Französische Fremdsprachenassistenten an deutschen Schulen L ...
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(z.B. Medizin).<br />
Betrachtet m<strong>an</strong> das deutsche Schulwesen von den<br />
Abschlüssen her, so zeigt sich, dass 20 bis 30 % nicht<br />
<strong>an</strong> den klassischen <strong>Schulen</strong> erworben werden. Der Realschulabschluss<br />
bzw. ein mittlerer Schulabschluss und<br />
auch die allgemeine (Abitur) bzw. fachgebundene Hochschulreife<br />
können heute auf vielfältige Weise erworben<br />
werden, nicht zuletzt auch über Wege der beruflichen<br />
Ausbildung. Auch die Durchlässigkeit zwischen den<br />
einzelnen Schulformen ist stark erhöht worden.<br />
2.3 Fremdsprachenerwerb<br />
Hauptschule: 1 moderne Fremdsprache, zumeist Englisch<br />
ab Klasse 5 (Ausnahme Baden-Württemberg und<br />
Saarl<strong>an</strong>d).<br />
Realschule: ebenso, d<strong>an</strong>eben wahlfrei ab Klasse 7<br />
Fr<strong>an</strong>zösisch.<br />
Gymnasium: zumeist Englisch als erste Fremdsprache,<br />
d<strong>an</strong>eben Fr<strong>an</strong>zösisch / Latein ab Klasse 7 (in<br />
m<strong>an</strong>chen Bundesländern, z.B. Rheinl<strong>an</strong>d-Pfalz,<br />
Baden-Würt tem berg auch ab Klasse 5) als Pflichtsprache<br />
sowie eine mögliche 3. Fremd sprache (Latein/Sp<strong>an</strong>isch<br />
ab Klasse 9 oder in der Studienstufe.<br />
In einigen <strong>Schulen</strong> einzelner Bundesländer wird<br />
Fr<strong>an</strong>zösisch auch als 1. Fremdsprache <strong>an</strong>geboten, im<br />
Saarl<strong>an</strong>d ist das die Regel.<br />
Ebenso wird inzwischen <strong>an</strong> einigen Hauptschulen<br />
frühbeginnender Fremdsprachenunterricht <strong>an</strong>geboten.<br />
An Gesamtschulen, aber auch <strong>an</strong> m<strong>an</strong>chen <strong>an</strong>deren<br />
<strong>Schulen</strong> und in der gymnasialen Oberstufe gibt es auch<br />
Erweiterungskurse, durch die z. B. Kenntnisse in Fr<strong>an</strong>zösisch<br />
erweitert werden können.<br />
2.4 Schulorg<strong>an</strong>isation (v. a. Gymnasium)<br />
2.4.1 Aufbau des Kollegiums<br />
Dem Gymnasium steht ein Oberstudiendirektor<br />
(OStD) vor, der von einem Studiendirektor (StD) vertreten<br />
wird. Weitere Studiendirektoren erledigen <strong>an</strong>dere<br />
Verwaltungsaufgaben. In der Beamtenhierarchie abwärts<br />
folgen d<strong>an</strong>n die Oberstudienräte (OStR), Studienräte<br />
(StR), Studienräte zur Anstellung (StR z.A.) und (mit<br />
noch nicht abgeschlossener Ausbildung) die Studienreferendare<br />
(StRef). In den letzten Jahren werden<br />
auch immer häufiger Lehrer im Angestelltenverhältnis<br />
eingestellt.<br />
Jede Klasse in der Unter- und Mittelstufe wird von<br />
einem Klassenlehrer geleitet. Die Schüler in der Reformierten<br />
Oberstufe werden oft von einem Tutor betreut.<br />
Für die <strong>Fremdsprachenassistenten</strong> wichtige Personen,<br />
wenn auch nicht Mitglieder des Kollegiums, sind<br />
auch die Mitarbeiter im Sekretariat (für die Erledigung<br />
aller möglichen Formalitäten) und der Hausmeister (z.B.<br />
für Fotokopien und Ausleihe technischer Geräte).<br />
Für die Vertretung aller <strong>an</strong> der Schule Beschäftigten<br />
gibt es in der Regel einen Personalrat, der von den<br />
Beschäftigten (Lehrern) gewählt wird. Je nach L<strong>an</strong>d ist<br />
seine Kompetenz in arbeitsrechtlichen, wirtschaftlichen<br />
und org<strong>an</strong>isatorischen Fragen unterschiedlich groß. Für<br />
Carolus-Magnus-Kreis<br />
Fragen dieser Art sind Personalratsmitglieder meist ein<br />
guter Ansprechpartner.<br />
2.4.2 Lehrerzimmer<br />
Zwischen den Unterrichtsstunden treffen sich die<br />
Kollegen im Lehrerzimmer. An m<strong>an</strong>chen <strong>Schulen</strong> be<strong>an</strong>spruchen<br />
Lehrer einen „Stammplatz“, auf den Neu<strong>an</strong>kömmlinge<br />
Rücksicht nehmen sollten. Jeder Lehrer,<br />
auch Sie als Assistent, hat dort ein Fach (casier), in das<br />
dienstliche Mitteilungen, aber auch Briefe und persönliche<br />
Mitteilungen gelegt werden. Ein Vertretungspl<strong>an</strong>,<br />
dem Sie u. a. den Ausfall und die Verlegung von Stunden<br />
entnehmen können, hängt am „Schwarzen Brett’ im<br />
Lehrerzimmer. Darüber hinaus befindet sich im Lehrerzimmer<br />
oder in seiner Nähe die Lehrerh<strong>an</strong>dbücherei<br />
mit nach Fachgebieten geordneten Publikationen.<br />
2.4.3 Schülervertretung<br />
Jede Klasse bzw. jeder Kurs wählt einen Klassenbzw.<br />
Kurssprecher und dessen Vertreter. Aus deren<br />
Reihen wiederum wird die Schülervertretung (SV)<br />
oder Schülermitver<strong>an</strong>twortung (SMV) gewählt, die die<br />
Schüler gegenüber Direktorium, Kollegium und Kultusministerium<br />
vertritt - letzteres auf L<strong>an</strong>desebene in der<br />
L<strong>an</strong>desschülervertretung (LSV) - und auch Vertreter in<br />
Schulkonferenzen entsendet.<br />
Die Schülermitver<strong>an</strong>twortung (Schülermitverwaltung)<br />
ist als Vertreter der Schüler mehr oder weniger<br />
aktiv, mehr oder weniger politisiert. Die Zusammensetzung<br />
ist unterschiedlich geregelt. Der Betreuungslehrer<br />
wird mit speziellen Auskünften weiterhelfen können.<br />
2.4.4 Vertrauenslehrer / Verbindungslehrer<br />
Dieser Kollege, der von der Schülerschaft einer Schule<br />
gewählt wird, ist für die Zusammenarbeit zwischen<br />
dem Lehrerkollegium und der Schülermitver<strong>an</strong>twortung<br />
(SMV oder SV) zuständig.<br />
2.4.5 Elternvertretung<br />
Das Elternrecht ist in der Bundesrepublik Deutschl<strong>an</strong>d,<br />
auch wenn es große Unterschiede in den Ländern<br />
gibt, stärker ausgebaut als in Fr<strong>an</strong>kreich, es wird speziell<br />
in Städten von den Eltern auch stark wahrgenommen.<br />
Bis zur Volljährigkeit ihrer Kinder vertreten die Eltern<br />
ihr grundgesetzlich geschütztes Erziehungsrecht. Formal<br />
org<strong>an</strong>isatorisch erfolgt die Vertretung durch Wahl von<br />
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