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(Anhalt) Bitterfeld Wolfen - spatznews.de

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44 <strong>Anhalt</strong>-<strong>Bitterfeld</strong> 13. Februar 2009<br />

Genehmigung <strong>de</strong>s Gebietsän<strong>de</strong>rungsvertrag zur Eingemeindung<br />

<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Petersroda in die Gemein<strong>de</strong> San<strong>de</strong>rsdorf<br />

(Az.: 1515340,260)<br />

Auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>s Antrags <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> San<strong>de</strong>rsdorf auf<br />

Genehmigung <strong>de</strong>s Gebietsän<strong>de</strong>rungsvertrages zur Eingemeindung<br />

<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Petersroda in die Gemein<strong>de</strong> San<strong>de</strong>rsdorf vom<br />

22.12.2008, welcher auch namens und im Auftrag <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong><br />

Petersroda gestellt wur<strong>de</strong>, ergeht folgen<strong>de</strong>r<br />

Genehmigungsbescheid:<br />

1. Gemäß § 18 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. § 17 Abs. 1 Satz 1 Gemein<strong>de</strong>ordnung<br />

für das Land Sachsen-<strong>Anhalt</strong> (GO LSA) in <strong>de</strong>r <strong>de</strong>rzeit<br />

gültigen Fassung, genehmige ich <strong>de</strong>n Gebietsän<strong>de</strong>rungsvertrag<br />

zur Eingemeindung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Petersroda in die Gemein<strong>de</strong><br />

San<strong>de</strong>rsdorf mit Ausnahme <strong>de</strong>r Regelung <strong>de</strong>s § 3 Abs. 2 Satz 1<br />

Halbsatz 2 und § 3 Abs. 2 Satz 2 <strong>de</strong>s Gebietsän<strong>de</strong>rungsvertrages<br />

(modifizieren<strong>de</strong> Genehmigung). Für die Wirksamkeit dieser Genehmigung<br />

haben die Gemein<strong>de</strong>räte <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Petersroda und<br />

San<strong>de</strong>rsdorf einen entsprechen<strong>de</strong>n Beitrittsbeschluss zu fassen.<br />

2. Die Genehmigung steht unter <strong>de</strong>r auflösen<strong>de</strong>n Bedingung, dass<br />

diese erlischt, wenn die notwendigen Beitrittsbeschlüsse zur Genehmigung<br />

<strong>de</strong>s Landkreises <strong>Anhalt</strong>-<strong>Bitterfeld</strong> vom 29.01.2009 zum<br />

Gebietsän<strong>de</strong>rungsvertrag zwischen <strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n San<strong>de</strong>rsdorf<br />

und Glebitzsch nicht bis zum 15.02.2009 gefasst wer<strong>de</strong>n.<br />

3. Es ergeht die Auflage, dass in § 16 Abs. 5 Satz 2 <strong>de</strong>s Gebietsän<strong>de</strong>rungsvertrages<br />

das Wort „Ortswehrleiter“ durch die Wörter<br />

„bisherige Gemein<strong>de</strong>wehrleiter“ zu ersetzen sind.<br />

4. Es ergeht die Auflage, dass bei <strong>de</strong>r Veröffentlichung <strong>de</strong>s Gebietsän<strong>de</strong>rungsvertrages<br />

die in <strong>de</strong>r Anlage 8 zu § 4 Abs. 1 GÄV enthaltenen<br />

Angaben zu <strong>de</strong>n tarifrechtlichen Eingruppierungen <strong>de</strong>r Beschäftigten<br />

(Spalte 8) und die Aussagen über die Beschäftigungsverhältnisse<br />

(Spalte 7) sowie Geburtsdatum und Adresse (Spalte<br />

4 bzw. 5) zu streichen sind. Die Auflage kann auch durch Ersetzen<br />

<strong>de</strong>r Anlage 8 durch <strong>de</strong>n allgemeinen Stellenplan <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong><br />

bei Veröffentlichung erfüllt wer<strong>de</strong>n.<br />

5. Zum Tag <strong>de</strong>r Neuwahl <strong>de</strong>r Vertretung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> San<strong>de</strong>rsdorf<br />

und <strong>de</strong>s Ortschaftsrates Petersroda nach <strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>s<br />

XI. Abschnitts <strong>de</strong>s Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-<br />

<strong>Anhalt</strong> (KWG LSA) bestimme ich gemäß § 46 Abs. 1 Satz 2 KWG<br />

