 7<br />

Bildung von Ortschaften<br />

(1) Für die Gemein<strong>de</strong> Petersroda wird die Ortschaftsverfassung nach<br />

<strong>de</strong>n §§ 86 ff. GO LSA eingeführt. Die eingeglie<strong>de</strong>rte Gemein<strong>de</strong><br />

Petersroda und künftiger Ortsteil Petersroda wird zur Ortschaft <strong>de</strong>r Stadt<br />

San<strong>de</strong>rsdorf-Brehna. Die Ortschaft trägt <strong>de</strong>n Namen <strong>de</strong>s Ortsteils.<br />

(2) In <strong>de</strong>r Ortschaft Petersroda wird ein Ortschaftsrat mit Ortsbürgermeister<br />

gebil<strong>de</strong>t.<br />

(3) Der bisher ehrenamtliche Bürgermeister <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong><br />

Petersroda ist gemäß § 58 Abs. 1b Satz 1 GO LSA Ortsbürgermeister<br />

für <strong>de</strong>n Rest seiner ursprünglichen Wahlperio<strong>de</strong>,<br />

längstens für die erste Wahlperio<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Ortschaftsrates nach <strong>de</strong>r<br />

Eingemeindung. Im Übrigen wählt <strong>de</strong>r Ortschaftsrat auf <strong>de</strong>r Grundlage<br />

<strong>de</strong>s § 88 Abs. 1 GO LSA einen Ortsbürgermeister aus seiner<br />

Mitte. Die Zahl <strong>de</strong>r jeweiligen Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Ortschaftsrates wird<br />

in die Hauptsatzung <strong>de</strong>r Stadt San<strong>de</strong>rsdorf-Brehna aufgenommen.<br />

(4) Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Ortschaftsrates wer<strong>de</strong>n zeitgleich mit <strong>de</strong>r Stadtratswahl<br />

gemäß § 6 nach <strong>de</strong>n für die Wahl <strong>de</strong>s Gemein<strong>de</strong>rates gelten<strong>de</strong>n<br />

Vorschriften gewählt. Die Zahl <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Ortschaftsrates<br />

beträgt gemäß § 86 Abs. 5 GO LSA für die Ortschaft Petersroda<br />

7 Ortschaftsräte. Der jeweilige Ortschaftsrat wählt aus seiner Mitte<br />

<strong>de</strong>n Ortsbürgermeister und einen o<strong>de</strong>r mehrere Stellvertreter.<br />

(5) Der Ortschaftsrat wahrt die Belange <strong>de</strong>r Ortschaft, bringt diese<br />

gegenüber <strong>de</strong>n Organen <strong>de</strong>r Stadt zur Geltung und wirkt auf die<br />

ge<strong>de</strong>ihliche Entwicklung <strong>de</strong>r Ortschaft hin. Er hat ein Vorschlagsrecht<br />

zu allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen und ist<br />

zu wichtigen Angelegenheiten, die in § 87 Abs. 1 Satz 4 Nr.1 bis 7<br />

GO LSA aufgeführt sind, zu hören.<br />

(6) Die Stadt San<strong>de</strong>rsdorf-Brehna überträgt durch Hauptsatzung<br />

<strong>de</strong>m Ortschaftsrat alle im § 87 Abs. 2 Punkt 1 bis 7 GO LSA genannten<br />

Angelegenheiten. Zur Erfüllung <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n Aufgaben<br />

wird <strong>de</strong>m Ortschaftsrat jährlich in Abhängigkeit <strong>de</strong>r Gesamthaushaltslage<br />

und dauern<strong>de</strong>n Leistungsfähigkeit <strong>de</strong>r Stadt San<strong>de</strong>rsdorf-Brehna<br />

ein Betrag von 7,50 Euro je Einwohner in <strong>de</strong>n<br />

Haushaltsplan eingestellt:<br />

a. Veranstaltungen zur Heimatpflege sowie zur För<strong>de</strong>rung und<br />

