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Französische Fremdsprachenassistenten an deutschen Schulen L ...

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(z.B. Medizin).<br />

Betrachtet m<strong>an</strong> das deutsche Schulwesen von den<br />

Abschlüssen her, so zeigt sich, dass 20 bis 30 % nicht<br />

<strong>an</strong> den klassischen <strong>Schulen</strong> erworben werden. Der Realschulabschluss<br />

bzw. ein mittlerer Schulabschluss und<br />

auch die allgemeine (Abitur) bzw. fachgebundene Hochschulreife<br />

können heute auf vielfältige Weise erworben<br />

werden, nicht zuletzt auch über Wege der beruflichen<br />

Ausbildung. Auch die Durchlässigkeit zwischen den<br />

einzelnen Schulformen ist stark erhöht worden.<br />

2.3 Fremdsprachenerwerb<br />

Hauptschule: 1 moderne Fremdsprache, zumeist Englisch<br />

ab Klasse 5 (Ausnahme Baden-Württemberg und<br />

Saarl<strong>an</strong>d).<br />

Realschule: ebenso, d<strong>an</strong>eben wahlfrei ab Klasse 7<br />

Fr<strong>an</strong>zösisch.<br />

Gymnasium: zumeist Englisch als erste Fremdsprache,<br />

d<strong>an</strong>eben Fr<strong>an</strong>zösisch / Latein ab Klasse 7 (in<br />

m<strong>an</strong>chen Bundesländern, z.B. Rheinl<strong>an</strong>d-Pfalz,<br />

Baden-Würt tem berg auch ab Klasse 5) als Pflichtsprache<br />

sowie eine mögliche 3. Fremd sprache (Latein/Sp<strong>an</strong>isch<br />

ab Klasse 9 oder in der Studienstufe.<br />

In einigen <strong>Schulen</strong> einzelner Bundesländer wird<br />

Fr<strong>an</strong>zösisch auch als 1. Fremdsprache <strong>an</strong>geboten, im<br />

Saarl<strong>an</strong>d ist das die Regel.<br />

Ebenso wird inzwischen <strong>an</strong> einigen Hauptschulen<br />

frühbeginnender Fremdsprachenunterricht <strong>an</strong>geboten.<br />

An Gesamtschulen, aber auch <strong>an</strong> m<strong>an</strong>chen <strong>an</strong>deren<br />

<strong>Schulen</strong> und in der gymnasialen Oberstufe gibt es auch<br />

Erweiterungskurse, durch die z. B. Kenntnisse in Fr<strong>an</strong>zösisch<br />

erweitert werden können.<br />

2.4 Schulorg<strong>an</strong>isation (v. a. Gymnasium)<br />

2.4.1 Aufbau des Kollegiums<br />

Dem Gymnasium steht ein Oberstudiendirektor<br />

(OStD) vor, der von einem Studiendirektor (StD) vertreten<br />

wird. Weitere Studiendirektoren erledigen <strong>an</strong>dere<br />

Verwaltungsaufgaben. In der Beamtenhierarchie abwärts<br />

folgen d<strong>an</strong>n die Oberstudienräte (OStR), Studienräte<br />

(StR), Studienräte zur Anstellung (StR z.A.) und (mit<br />

noch nicht abgeschlossener Ausbildung) die Studienreferendare<br />

(StRef). In den letzten Jahren werden<br />

auch immer häufiger Lehrer im Angestelltenverhältnis<br />

eingestellt.<br />

Jede Klasse in der Unter- und Mittelstufe wird von<br />

einem Klassenlehrer geleitet. Die Schüler in der Reformierten<br />

Oberstufe werden oft von einem Tutor betreut.<br />

Für die <strong>Fremdsprachenassistenten</strong> wichtige Personen,<br />

wenn auch nicht Mitglieder des Kollegiums, sind<br />

auch die Mitarbeiter im Sekretariat (für die Erledigung<br />

aller möglichen Formalitäten) und der Hausmeister (z.B.<br />

für Fotokopien und Ausleihe technischer Geräte).<br />

Für die Vertretung aller <strong>an</strong> der Schule Beschäftigten<br />

gibt es in der Regel einen Personalrat, der von den<br />

Beschäftigten (Lehrern) gewählt wird. Je nach L<strong>an</strong>d ist<br />

seine Kompetenz in arbeitsrechtlichen, wirtschaftlichen<br />

und org<strong>an</strong>isatorischen Fragen unterschiedlich groß. Für<br />

Carolus-Magnus-Kreis<br />

Fragen dieser Art sind Personalratsmitglieder meist ein<br />

guter Ansprechpartner.<br />

2.4.2 Lehrerzimmer<br />

Zwischen den Unterrichtsstunden treffen sich die<br />

Kollegen im Lehrerzimmer. An m<strong>an</strong>chen <strong>Schulen</strong> be<strong>an</strong>spruchen<br />

Lehrer einen „Stammplatz“, auf den Neu<strong>an</strong>kömmlinge<br />

Rücksicht nehmen sollten. Jeder Lehrer,<br />

auch Sie als Assistent, hat dort ein Fach (casier), in das<br />

dienstliche Mitteilungen, aber auch Briefe und persönliche<br />

Mitteilungen gelegt werden. Ein Vertretungspl<strong>an</strong>,<br />

dem Sie u. a. den Ausfall und die Verlegung von Stunden<br />

entnehmen können, hängt am „Schwarzen Brett’ im<br />

Lehrerzimmer. Darüber hinaus befindet sich im Lehrerzimmer<br />

oder in seiner Nähe die Lehrerh<strong>an</strong>dbücherei<br />

mit nach Fachgebieten geordneten Publikationen.<br />

2.4.3 Schülervertretung<br />

Jede Klasse bzw. jeder Kurs wählt einen Klassenbzw.<br />

Kurssprecher und dessen Vertreter. Aus deren<br />

Reihen wiederum wird die Schülervertretung (SV)<br />

oder Schülermitver<strong>an</strong>twortung (SMV) gewählt, die die<br />

Schüler gegenüber Direktorium, Kollegium und Kultusministerium<br />

vertritt - letzteres auf L<strong>an</strong>desebene in der<br />

L<strong>an</strong>desschülervertretung (LSV) - und auch Vertreter in<br />

Schulkonferenzen entsendet.<br />

Die Schülermitver<strong>an</strong>twortung (Schülermitverwaltung)<br />

ist als Vertreter der Schüler mehr oder weniger<br />

aktiv, mehr oder weniger politisiert. Die Zusammensetzung<br />

ist unterschiedlich geregelt. Der Betreuungslehrer<br />

wird mit speziellen Auskünften weiterhelfen können.<br />

2.4.4 Vertrauenslehrer / Verbindungslehrer<br />

Dieser Kollege, der von der Schülerschaft einer Schule<br />

gewählt wird, ist für die Zusammenarbeit zwischen<br />

dem Lehrerkollegium und der Schülermitver<strong>an</strong>twortung<br />

(SMV oder SV) zuständig.<br />

2.4.5 Elternvertretung<br />

Das Elternrecht ist in der Bundesrepublik Deutschl<strong>an</strong>d,<br />

auch wenn es große Unterschiede in den Ländern<br />

gibt, stärker ausgebaut als in Fr<strong>an</strong>kreich, es wird speziell<br />

in Städten von den Eltern auch stark wahrgenommen.<br />

Bis zur Volljährigkeit ihrer Kinder vertreten die Eltern<br />

ihr grundgesetzlich geschütztes Erziehungsrecht. Formal<br />

org<strong>an</strong>isatorisch erfolgt die Vertretung durch Wahl von<br />

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