23.11.2012 Aufrufe

Working Paper Series - Institut für Finanzwirtschaft - Technische ...

Working Paper Series - Institut für Finanzwirtschaft - Technische ...

Working Paper Series - Institut für Finanzwirtschaft - Technische ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

1. Einleitung<br />

1<br />

Die Ermittlung von Immobilien- und Grundstückswerten gehört zu einer der ältesten Wissenschaften<br />

überhaupt. Schon in der Bibel sind Grundsätze zur Wertermittlung überliefert. 1 Die<br />

Bedeutung der Wertermittlung von Immobilien kann besonders deutlich anhand der Vermögensstruktur<br />

der deutschen Haushalte aufgezeigt werden. Deren privates Gesamtvermögen<br />

betrug im Jahr 2003 ungefähr 5 Billionen €, wovon ca. 75% in Immobilien gebunden waren. 2<br />

Somit ist die „richtige“, d.h. marktkonforme Bewertung von Immobilien eine nicht zu unterschätzende<br />

Aufgabe, welche starken Einfluss auf die Vermögensverhältnisse der Immobilieninhaber<br />

hat.<br />

Privatanleger haben durch die Investition in so genannten offenen Immobilienfonds die Möglichkeit<br />

sich indirekt an Renditeobjekten zu beteiligen. Die adäquate Bewertung dieser Objekte<br />

durch unabhängige Gutachter ist <strong>für</strong> die Erfolgsermittlung des Fonds und somit <strong>für</strong> die<br />

Ausschüttung an die Anleger von großer Bedeutung. Grundsätzlich ist die Wertermittlung in<br />

Deutschland in der Wertermittlungsverordnung und den Wertermittlungsrichtlinien gesetzlich<br />

verankert. In den letzten Jahren wurde von Seiten des Gesetzgebers auch die Verwendung des<br />

Discounted-Cash-Flow-Verfahren erlaubt. Dieses Verfahren wird hauptsächlich im angelsächsischen<br />

Raum eingesetzt und ähnelt in Teilen dem deutschen Ertragswertverfahren.<br />

Die Hauptdeterminanten des Ertragswertes sind die Nettomieteinnahmen und der Liegenschaftszins.<br />

Letzterer wird als durchschnittliche Verzinsung des Verkehrswertes der Liegenschaft<br />

definiert. 3 Die regionalen Gutachterausschüsse geben in ihren Veröffentlichungen<br />

Richtwerte <strong>für</strong> den Liegenschaftszins verschiedener Immobilienarten vor. Anhand der tatsächlichen<br />

Gegebenheiten passt der Gutachter den Zins durch Auf- oder Abschläge an. Im Gegensatz<br />

zum Diskontierungszins, welcher nur die zukünftigen Einnahmen und Ausgaben des<br />

Renditeobjekts auf den Wertermittlungszeitpunkt diskontiert, sind im Liegenschaftszins weitere<br />

Annahmen, z.B. bezüglich der Mieteinnahmensteigerung, enthalten.<br />

In der Praxis ist gerade bei der Ableitung des Diskontierungszinses eine mangelnde theoretische<br />

Fundierung zu erkennen. Zum einen fehlen Erfahrungswerte, welche beim Liegen-<br />

1<br />

Vgl. Rat der evangelischen Kirche in Deutschland (1981), Altes Testament, Drittes Buch Mose, Kapitel 25,<br />

Vers 14-16.<br />

2<br />

Vgl. WWW: : http://www.sozialpolitik-aktuell.de (18.04.05).<br />

3<br />

Vgl. WertV88, §11, Abs. 1.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!