LSA <strong>de</strong>n 07.06.2009.<br />

6. Diese Entscheidung ergeht kostenfrei.<br />

Begründung:<br />

Zu 1.: Die Gemein<strong>de</strong> San<strong>de</strong>rsdorf hat am 11.12.2008, die Gemein<strong>de</strong><br />

Petersroda hat am 9.12.2008 <strong>de</strong>n Gebietsän<strong>de</strong>rungsvertrag zur<br />

Eingemeindung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Petersroda in die Gemein<strong>de</strong> San<strong>de</strong>rsdorf<br />

mit Wirkung zum 01.07.2009 beschlossen.<br />

Gemäß § 18 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. § 17 Abs. 1 Satz 1 GO LSA bedarf<br />

<strong>de</strong>r Gebietsän<strong>de</strong>rungsvertrag <strong>de</strong>r Genehmigung <strong>de</strong>r Kommunalaufsichtsbehör<strong>de</strong>.<br />

Zuständige Kommunalaufsichtsbehör<strong>de</strong> ist nach<br />

§ 134 Abs. 1 Satz 1 GO LSA <strong>de</strong>r Landkreis <strong>Anhalt</strong>-<strong>Bitterfeld</strong>.<br />

Die Prüfung <strong>de</strong>r eingereichten Unterlagen hat ergeben, dass die<br />

Beschlüsse <strong>de</strong>s Gemein<strong>de</strong>rates Petersroda und <strong>de</strong>s Gemein<strong>de</strong>rates<br />

San<strong>de</strong>rsdorf ordnungsgemäß gefasst wur<strong>de</strong>n und die Regelungen<br />

<strong>de</strong>s Gebietsän<strong>de</strong>rungsvertrages – soweit sie nicht Gegenstand<br />

beson<strong>de</strong>rer Regelungen in diesem Bescheid sind - nicht<br />

gegen materielles Recht verstoßen.<br />

Die Eingemeindung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Petersroda in die Gemein<strong>de</strong><br />

San<strong>de</strong>rsdorf und das damit verbun<strong>de</strong>ne Ausschei<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong><br />

Petersroda aus <strong>de</strong>r Verwaltungsgemeinschaft <strong>Bitterfeld</strong>-<strong>Wolfen</strong> ist<br />

aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s öffentlichen Wohls im Sinne <strong>de</strong>s § 16 Abs. 1 GO<br />

LSA i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 2 GemNeuglGrG zulässig. Die Gemein<strong>de</strong><br />

Petersroda und die Gemein<strong>de</strong> San<strong>de</strong>rsdorf haben entsprechen<strong>de</strong><br />

Grün<strong>de</strong> vorgetragen.<br />

§ 3 Abs. 2 Satz 1, Halbsatz 2 GÄV wur<strong>de</strong> von <strong>de</strong>r Genehmigung<br />

ausgenommen, da unzulässigerweise in die Organisationshoheit<br />

<strong>de</strong>s Bürgermeisters gemäß § 63 Abs. 1 Satz 1 GO-LSA eingegriffen<br />

wird.<br />

Gemäß § 63 Abs. 1 Satz 1 GO LSA ist <strong>de</strong>r Bürgermeister für die<br />

sachgemäße Erledigung <strong>de</strong>r Aufgaben und <strong>de</strong>n ordnungsgemäßen<br />

Gang <strong>de</strong>r Verwaltung verantwortlich und regelt die innere Organisation<br />

<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>verwaltung. Dies umfasst u.a. auch die<br />

Entscheidungen über <strong>de</strong>n Einsatz <strong>de</strong>s Personals und <strong>de</strong>s beweglichen<br />

bzw. unbeweglichen Vermögens.<br />

Diese Entscheidungskompetenz kann <strong>de</strong>m Bürgermeister nicht im<br />

Rahmen eines Gebietsän<strong>de</strong>rungsvertrages abbedungen wer<strong>de</strong>n,<br />

was im vorliegen<strong>de</strong>n Falle eintreten wür<strong>de</strong>, da im Rahmen <strong>de</strong>s<br />

Vertrages bestimmt wer<strong>de</strong>n soll, wo das bewegliche Vermögen <strong>de</strong>r<br />

Gemein<strong>de</strong> einzusetzen ist. Aus diesem Grun<strong>de</strong> ist § 3 Abs. 2 Satz<br />

1 Halbsatz 2 GÄV von <strong>de</strong>r Genehmigung auszunehmen.<br />

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 GÄV ist <strong>de</strong>r Ortsbürgermeister bei einer<br />

an<strong>de</strong>rweitigen Nutzung <strong>de</strong>s beweglichen Eigentums im Vorfeld zu hören.<br />

