(Anhalt) Bitterfeld Wolfen - spatznews.de
(Anhalt) Bitterfeld Wolfen - spatznews.de
(Anhalt) Bitterfeld Wolfen - spatznews.de
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
13. Februar 2009 <strong>Anhalt</strong>-<strong>Bitterfeld</strong> 25<br />
b. Zuwendung für Vereine, Verbän<strong>de</strong> und Organisationen<br />
c. Jubiläen und Ehrungen<br />
Basis dafür ist die vom Statistischen Lan<strong>de</strong>samt für <strong>de</strong>n Stichtag<br />
<strong>de</strong>s 30.06.2009 ermittelte Einwohnerzahl für das Haushaltsjahr 2010.<br />
Ab <strong>de</strong>m Jahr 2011 ist Basis für die Errechnung <strong>de</strong>r Pro-Kopf Pauschale<br />
die Einwohnerzahl <strong>de</strong>r Ortschaft vom 30.06. <strong>de</strong>s Vorjahres<br />
ermittelt aus <strong>de</strong>m Einwohnermel<strong>de</strong>register <strong>de</strong>r Stadt San<strong>de</strong>rsdorf-<br />
Brehna. Der sich insoweit ergeben<strong>de</strong> Gesamtbetrag ist im Haushaltsplan<br />
getrennt nach Ortschaften und nach <strong>de</strong>n Aufgaben a. bis<br />
c. zu veranschlagen.<br />
(7) Die Regelungen nach <strong>de</strong>n Absätzen 1 bis 6 wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Hauptsatzung<br />
<strong>de</strong>r Stadt San<strong>de</strong>rsdorf-Brehna aufgenommen.<br />
(8) Die finanziellen Aufwendungen für das jährlich stattfin<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Kin<strong>de</strong>r-<br />
und Heimatfest, die Aufwendungen für die Städtepartnerschaft<br />
Brehna- Semoy, das Patenschaftsgeld sowie die Zuwendung für die<br />
Klosterkirche wer<strong>de</strong>n separat im Gesamthaushalt veranschlagt und<br />
min<strong>de</strong>rn die Mittel <strong>de</strong>r Pro-Kopf Pauschale nicht. Die Höhen <strong>de</strong>r Mittel<br />
für diese freiwilligen Leistungen wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n jährlichen Beratungen<br />
zum Haushaltsplan unter Beachtung <strong>de</strong>r finanziellen Leistungsfähigkeit<br />
und <strong>de</strong>r Gesamthaushaltslage <strong>de</strong>r Stadt San<strong>de</strong>rsdorf-<br />
Brehna jährlich neu veranschlagt.<br />
§ 8<br />
Mitwirkung <strong>de</strong>s Ortsbürgermeisters<br />
(1) Der Ortsbürgermeister bereitet die Beschlüsse <strong>de</strong>s Ortschaftsrates<br />
vor und führt sie in Vertretung <strong>de</strong>s Bürgermeisters aus. Er leitet<br />
die Sitzungen <strong>de</strong>s Ortschaftsrates.<br />
(2) Der Ortsbürgermeister hat <strong>de</strong>n Ortschaftsrat über Angelegenheiten,<br />
die für die Ortschaft von Be<strong>de</strong>utung sind, rechtzeitig zu unterrichten.<br />
Er hat <strong>de</strong>m Ortschaftsrat auf Verlangen Auskunft zu erteilen.<br />
(3) Der Ortsbürgermeister kann an <strong>de</strong>n Sitzungen <strong>de</strong>s Stadtrates und<br />
seiner Ausschüsse mit beraten<strong>de</strong>r Stimme teilnehmen und in allen Angelegenheiten,<br />
welche die Ortschaft betreffen, Auskunft vom Bürgermeister<br />
verlangen. Er ist auf sein Verlangen zum Gegenstand <strong>de</strong>r Verhandlungen<br />
zu hören.<br />
§ 9<br />
Entwicklung <strong>de</strong>r Ortschaft<br />