Pflege <strong>de</strong>s örtlichen Brauchtums<br />

b. Zuwendung für Vereine, Verbän<strong>de</strong> und Organisationen<br />

c. Jubiläen und Ehrungen<br />

Basis dafür ist die vom Statistischen Lan<strong>de</strong>samt für <strong>de</strong>n Stichtag<br />

<strong>de</strong>s 30.06.2009 ermittelte Einwohnerzahl für das Haushaltsjahr<br />

2010. Ab <strong>de</strong>m Jahr 2011 ist Basis für die Errechnung <strong>de</strong>r Pro-Kopf<br />

Pauschale die Einwohnerzahl <strong>de</strong>r Ortschaft vom 30.06. <strong>de</strong>s Vorjahres,<br />

ermittelt aus <strong>de</strong>m Einwohnermel<strong>de</strong>register <strong>de</strong>r Stadt San<strong>de</strong>rsdorf-Brehna.<br />

Der sich insoweit ergeben<strong>de</strong> Gesamtbetrag ist<br />

im Haushaltsplan getrennt nach Ortschaften und nach <strong>de</strong>n Aufgaben<br />

a. bis c. zu veranschlagen.<br />

(7) In <strong>de</strong>r Hauptsatzung <strong>de</strong>r Stadt San<strong>de</strong>rsdorf-Brehna ist gemäß<br />

§ 87 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 und 5 GO LSA die entsprechen<strong>de</strong> folgen<strong>de</strong><br />

Wertgrenze für <strong>de</strong>n Ortschaftsrat einzuräumen bis zu <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

Ortschaftsrat abschließend entschei<strong>de</strong>n kann:<br />

- bis 1.000 Euro über Verträge, die die Nutzung von Grundstücken<br />

<strong>de</strong>r Ortschaft und beweglichem Vermögen (bewegliches<br />

Vermögen, welches durch die Gemein<strong>de</strong> eingebracht<br />

wur<strong>de</strong>) betreffen,<br />

- bis 1.000 Euro über die Veräußerung von beweglichem Vermögen<br />

(bewegliches Vermögen, welches durch die Gemein<strong>de</strong><br />

eingebracht wur<strong>de</strong>)<br />

(8) Die Regelungen nach <strong>de</strong>n Absätzen 1 bis 7 wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Hauptsatzung<br />

<strong>de</strong>r Stadt San<strong>de</strong>rsdorf-Brehna aufgenommen.<br />

§ 8<br />

Mitwirkung <strong>de</strong>s Ortsbürgermeisters<br />

(1) Der Ortsbürgermeister bereitet die Beschlüsse <strong>de</strong>s Ortschaftsrates<br />

vor und führt sie in Vertretung <strong>de</strong>s Bürgermeisters aus. Er<br />

leitet die Sitzungen <strong>de</strong>s Ortschaftsrates.<br />

(2) Der Ortsbürgermeister hat <strong>de</strong>n Ortschaftsrat über Angelegenheiten,<br />

die für die Ortschaft von Be<strong>de</strong>utung sind, rechtzeitig zu unterrichten.<br />

Er hat <strong>de</strong>m Ortschaftsrat auf Verlangen Auskunft zu erteilen.<br />

(3) Der Ortsbürgermeister kann an <strong>de</strong>n Sitzungen <strong>de</strong>s Stadtrates<br />

und seiner Ausschüsse mit beraten<strong>de</strong>r Stimme teilnehmen und in<br />

allen Angelegenheiten, welche die Ortschaft betreffen, Auskunft<br />

vom Bürgermeister verlangen. Er ist auf sein Verlangen zum Gegenstand<br />

<strong>de</strong>r Verhandlungen zu hören.<br />

§ 9<br />

Entwicklung <strong>de</strong>r Ortschaft<br />

(1) Die Stadt San<strong>de</strong>rsdorf-Brehna verpflichtet sich, die eingeglie<strong>de</strong>rte<br />

