Working Paper Series - Institut für Finanzwirtschaft - Technische ...
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schnittswerte angegeben. Vor dem Hintergrund des langen Beobachtungszeitraumes sollte die<br />
von ADAMS getroffene Annahme eine gute Approximation der zukünftigen Werte darstellen.<br />
Durchschnittliche<br />
Rendite<br />
Durchschnittliche<br />
Rendite<br />
(Inflationsadjustiert)<br />
Standardabweichung<br />
Aktien kleiner Unternehmen 17,7% 14,5% 34,1%<br />
Aktien großer Unternehmen 12,7% 9,5% 20,3%<br />
Gewerbliche Renditeobjekte 7,6% 3,1% 4,3%<br />
Langfristige Unternehmensanleihen 6,0% 2,8% 8,7%<br />
Langfristige Staatsanleihen 5,4% 2,2% 9,2%<br />
Mittelfristige Staatsanleihen 5,4% 2,2% 5,8%<br />
U.S. Treasury Bills 3,8% 0,6% 3,3%<br />
Inflation 3,2% 4,5%<br />
Tabelle 1: Durchschnittliche Jahresrenditen 1926 -1996 13<br />
Der Zusammenhang zwischen Risiko und durchschnittlicher Rendite ist in der Tabelle eindeutig<br />
zu erkennen. Je höher die durchschnittliche Jahresrendite in den 70 Jahren war, umso<br />
größer waren ebenfalls die Standardabweichung und damit das Risiko. Der Investor verlangt<br />
<strong>für</strong> das höhere Risiko eine adäquate Kompensation in Form einer höheren erwarteten Rendite.<br />
Im Bereich der Immobilienwirtschaft besteht leider das Problem, dass die Daten über die<br />
Renditen respektive die Standardabweichung nicht unbedingt frei verfügbar sind. Es gibt in<br />
Deutschland, im Gegensatz zu den Grundstücksmarktberichten bei den Liegenschaftszinssätzen,<br />
14 keine solide Datenbasis <strong>für</strong> die Bestimmung der Diskontierungszinssätze aus Vergangenheitsdaten.<br />
15 Dementsprechend sind die vorhandenen Vergangenheitsdaten vom Gutachter<br />
gründlich vor der Anwendung zu prüfen. Dabei müssen die speziellen Gegebenheiten der<br />
Liegenschaft, die Unterschiede zu den Vergleichsliegenschaften darstellen, berücksichtigt<br />
werden. Der Gutachter hat dann die Aufgabe die Auswirkung der Unterschiede auf das Risiko<br />
der Liegenschaft festzustellen und diese in einen geeigneten Ab- oder Zuschlag zum Vergleichszins<br />
zu transformieren. Grundsätzlich sollte der Gutachter dabei mit der inflationsadjustierten,<br />
d.h. nur mit dem vom Risiko beeinflussten Teil, des Diskontierungszinses rechnen.<br />
13 Vgl. Adams (2001), S. 122.<br />
14 Vgl. Möller (1995), S. 347.<br />
15 Vgl. Vogel (2000), S. 205.