Working Paper Series - Institut für Finanzwirtschaft - Technische ...
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de des Betrachtungszeitpunkts. 41 Die Definition der einzelnen Kostengrößen entspricht dem<br />
Ertragswertverfahren. Die sonstigen Kosten können im Ertragswertverfahren nicht berücksichtigte<br />
Größen darstellen, beispielsweise Erschließungsmaßnahmen oder Kosten <strong>für</strong> die<br />
Beseitigung von Altlasten. 42 Der Bodenwert wird im DCF-Verfahren grundsätzlich nicht berücksichtigt.<br />
Lediglich bei der Bestimmung des Restwertes wird der Bodenwert in Abhängigkeit<br />
von der Wahl des Verfahrens berücksichtigt.<br />
Die einzelnen Zahlungsgrößen werden <strong>für</strong> jedes Jahr neu ermittelt. Idealerweise erfolgt dieses<br />
anhand der Mietverträge und der darin festgeschriebenen Konditionen. Nicht bekannte Werte<br />
müssen sinnvoll geschätzt werden. Der Rohertrag wird durch die Mietsteigerung, die Mietdauer<br />
und die Inflation beeinflusst. Durch die Variation in den einzelnen Jahren ist es möglich,<br />
dass sich die Roherträge in jeder Periode ändern. Ähnliches gilt <strong>für</strong> die anfallenden Betriebs-,<br />
Verwaltungs-, Instandhaltungskosten und das Mietausfallwagnis. Ein Vorteil des Verfahrens<br />
ist, dass die Instandhaltungsmaßnahmen komplett in dem Jahr angesetzt werden können,<br />
in dem sie anfallen und nicht wie beim Ertragswertverfahren mit einem langfristigen<br />
Mittel gerechnet werden muss. Der Investor ist so in der Lage, verschiedene Szenarien und<br />
den Einfluss früherer oder späterer Instandhaltungsmaßnahmen auf die Rendite zu testen.<br />
Diese genaue Zuordnung der Kosten oder Erträge auf eine bestimmte Periode ist grundsätzlich<br />
bei allen Zahlungen möglich, soweit sich der Zeitraum sicher bestimmen lässt.<br />
Der Reinertrag wird mit dem Diskontierungszins auf den Wertermittlungsstichtag zurückgerechnet.<br />
Der Diskontierungszins soll marktgerecht gewählt werden. Dieses bedeutet, dass die<br />
persönlichen Renditeziele des Investors und seine Risikoeinstellung nicht im Zins berücksichtigt<br />
werden. Der Diskontierungszins ist dabei grundsätzlich vom Liegenschaftszins im Ertragswertverfahren<br />
zu unterscheiden. 43 Üblicherweise liegt der Diskontierungszins über dem<br />
Liegenschaftszins, da dieser schon Annahmen über die Inflation und die Mietentwicklung<br />
implizit enthält. Dementsprechend kann bei der Auswahl des Diskontierungszinses der Liegenschaftszins<br />
nur als Anhaltswert verwendet werden.<br />
Im Gegensatz zum Ertragswertverfahren spricht beim DCF-Verfahren auch nichts gegen eine<br />
Variation des Diskontierungszinses innerhalb des Betrachtungszeitraums. Dabei können Entwicklungen<br />
der Kapitalmarktzinssätze oder auch andere Einflussfaktoren berücksichtigt wer-<br />
41 Vgl. Simon (2000), S. 140f.<br />
42 Vgl. Brand (2000), S. 212f.<br />
43 Vgl. Simon (2000), S. 140f.