Working Paper Series - Institut für Finanzwirtschaft - Technische ...
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1. Einleitung<br />
1<br />
Die Ermittlung von Immobilien- und Grundstückswerten gehört zu einer der ältesten Wissenschaften<br />
überhaupt. Schon in der Bibel sind Grundsätze zur Wertermittlung überliefert. 1 Die<br />
Bedeutung der Wertermittlung von Immobilien kann besonders deutlich anhand der Vermögensstruktur<br />
der deutschen Haushalte aufgezeigt werden. Deren privates Gesamtvermögen<br />
betrug im Jahr 2003 ungefähr 5 Billionen €, wovon ca. 75% in Immobilien gebunden waren. 2<br />
Somit ist die „richtige“, d.h. marktkonforme Bewertung von Immobilien eine nicht zu unterschätzende<br />
Aufgabe, welche starken Einfluss auf die Vermögensverhältnisse der Immobilieninhaber<br />
hat.<br />
Privatanleger haben durch die Investition in so genannten offenen Immobilienfonds die Möglichkeit<br />
sich indirekt an Renditeobjekten zu beteiligen. Die adäquate Bewertung dieser Objekte<br />
durch unabhängige Gutachter ist <strong>für</strong> die Erfolgsermittlung des Fonds und somit <strong>für</strong> die<br />
Ausschüttung an die Anleger von großer Bedeutung. Grundsätzlich ist die Wertermittlung in<br />
Deutschland in der Wertermittlungsverordnung und den Wertermittlungsrichtlinien gesetzlich<br />
verankert. In den letzten Jahren wurde von Seiten des Gesetzgebers auch die Verwendung des<br />
Discounted-Cash-Flow-Verfahren erlaubt. Dieses Verfahren wird hauptsächlich im angelsächsischen<br />
Raum eingesetzt und ähnelt in Teilen dem deutschen Ertragswertverfahren.<br />
Die Hauptdeterminanten des Ertragswertes sind die Nettomieteinnahmen und der Liegenschaftszins.<br />
Letzterer wird als durchschnittliche Verzinsung des Verkehrswertes der Liegenschaft<br />
definiert. 3 Die regionalen Gutachterausschüsse geben in ihren Veröffentlichungen<br />
Richtwerte <strong>für</strong> den Liegenschaftszins verschiedener Immobilienarten vor. Anhand der tatsächlichen<br />
Gegebenheiten passt der Gutachter den Zins durch Auf- oder Abschläge an. Im Gegensatz<br />
zum Diskontierungszins, welcher nur die zukünftigen Einnahmen und Ausgaben des<br />
Renditeobjekts auf den Wertermittlungszeitpunkt diskontiert, sind im Liegenschaftszins weitere<br />
Annahmen, z.B. bezüglich der Mieteinnahmensteigerung, enthalten.<br />
In der Praxis ist gerade bei der Ableitung des Diskontierungszinses eine mangelnde theoretische<br />
Fundierung zu erkennen. Zum einen fehlen Erfahrungswerte, welche beim Liegen-<br />
1<br />
Vgl. Rat der evangelischen Kirche in Deutschland (1981), Altes Testament, Drittes Buch Mose, Kapitel 25,<br />
Vers 14-16.<br />
2<br />
Vgl. WWW: : http://www.sozialpolitik-aktuell.de (18.04.05).<br />
3<br />
Vgl. WertV88, §11, Abs. 1.