(1) Die Stadt San<strong>de</strong>rsdorf-Brehna verpflichtet sich, die eingeglie<strong>de</strong>rte<br />
Stadt Brehna als Ortschaft so zu för<strong>de</strong>rn, dass <strong>de</strong>ren Entwicklung<br />
durch die Einglie<strong>de</strong>rung nicht beeinträchtigt wird. Sie verpflichtet<br />
sich, die beson<strong>de</strong>ren Belange <strong>de</strong>r Stadt Brehna gemäß ihrer<br />
Entwicklungsstän<strong>de</strong> und ihrer gemeindlichen Traditionen in angemessener<br />
Form zu berücksichtigen. Insbeson<strong>de</strong>re verpflichtet sich<br />
die Stadt San<strong>de</strong>rsdorf-Brehna, <strong>de</strong>n Wirtschaftsstandort Brehna zu<br />
för<strong>de</strong>rn und weiterzuentwickeln. Ebenso verpflichtet sich die Stadt<br />
San<strong>de</strong>rsdorf-Brehna im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit folgen<strong>de</strong><br />
öffentliche Einrichtungen <strong>de</strong>r Stadt Brehna zu erhalten:<br />
- Rathaus (<strong>Bitterfeld</strong>er Straße 28/29 in Brehna sowie <strong>de</strong>ssen Seitengebäu<strong>de</strong>)<br />
- Bibliothek<br />
- Stadtinformation<br />
- Kultur- und Sportzentrum (mit Vereinsräumen und Sportgasttätten)<br />
- „Altes Rathaus“ am Markt 1 (Heimatstube und Bürgerstube)<br />
- Sportplatz mit Sportlerheim<br />
- Festwiese (Schützenplatz mit Nebengebäu<strong>de</strong>n und Bühne)<br />
- Friedhof mit Kapelle<br />
- Freibad<br />
- Spielplätze (Standort Her<strong>de</strong>rstr., Glebitzscher Str., Thiemendorfer<br />
Str. sowie <strong>de</strong>r zukünftige Spielplatz Pestalozzistraße)<br />
- Jugendclub<br />
- Mühle am Schützenplatz<br />
- Anglerheim<br />
- Reitersportplatz und Hun<strong>de</strong>sportplatz mit Nebengebäu<strong>de</strong>n<br />
- Historische Ausstellungen (Archäologische Ausstellung, Ausstellung<br />
zur Geschichte Brehna und Ausstellung zur Handwerksund<br />
Alltagsgeschichte)<br />
- Marktplatz mit Marktbrunnen und Postsäule<br />
- Grünfläche am Rheinteich, Park an <strong>de</strong>r Kirche , Öffentliche Parkanlagen,<br />
Parkanlage „Alter Friedhof“<br />
§ 10<br />
Kin<strong>de</strong>rtagesstätte<br />
(1) Die Stadt San<strong>de</strong>rsdorf-Brehna verpflichtet sich, die Kin<strong>de</strong>rtagesstätte<br />
sowie <strong>de</strong>n dazu gehörigen Hort in <strong>de</strong>r dann gebil<strong>de</strong>ten Ortschaft<br />
Brehna bedarfsgerecht zu erhalten und weiterzuführen, soweit<br />
<strong>de</strong>m keine gesetzlichen Regelungen o<strong>de</strong>r mangeln<strong>de</strong>r Bedarf<br />
aus <strong>de</strong>r stadtbezogenen Bevölkerungsentwicklung (Kin<strong>de</strong>rzahl) entgegenstehen.<br />
(2) Bei einem Trägerwechsel <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rtagesstätte ist <strong>de</strong>r Ortschaftsrat<br />
vorher zu hören.<br />
§11<br />
Aufwandsentschädigung<br />
(1) Die zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Einglie<strong>de</strong>rung bestehen<strong>de</strong>n Aufwandsentschädigungsregelungen<br />
für <strong>de</strong>n ehrenamtlichen Bürgermeister<br />
sind bis zum Ablauf seiner Amtszeit in die Entschädigungssatzung<br />