Gemein<strong>de</strong> Petersroda als Ortschaft so zu för<strong>de</strong>rn, dass <strong>de</strong>ren<br />

Entwicklung durch die Einglie<strong>de</strong>rung nicht beeinträchtigt wird.<br />

Sie verpflichtet sich, die beson<strong>de</strong>ren Belange <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong><br />

Petersroda gemäß ihrer Entwicklungsstän<strong>de</strong> und ihrer<br />

gemeindlichen Traditionen in angemessener Form zu berücksichtigen.<br />

Insbeson<strong>de</strong>re verpflichtet sich die Stadt San<strong>de</strong>rsdorf-Brehna<br />

im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit, folgen<strong>de</strong> öffentliche Einrichtungen<br />

<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Petersroda zu erhalten:<br />

- Gemein<strong>de</strong>zentrum mit Arbeitsräumen für Ortsbürgermeister<br />

und Ortschaftsrat, Arbeitsräume für <strong>de</strong>n Männerchor, <strong>de</strong>n<br />

Seniorenclub sowie die Kin<strong>de</strong>rbetreuung<br />

- Sportplatz mit Sportlerheim<br />

- Kin<strong>de</strong>rspielplatz / Bolzplatz<br />

- Gaststätte „Zum Frosch“.<br />

Darüber hinaus soll das Vereinsleben <strong>de</strong>r zukünftigen Ortschaft<br />

Petersroda geför<strong>de</strong>rt und unterstützt wer<strong>de</strong>n.<br />

(2) Die Stadt San<strong>de</strong>rsdorf-Brehna verpflichtet sich, für <strong>de</strong>n Sozialtrakt<br />

<strong>de</strong>s Sportlerheims in Petersroda und für das Gemein<strong>de</strong>zentrum<br />

die Betriebskosten zu übernehmen. Die Ortschaft Petersroda<br />

verpflichtet sich zu einer wirtschaftlichen und sparsamen Bewirtschaftung<br />

<strong>de</strong>r öffentlichen Einrichtungen.<br />

(3) Die Stadt San<strong>de</strong>rsdorf-Brehna ist bestrebt, die Investitionen<br />

<strong>de</strong>r Anlage 3 im Rahmen <strong>de</strong>r finanziellen Möglichkeiten zu realisieren.<br />

Der Ortschaftsrat kann nach <strong>de</strong>r Einglie<strong>de</strong>rung im Rahmen<br />

seiner Kompetenz aus § 87 Abs. 1 GO LSA vorschlagen, die in <strong>de</strong>r<br />

Anlage 3 genannten Investitionsprioritäten aufgrund aktueller Erfor<strong>de</strong>rnisse<br />

anzupassen.<br />

§10<br />

Aufwandsentschädigung<br />

(1) Die zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Einglie<strong>de</strong>rung bestehen<strong>de</strong>n Aufwandsentschädigungsregelungen<br />

für <strong>de</strong>n ehrenamtlichen Bürgermeister<br />

sind bis zum Ablauf seiner Amtszeit in die Entschädigungssatzung<br />

<strong>de</strong>r Stadt San<strong>de</strong>rsdorf-Brehna aufzunehmen.<br />

(2) Die Entschädigung <strong>de</strong>s Ortsbürgermeisters ist nach <strong>de</strong>m Ablauf<br />

seiner Amtszeit im Sinne <strong>de</strong>s Absatzes 1 neu festzulegen und<br />

in die Entschädigungssatzung <strong>de</strong>r Stadt San<strong>de</strong>rsdorf-Brehna aufzunehmen.<br />

Dabei richtet sich die Höhe <strong>de</strong>r Aufwandsentschädigung<br />

nach Maßgabe <strong>de</strong>s <strong>de</strong>rzeit gelten<strong>de</strong>n Run<strong>de</strong>rlasses über die<br />

„Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger und ehrenamtliche<br />

Bürgermeister“ <strong>de</strong>s Ministeriums <strong>de</strong>s Innern <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />

Sachsen-<strong>Anhalt</strong>.

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