was ist stalinismus - Communist International (Stalinist-Hoxhaists)
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Erde; die Aufhebung der weltweiten Ausbeutung und Beseitigung der Ausbeuterklassen<br />
in allen Ländern der Welt; die Beseitigung des Elends der Mehrheit der Weltbevölkerung<br />
und die Verschwendungssucht ihrer Minderheit, die die Weltreichtümer in ihren Händen<br />
hielt; die Beseitigung der Weltarbeitslosigkeit; die Arbeit als Aufgabe und Ehrenpflicht<br />
jedes arbeitsfähigen sozial<strong>ist</strong>ischen Weltbürgers nach der Formel: „Wer nicht arbeitet,<br />
der soll auch nicht essen“; das Recht auf Arbeit, d.h., das Weltrecht jedes sozial<strong>ist</strong>ischen<br />
Staatsbürgers auf garantierte Beschäftigung; das Weltrecht auf Erholung; das Weltrecht<br />
auf Bildung usw. usf.<br />
Fünfzehntens.<br />
Gingen die bürgerlichen Verfassungen der weltimperial<strong>ist</strong>ischen Ordnung von<br />
ihrer Diktatur aus, dass die Weltgesellschaft aus antagon<strong>ist</strong>ischen Klassen besteht, aus<br />
Klassen die die Welt besitzen und die besitzlosen Klassen, so geht die Verfassung der<br />
UdWSR davon aus, dass es in der Weltgesellschaft keine antagon<strong>ist</strong>ischen Klassen mehr<br />
gibt, dass die Weltgesellschaft aus zwei befreundeten Klassen, aus Arbeitern und Bauern<br />
besteht, dass eben diese werktätigen Klassen an der Weltmacht sind, dass die<br />
Weltdiktatur der Arbeiterklasse - als der fortgeschrittenste Klasse der Weltgesellschaft -<br />
herrscht ( Hegemonie des Weltproletariats ), dass die Weltverfassung dazu notwenig <strong>ist</strong>,<br />
die weltsozial<strong>ist</strong>ischen Gegebenheiten und weltgesellschaftlichen Zustände zu<br />
verankern, die den Werktätigen auf der ganzen Welt genehm und vorteilhaft sind.<br />
Sechzehntens.<br />
Die bürgerlichen Verfassungen der kapital<strong>ist</strong>ischen Weltordnung gehen<br />
stillschweigend von der Voraussetzung aus, dass die Nationen und Rassen nicht<br />
gleichberechtigt sein können, dass es voll berechtigte Nationen und nicht voll<br />
berechtigte Nationen gibt, dass außerdem noch eine dritte Kategorie von Nationen oder<br />
Rassen besteht, z. B. in den Kolonien, die noch weniger Rechte haben als die nicht voll<br />
berechtigten Nationen. Das bedeutet, dass alle diese Verfassungen in ihrer Grundlage<br />
national<strong>ist</strong>isch sind, d.h., dass sie kapital<strong>ist</strong>ische Verfassungen der herrschenden<br />
Nationen sind.<br />
Zum Unterschied von diesen Verfassungen <strong>ist</strong> die Verfassung der UdWSR zutiefst<br />
international<strong>ist</strong>isch. Sie geht davon aus, dass alle weltsozial<strong>ist</strong>ischen Nationen und<br />
Rassen gleichberechtigt sind. Sie geht davon aus, dass Unterschiede in der Hautfarbe<br />
oder in der Sprache, im Kulturniveau oder im Niveau der weltstaatlichen Entwicklung<br />
sowie irgendwelche andere Unterschiede zwischen den Nationen und Rassen nicht als<br />
Grund dazu dienen können, eine Rechtsungleichheit der Nationen zu rechtfertigen. Die