<strong>de</strong>r Stadt San<strong>de</strong>rsdorf-Brehna aufzunehmen.<br />
(2) Die Entschädigung <strong>de</strong>s Ortsbürgermeisters ist nach <strong>de</strong>m Ablauf<br />
seiner Amtszeit im Sinne <strong>de</strong>s Absatzes 1 neu festzulegen und in die<br />
Entschädigungssatzung <strong>de</strong>r Stadt San<strong>de</strong>rsdorf-Brehna aufzunehmen.<br />
Dabei richtet sich die Höhe <strong>de</strong>r Aufwandsentschädigung nach Maßgabe<br />
<strong>de</strong>s <strong>de</strong>rzeit gelten<strong>de</strong>n Run<strong>de</strong>rlasses über die „Aufwandsentschädigung<br />
für ehrenamtlich tätige Bürger und ehrenamtliche Bürgermeister“<br />
<strong>de</strong>s Ministeriums <strong>de</strong>s Innern <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-<strong>Anhalt</strong>.<br />
(3) Die Entschädigung <strong>de</strong>r Ortschaftsräte wird ab <strong>de</strong>m 01.07.2009<br />
anhand <strong>de</strong>s <strong>de</strong>rzeitig gültigen Run<strong>de</strong>rlasses über die „Aufwandsentschädigung<br />
für ehrenamtlich tätige Bürger und ehrenamtliche Bürgermeister“<br />
<strong>de</strong>s Ministeriums <strong>de</strong>s Innern <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-<strong>Anhalt</strong><br />
festgesetzt und in die Entschädigungssatzung <strong>de</strong>r Stadt San<strong>de</strong>rsdorf-Brehna<br />
aufgenommen.<br />
§ 12<br />
Ortsrecht<br />
(1) Das Ortsrecht <strong>de</strong>r Stadt Brehna gemäß Anlage 3 gilt, soweit es<br />
durch die Einglie<strong>de</strong>rung nicht gegenstandslos gewor<strong>de</strong>n ist, in seinem<br />
bisherigen örtlichen Geltungsbereich bis zum 30.06.2014 weiter.<br />
Nach Ablauf dieser Frist tritt das Ortsrecht <strong>de</strong>r Stadt San<strong>de</strong>rsdorf-<br />
Brehna auch für die Ortschaft Brehna in Kraft. Soweit Ortsrecht <strong>de</strong>r<br />
Stadt Brehna gemäß Anlage 3 im Zeitraum <strong>de</strong>r Fortgeltung teilweise<br />
o<strong>de</strong>r insgesamt rechtswidrig ist, wird dieses durch rechtskonforme<br />
Regelungen durch <strong>de</strong>n Stadtrat <strong>de</strong>r Stadt San<strong>de</strong>rsdorf-Brehna ersetzt.<br />
(2) Abweichend von <strong>de</strong>n Bestimmungen nach Absatz 1 gilt mit <strong>de</strong>r<br />
Einglie<strong>de</strong>rung folgen<strong>de</strong>s Ortsrecht <strong>de</strong>r bisherigen Gemein<strong>de</strong> San<strong>de</strong>rsdorf:<br />
a) Hauptsatzung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> San<strong>de</strong>rsdorf<br />
b) Geschäftsordnung für <strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>rat und seine Ausschüsse<br />
c) Entschädigungssatzung<br />
d) Hun<strong>de</strong>steuersatzung<br />
e) Vergnügungssteuersatzung<br />
f) Baumschutzsatzung<br />
g) Verwaltungskostensatzung<br />
h) Son<strong>de</strong>rnutzungsgebührensatzung<br />
i) Gefahrenabwehrverordnung<br />
(3) Im Übrigen gilt, soweit nach <strong>de</strong>r Einglie<strong>de</strong>rung für bestimmte<br />
Rechtsgebiete Ortsrecht in <strong>de</strong>r Stadt Brehna nicht besteht, das Ortsrecht<br />
<strong>de</strong>r bisherigen Gemein<strong>de</strong> San<strong>de</strong>rsdorf.