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2015-06-26-Automatischer-Informationsaustausch-mit-USA-Anwendungsfragen-FATCA-Abkommen

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Seite 31Rückdeckungsversicherung schließt der Arbeitgeber zugunsten seiner Arbeitnehmer oder abereine Unterstützungskasse zugunsten der Arbeitnehmer des Trägerunternehmens eineVersicherung ab. Anspruchs- und bezugsberechtigt hinsichtlich der Leistungen aus derRückdeckungsversicherung sind ausschließlich die Arbeitnehmer. DieRückdeckungsversicherung dient so<strong>mit</strong> dazu, dem Arbeitgeber oder der Unterstützungskassedie Mittel zur Leistung einer dem Arbeitnehmer zugesagten Versorgung zu verschaffen.Da<strong>mit</strong> ist der Arbeitgeber oder die Unterstützungskasse nicht Anbieter des Produkts, sondernKunde. Aus diesem Grunde können auch die Rückdeckungsversicherungen als Finanzierungder o.g. Ausnahmen von der Meldepflicht befreit sein. Es bleibt jedoch im Rahmen des<strong>FATCA</strong>-<strong>Abkommen</strong> zu berücksichtigen, dass der Versicherer meldepflichtig ist. Dies istjedenfalls in Fällen einer schnellen Identifizierungsmöglichkeit, z.B. beiUnterstützungskassen und Pensionsfonds, verhältnismäßig.108 In diesem Zusammenhang gilt auch eine Ausnahme von der Meldepflicht in den Fällen, indenen Zusagen auf eine betriebliche Altersversorgung <strong>mit</strong>tels Direktversicherungen,Pensionskassen oder über Pensionsfonds infolge der Beendigung des Dienstverhältnisses aufden Arbeitnehmer übertragen und von diesem „privat“ fortgeführt werden (§ 1b Absatz 5 Satz1 Nummer 2 BetrAVG).109 Für Zwecke der Meldung an das BZSt muss das Finanzkonto nach dem <strong>FATCA</strong>-<strong>Abkommen</strong>ein US-amerikanisches meldepflichtiges Konto sein und in Bezug auf ein Einlage-, Verwahr-,Versicherungs- oder Rentenversicherungskonto von einem deutschen Finanzinstitut geführtwerden.2. Von Finanzinstituten geführte Konten110 Dem Ausdruck „geführt“ kommt in Bezug auf die unterschiedlichen Arten von Finanzkontenfolgende Bedeutung zu:• Ein Einlagenkonto wird von dem Finanzinstitut geführt, das zur Leistung vonZahlungen in Bezug auf das Konto verpflichtet ist;• ein Verwahrkonto wird von dem Finanzinstitut geführt, das die Vermögenswerte aufdem Konto verwahrt;• ein Versicherungs- oder Rentenversicherungsvertrag wird von dem Finanzinstitutgeführt, das zur Leistung von Zahlungen in Bezug auf den Vertrag verpflichtet ist;• begründen Eigen- und Fremdkapitalbeteiligungen an einem Finanzinstitut einFinanzkonto, so gilt es als von diesem Finanzinstitut geführt, sofern es sich bei demFinanzinstitut um ein Investmentunternehmen handelt.111 Ein Finanzinstitut kann mehrere Arten von Finanzkonten führen. So kann ein Einlageninstitutbeispielsweise sowohl Verwahrkonten als auch Einlagenkonte führen.

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