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Untitled - Vorarlberg

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Abwasserreinigungsanlagen in <strong>Vorarlberg</strong> - Jahresbericht 2003<br />

1.1.2.1.2 Größenklassen von Abwasserreinigungsanlagen:<br />

Für die Emissionsbegrenzungen sind in Abhängigkeit vom Bemessungswert einer Abwasserreinigungsanlage<br />

folgende Abstufungen der Größenklassen zu berücksichtigen:<br />

I größer als 50 EW60 aber nicht größer als 500 EW60<br />

II größer als 500 EW60 aber nicht größer als 5 000 EW60<br />

III größer als 5 000 EW60, aber nicht größer als 50 000 EW60<br />

IV größer als 50 000 EW60<br />

1.1.2.2 Emissionsbegrenzungen<br />

1.1.2.2.1 Mindestwirkungsgrade<br />

Die Mindestwirkungsgrade in Prozent der Zulauffracht werden jeweils über die homogenisierte<br />

mengenproportionale Tagesmischprobe ermittelt. Die einer Abwasserreinigungsanlage der Größenklassen<br />

II bzw. III und IV, auf die sich dieser Bericht bezieht, zufließende Fracht an Abwasserinhaltsstoffen<br />

ist im Jahresmittel bezogen auf die Größenklassen laut nachfolgender Tabelle zu<br />

vermindern.<br />

Parameter Größenklassen III und IV Größenklasse II<br />

BSB5 um mind. 95 % um mind. 95 % (90% unter 1000 EW60)<br />

CSB um mind. 90 % um mind. 85 %<br />

keine Begrenzung unter 1000 EW60<br />

Nges Ges.geb.N um mind.. 70 % a) keine Begrenzung<br />

Pges um mind. 95 % c)<br />

(5000 bis 40.000 EW60: 90%)<br />

um mind. 90 %<br />

keine Begrenzung unter 1000 EW60<br />

1.1.2.2.2 Maximale Ablaufkonzentration in mg/1 in Abhängigkeit von den Größenklassen gemäß<br />

Parameter Größenklasse II<br />

500- 1000 EW60<br />

Größenklasse II<br />

1000- 5000 EW60<br />

Größenklasse III Größenklasse IV<br />

BSB5 20 mg/l 15 mg/l c) 15 mg/l c) 15 mg/l<br />

CSB 75 mg/l 60 mg/l c) 60 mg/l c) 60 mg/l c)<br />

NH4 -N 5,0 g/l b) 5,0 mg/l b) 5,0 mg/l b) 5,0 mg/l b)<br />

Gesamt - P 1,0 mg/l c) 0,5 mg/l e) 0,5 mg/l d)<br />

a) Die Emissionsbegrenzung gilt bei einer Abwassertemperatur größer als 12°C im Ablauf der biologischen<br />

Stufe der Abwasserreinigungsanlage. Bei diskontinuierlicher Temperaturmessung gilt die Abwassertemperatur<br />

von 12°C als unterschritten, wenn bei fünf gleichmäßig über einen Tag verteilten<br />

Temperaturmessungen mehr als ein Messwert nicht größer ist als 12°C. Bei kontinuierlicher Temperaturmessung<br />

gilt die Abwassertemperatur von 12°C als unterschritten, wenn der arithmetische Mittelwert<br />

der Abwassertemperatur eines Tages nicht größer ist als 12°C.<br />

Landeswasserbauamt Bregenz Seite 5

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