11.01.2015 Aufrufe

(JSE) 2013 - Zeitschrift Jura Studium & Examen

(JSE) 2013 - Zeitschrift Jura Studium & Examen

(JSE) 2013 - Zeitschrift Jura Studium & Examen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

AUSGABE 2 | <strong>2013</strong><br />

___________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

worben. Dieser Angabe lag eine Begutachtung<br />

über das Besucheraufkommen aus dem<br />

Jahre 2003 durch ein von der A. beauftragtes<br />

Marktforschungsinstitut zugrunde. Im Rahmen<br />

dieser Begutachtung wurde die Untersuchung<br />

über das Besucheraufkommen an<br />

drei Werktagen und einem Samstag in der<br />

Zeit vom 02.12. bis 09.12.2003 durchgeführt.<br />

Auf den Umstand, dass die Untersuchung<br />

mithin zu Beginn der Vorweihnachtszeit<br />

stattfand und die Besucherzahl deshalb möglicherweise<br />

nicht repräsentativ sein könnte,<br />

wies die Centermanagerin B. nicht ausdrücklich<br />

hin, wurde danach von der M allerdings<br />

auch nicht gefragt. Die tatsächliche Besucherzahl<br />

außerhalb der Vorweihnachtszeit<br />

betrug zwischen 17.000 und 19.500 Besuchern<br />

täglich.<br />

Am 14./21.02.2005 schlossen die A. in Vertretung<br />

der D.-Bank und die M einen Mietvertrag<br />

über eine Fläche von 400 m² zu einer<br />

Gesamtbruttomiete von 12.685 Euro monatlich.<br />

Hierin wird die K als Untermieterin bereits<br />

benannt. Der Untervermietung hat die<br />

A. zugestimmt. Am 16.06.2005 schlossen sodann<br />

die M und die K einen Untermietvertrag<br />

über eine monatliche Gesamtmiete von<br />

14.302,85 Euro.<br />

Ab September 2005 minderte die K die Miete.<br />

Dies begründete sie damit, dass die Umsätze<br />

deutlich niedriger als erwartet seien,<br />

was darauf beruhe, dass die durchschnittliche<br />

Besucherzahl deutlich niedriger sei als<br />

von B. angegeben. In der Folge minderte<br />

auch die M als Hauptmieterin die Miete ab<br />

November 2005.<br />

In der Folgezeit musste die M Insolvenz anmelden.<br />

Die D.-Bank veräußerte das Einkaufszentrum<br />

N im Jahr 2006 an eine weitere Konzerntochter<br />

des D.-Bank-Konzerns, die P GmbH. Im<br />

Jahr 2008 wurden die Anteile an der P GmbH<br />

auf eine englische Investorengruppe und die<br />

Anteile an der A. an die I-Gruppe übertragen.<br />

K verklagt daraufhin die D.-Bank auf Schadensersatz.<br />

Sie behauptet, dass sie bei korrekter<br />

Angabe der Besucherzahl ihre gewinnbringende<br />

Apotheke in Stuttgart nicht aufgegeben<br />

hätte. Dadurch sei ihr ein finanzieller<br />

Schaden in Höhe von 100.000 Euro entstanden.<br />

Steht der K der geltend gemachte Anspruch<br />

zu<br />

I. Anspruch der K gegen die D.-Bank aus<br />

§§ 311 Abs. 2 Nr. 1, 280 Abs. 1 BGB auf Zahlung<br />

von 100.000 Euro<br />

Ein Anspruch der K gegen die D.-Bank aufgrund<br />

eines Verschuldens bei Vertragsverhandlungen<br />

besteht nicht, weil nicht die K<br />

die Vertragsverhandlungen mit B. als Vertreterin<br />

der D-GmbH geführt hat, sondern M.<br />

Zwar kommt in Betracht, dass M als Vertreterin<br />

der K gehandelt hat. Da M die Fläche in N<br />

220

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!