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2015-06-26-Automatischer-Informationsaustausch-mit-USA-Anwendungsfragen-FATCA-Abkommen

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Seite 28control“. Da jedoch bei der Gesamtkonzernbetrachtung eine <strong>mit</strong>telbare indirektesBeteiligungsverhältnis ausreichend ist, werden auch E und D im Verhältnis zu A und jeweilszu den nicht beteiligten B und C als unter „common control“ i.S.d. <strong>FATCA</strong>-<strong>Abkommen</strong>s undda<strong>mit</strong> als verbundene Rechtsträger angesehen.94 Ob ein verbundener Rechtsträger vorliegt, ist neben der Feststellung, ob es sich bei einemKonzernteil um ein „meldendes deutsches Finanzinstitut“ handelt, auch insofernentscheidend, als dass sich hieraus besondere Sorgfaltspflichten für deutsche Finanzinstitutein Bezug auf verbundene Rechtsträger ergeben, bei denen es sich um nicht teilnehmendeFinanzinstitute (NPFIs) handelt. Hat ein deutsches Finanzinstitut verbundene Rechtsträger,die aufgrund der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie tätig sind, die <strong>FATCA</strong>-Vorschriften nicht einhalten können, muss das deutsche Finanzinstitut diese verbundenenRechtsträger als NPFIs behandeln und in Bezug diese auf diese in Artikel 4 des <strong>Abkommen</strong>sfestgelegten Pflichten erfüllen. Vgl. hierzu unter V 3.III. Finanzkonten1. <strong>FATCA</strong> relevante Konten95 Nach dem <strong>Abkommen</strong> müssen meldende deutsche Finanzinstitute Informationen überFinanzkonten von einer spezifizierten Person der Vereinigten Staaten von Amerika odersolchen Konten, die als US-amerikanisches meldepflichtige Konten zu betrachten sind (z.B.aufgrund der Spezifikationen in Anlage I Abschnitt II Unterabschnitt B Nummer 3 des<strong>FATCA</strong>-<strong>Abkommen</strong>s), jährlich dem BZSt melden. Im <strong>Abkommen</strong> werden diese Konten alsUS-amerikanische meldepflichtige Konten bezeichnet.96 Ein deutsches meldepflichtiges Finanzinstitut (vgl. dazu Abschnitt II des <strong>FATCA</strong>-<strong>Abkommen</strong>) muss demnach feststellen,• ob es Finanzkonten im Sinne des <strong>Abkommen</strong>s führt,• welche Art von Finanzkonten geführt werden und• ob die Inhaber dieser Finanzkonten spezifizierte Personen der Vereinigten Staaten vonAmerika sind, entsprechende Indizien aufweisen oder beherrschende Personen einespassiven NFFE sind.97 Ein passiver NFFE liegt u.a. dann vor, wenn es mehr als die Hälfte seiner gesamten Einkünfteaus passiven Einkünften erzielt. Passive Einkünfte sind insbesondere folgende Einkünfte:• Dividenden• Zinsen• Mieten• Lizenzgebühren

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