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was ist stalinismus - Communist International (Stalinist-Hoxhaists)

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Erde; die Aufhebung der weltweiten Ausbeutung und Beseitigung der Ausbeuterklassen<br />

in allen Ländern der Welt; die Beseitigung des Elends der Mehrheit der Weltbevölkerung<br />

und die Verschwendungssucht ihrer Minderheit, die die Weltreichtümer in ihren Händen<br />

hielt; die Beseitigung der Weltarbeitslosigkeit; die Arbeit als Aufgabe und Ehrenpflicht<br />

jedes arbeitsfähigen sozial<strong>ist</strong>ischen Weltbürgers nach der Formel: „Wer nicht arbeitet,<br />

der soll auch nicht essen“; das Recht auf Arbeit, d.h., das Weltrecht jedes sozial<strong>ist</strong>ischen<br />

Staatsbürgers auf garantierte Beschäftigung; das Weltrecht auf Erholung; das Weltrecht<br />

auf Bildung usw. usf.<br />

Fünfzehntens.<br />

Gingen die bürgerlichen Verfassungen der weltimperial<strong>ist</strong>ischen Ordnung von<br />

ihrer Diktatur aus, dass die Weltgesellschaft aus antagon<strong>ist</strong>ischen Klassen besteht, aus<br />

Klassen die die Welt besitzen und die besitzlosen Klassen, so geht die Verfassung der<br />

UdWSR davon aus, dass es in der Weltgesellschaft keine antagon<strong>ist</strong>ischen Klassen mehr<br />

gibt, dass die Weltgesellschaft aus zwei befreundeten Klassen, aus Arbeitern und Bauern<br />

besteht, dass eben diese werktätigen Klassen an der Weltmacht sind, dass die<br />

Weltdiktatur der Arbeiterklasse - als der fortgeschrittenste Klasse der Weltgesellschaft -<br />

herrscht ( Hegemonie des Weltproletariats ), dass die Weltverfassung dazu notwenig <strong>ist</strong>,<br />

die weltsozial<strong>ist</strong>ischen Gegebenheiten und weltgesellschaftlichen Zustände zu<br />

verankern, die den Werktätigen auf der ganzen Welt genehm und vorteilhaft sind.<br />

Sechzehntens.<br />

Die bürgerlichen Verfassungen der kapital<strong>ist</strong>ischen Weltordnung gehen<br />

stillschweigend von der Voraussetzung aus, dass die Nationen und Rassen nicht<br />

gleichberechtigt sein können, dass es voll berechtigte Nationen und nicht voll<br />

berechtigte Nationen gibt, dass außerdem noch eine dritte Kategorie von Nationen oder<br />

Rassen besteht, z. B. in den Kolonien, die noch weniger Rechte haben als die nicht voll<br />

berechtigten Nationen. Das bedeutet, dass alle diese Verfassungen in ihrer Grundlage<br />

national<strong>ist</strong>isch sind, d.h., dass sie kapital<strong>ist</strong>ische Verfassungen der herrschenden<br />

Nationen sind.<br />

Zum Unterschied von diesen Verfassungen <strong>ist</strong> die Verfassung der UdWSR zutiefst<br />

international<strong>ist</strong>isch. Sie geht davon aus, dass alle weltsozial<strong>ist</strong>ischen Nationen und<br />

Rassen gleichberechtigt sind. Sie geht davon aus, dass Unterschiede in der Hautfarbe<br />

oder in der Sprache, im Kulturniveau oder im Niveau der weltstaatlichen Entwicklung<br />

sowie irgendwelche andere Unterschiede zwischen den Nationen und Rassen nicht als<br />

Grund dazu dienen können, eine Rechtsungleichheit der Nationen zu rechtfertigen. Die

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