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Working Paper Series - Institut für Finanzwirtschaft - Technische ...

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Die Kernfrage lautet daher, woher stammen die Unterschiede zwischen dem Verkehrswert<br />

und dem Ertragswert? Der Mittelwert des Gutachterertragswertes aller Datensätze beträgt ca.<br />

25 Mio. €. Unter der Annahme, dass eine Abweichung von 1 % den Toleranzbereich beschreibt,<br />

ergeben sich die in Abbildung 11 dargestellten Häufigkeiten von stark abweichenden<br />

Datensätzen. Werden die in der Datenbank hinterlegten Daten a priori als richtig angenommen,<br />

so ist die Berechnung des Ertragswertes aus diesen Daten der richtige Wert des Objektes<br />

am Markt. Da bei unserer Berechung ebenfalls die Sondereinflüsse schon im Ertragswert<br />

enthalten sind, müsste diese Definition des Ertragswertes in letzter Konsequenz dem Verkehrswert<br />

entsprechen. Gemäß den gesetzlichen Vorschriften ist eine Abweichung des Verkehrswertes<br />

vom Ertragswert nur anzusetzen, wenn besondere Gründe da<strong>für</strong> sprechen. Dieses<br />

könnten z.B. der Neubau eines Gebäudes in der Nähe sein, welches die Attraktivität des bestehenden<br />

Objektes verringert und somit auch den Wert. Grundsätzlich können und sollten<br />

diese Einflüsse schon bei der Ermittlung der nachhaltigen Miete berücksichtigt werden. Die<br />

Diskrepanzen der Werte sind somit auf Grundlage der Datenbank nicht erklärbar und könnten<br />

auf die fehlerhafte Eingabe von Daten schließen lassen. Aus diesem Grund wurde <strong>für</strong> die weiteren<br />

Untersuchungen der selbst berechnete Ertragswert auf Grundlage der vorhandenen Daten<br />

gewählt und als richtiger Wert vorausgesetzt.<br />

5.3 Bestimmung des Diskontierungszinssatzes bei verschiedenen Methoden der Restwertbestimmung<br />

Nachdem im ersten Teil der Einfluss der Wahl des Zielwertes auf den Diskontierungszins<br />

untersucht wurde, sollen nun zwei Möglichkeiten der Restwertbestimmung erläutert werden.<br />

Neben der Bestimmung des Restwertes anhand des Ertragswertverfahrens 54 kann auch die<br />

Methode der „Ewigen Rente“ oder das Faktorverfahren verwendet werden.<br />

5.3.1 Ewige Rente<br />

In Abbildung 12 wird der Diskontierungszins bei Verwendung der Methode der ewigen Rente<br />

zur Bestimmung des Restwertes im DCF-Verfahren untersucht. Es ist deutlich zu erkennen,<br />

dass durch die Wahl dieses Verfahrens der zu verwendende Diskontierungszinssatz systema-<br />

54 Vgl. vorheriger Abschnitt.

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