Dieser Satz steht im unmittelbaren Zusammenhang mit Satz 1,<br />

Halbsatz 2 und war daher ebenfalls von <strong>de</strong>r Genehmigung auszunehmen.<br />

Im übrigen weise ich darauf hin, dass Satz 2 auch <strong>de</strong>swegen<br />

rechtswidrig ist, da <strong>de</strong>m Ortsbürgermeister im Rahmen <strong>de</strong>s § 88<br />

GO LSA kein individuelles Anhörungsrecht zugestan<strong>de</strong>n ist. Gemäß<br />

§ 87 Abs. 1 GO LSA kann vielmehr nur <strong>de</strong>m Ortschaftsrat ein entsprechen<strong>de</strong>s<br />

Recht auf Anhörung zugesichert wer<strong>de</strong>n.<br />

Hinsichtlich <strong>de</strong>r auszunehmen<strong>de</strong>n Regelungen sind Beitrittsbeschlüsse<br />

<strong>de</strong>r beteiligten Gemein<strong>de</strong>n erfor<strong>de</strong>rlich, da die Än<strong>de</strong>rungen,<br />

die <strong>de</strong>r Gebietsän<strong>de</strong>rungsvertrag durch die Ausnahmen<br />

von <strong>de</strong>r Genehmigung erfährt, wesentlich sind. Sie verän<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>n<br />

Vertrag, so dass nicht davon ausgegangen wer<strong>de</strong>n kann, dass die<br />

beteiligten Gemein<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Vertrag auch unter diesen Voraussetzungen<br />

abgeschlossen hätten. Die Beitrittsbeschlüsse sind<br />

durch bei<strong>de</strong> Gemein<strong>de</strong>räte <strong>de</strong>r Vertragspartner mit <strong>de</strong>r Mehrheit<br />

ihrer Mitglie<strong>de</strong>r zu fassen. Ich bitte mir die entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Beitrittsbeschlüsse unverzüglich vorzulegen.<br />

Zu 2.: Neben <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Petersroda, die nur über die Gemein<strong>de</strong><br />

Roitzsch eine gemeinsame Grenze mit <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> San<strong>de</strong>rsdorf<br />

hat, wollen sich auch die Gemein<strong>de</strong>n Roitzsch, Glebitzsch<br />

und die Stadt Brehna in die Gemein<strong>de</strong> San<strong>de</strong>rsdorf eingemein<strong>de</strong>n<br />

lassen.<br />

Hierzu hat die Gemein<strong>de</strong> Glebitzsch mit <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> San<strong>de</strong>rsdorf<br />

einen Gebietsän<strong>de</strong>rungsvertrag zur Einglie<strong>de</strong>rung in die Gemein<strong>de</strong><br />

San<strong>de</strong>rsdorf abgeschlossen. Die Genehmigung dieses Vertrages<br />

ist an Beitrittsbeschlüsse gebun<strong>de</strong>n, so dass diese Genehmigung<br />

nur dann in Kraft tritt, wenn die in Re<strong>de</strong> stehen<strong>de</strong>n Beitrittsbeschlüsse<br />

durch die Gemein<strong>de</strong> San<strong>de</strong>rsdorf und Glebitzsch getroffen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Sollten diese wie<strong>de</strong>r Erwarten nicht gefasst wer<strong>de</strong>n, wäre die Eingemeindung<br />

<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Glebitzsch nicht vollziehbar und es<br />

verbliebe bei <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Glebitzsch. Glebitzsch ist Mitglied <strong>de</strong>r<br />

Verwaltungsgemeinschaft <strong>Bitterfeld</strong>-<strong>Wolfen</strong>. Mitgliedsgemein<strong>de</strong>n<br />

einer Verwaltungsgemeinschaft müssen grundsätzlich über gemeinsame<br />

Grenzen verfügen.<br />

Da die Gemein<strong>de</strong> Glebitzsch mit <strong>de</strong>r beabsichtigten Eingemeindung<br />

von Roitzsch keine gemeinsame Grenze mit <strong>de</strong>r Stadt <strong>Bitterfeld</strong>-<strong>Wolfen</strong><br />

hätte, war die Genehmigung zum Gebietsän<strong>de</strong>rungsvertrag<br />

zwischen <strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n San<strong>de</strong>rsdorf und Petersroda<br />

unter <strong>de</strong>n Vorbehalt einer auflösen<strong>de</strong>n Bedingung zu stellen.

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