23.11.2012 Aufrufe

Working Paper Series - Institut für Finanzwirtschaft - Technische ...

Working Paper Series - Institut für Finanzwirtschaft - Technische ...

Working Paper Series - Institut für Finanzwirtschaft - Technische ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

17<br />

de des Betrachtungszeitpunkts. 41 Die Definition der einzelnen Kostengrößen entspricht dem<br />

Ertragswertverfahren. Die sonstigen Kosten können im Ertragswertverfahren nicht berücksichtigte<br />

Größen darstellen, beispielsweise Erschließungsmaßnahmen oder Kosten <strong>für</strong> die<br />

Beseitigung von Altlasten. 42 Der Bodenwert wird im DCF-Verfahren grundsätzlich nicht berücksichtigt.<br />

Lediglich bei der Bestimmung des Restwertes wird der Bodenwert in Abhängigkeit<br />

von der Wahl des Verfahrens berücksichtigt.<br />

Die einzelnen Zahlungsgrößen werden <strong>für</strong> jedes Jahr neu ermittelt. Idealerweise erfolgt dieses<br />

anhand der Mietverträge und der darin festgeschriebenen Konditionen. Nicht bekannte Werte<br />

müssen sinnvoll geschätzt werden. Der Rohertrag wird durch die Mietsteigerung, die Mietdauer<br />

und die Inflation beeinflusst. Durch die Variation in den einzelnen Jahren ist es möglich,<br />

dass sich die Roherträge in jeder Periode ändern. Ähnliches gilt <strong>für</strong> die anfallenden Betriebs-,<br />

Verwaltungs-, Instandhaltungskosten und das Mietausfallwagnis. Ein Vorteil des Verfahrens<br />

ist, dass die Instandhaltungsmaßnahmen komplett in dem Jahr angesetzt werden können,<br />

in dem sie anfallen und nicht wie beim Ertragswertverfahren mit einem langfristigen<br />

Mittel gerechnet werden muss. Der Investor ist so in der Lage, verschiedene Szenarien und<br />

den Einfluss früherer oder späterer Instandhaltungsmaßnahmen auf die Rendite zu testen.<br />

Diese genaue Zuordnung der Kosten oder Erträge auf eine bestimmte Periode ist grundsätzlich<br />

bei allen Zahlungen möglich, soweit sich der Zeitraum sicher bestimmen lässt.<br />

Der Reinertrag wird mit dem Diskontierungszins auf den Wertermittlungsstichtag zurückgerechnet.<br />

Der Diskontierungszins soll marktgerecht gewählt werden. Dieses bedeutet, dass die<br />

persönlichen Renditeziele des Investors und seine Risikoeinstellung nicht im Zins berücksichtigt<br />

werden. Der Diskontierungszins ist dabei grundsätzlich vom Liegenschaftszins im Ertragswertverfahren<br />

zu unterscheiden. 43 Üblicherweise liegt der Diskontierungszins über dem<br />

Liegenschaftszins, da dieser schon Annahmen über die Inflation und die Mietentwicklung<br />

implizit enthält. Dementsprechend kann bei der Auswahl des Diskontierungszinses der Liegenschaftszins<br />

nur als Anhaltswert verwendet werden.<br />

Im Gegensatz zum Ertragswertverfahren spricht beim DCF-Verfahren auch nichts gegen eine<br />

Variation des Diskontierungszinses innerhalb des Betrachtungszeitraums. Dabei können Entwicklungen<br />

der Kapitalmarktzinssätze oder auch andere Einflussfaktoren berücksichtigt wer-<br />

41 Vgl. Simon (2000), S. 140f.<br />

42 Vgl. Brand (2000), S. 212f.<br />

43 Vgl. Simon (2000), S. 140f.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!