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2015-06-26-Automatischer-Informationsaustausch-mit-USA-Anwendungsfragen-FATCA-Abkommen

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V. Sorgfaltspflichten1. Allgemeine Grundsätze178 Jedes meldende deutsche Finanzinstitut ist verpflichtet, seine bei ihm geführten Finanzkontendarauf hin zu untersuchen, ob Kontoinhaber sogenannte spezifizierte Personen derVereinigten Staaten von Amerika sind.Seite 47179 Jedes als Konto einer spezifizierten Person der Vereinigten Staaten von Amerika (diesbeinhaltet auch Konten einer passiven NFFE <strong>mit</strong> einer oder mehreren beherrschendennatürlichen US-Person/en) identifizierte Finanzkonto gilt als US-amerikanischesmeldepflichtiges Konto. Das <strong>FATCA</strong>-<strong>Abkommen</strong> sieht vor, dass Finanzinstitute für dieIdentifizierung und Meldung von Finanzkonten spezifizierter Personen der VereinigtenStaaten von Amerika verantwortlich sind.180 Ein Finanzinstitut kann zur Erfüllung der ihm nach den Rechtsvorschriften obliegendenSorgfalts- und Meldepflichten einen Fremddienstleister in Anspruch nehmen, wobei dieVerantwortung für die Erfüllung der Pflichten jedoch weiterhin beim Finanzinstitut liegt,sodass jedes Versäumnis als Versäumnis des Finanzinstituts gilt.Beispiel181 Zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten kann ein Fonds eine Übertragungsstelle oder eine anderePerson, beispielsweise einen Finanzberater, und eine Gesellschaft einen Dienstleister für dieAuslagerung von Geschäftsprozessen in Anspruch nehmen. Jedoch trägt das Finanzinstitut –in diesem Fall der Fonds – die Verantwortung für Unregelmäßigkeiten oder eineNichterfüllung der Rechtsvorschriften.182 Die Finanzinstitute können zur Erfüllung ihrer Sorgfalts- und Überprüfungspflichten aufBranchenschlüssel zur Klassifizierung zurückgreifen. Diese Branchenschlüssel müssenentsprechend den Vorschriften in § 1.1471-3(c)(5)(ii)(B) der U.S. Treasury Regulations vom17. Januar 2013 in den Unterlagen und den Datenbeständen des jeweiligen Finanzinstitutshinterlegt sein und vorgehalten werden. Die Finanzinstitute müssen zu diesem Zweckesicherstellen, dass der jeweiligs zu nutzende Schlüssel einem aktuell gültigen NACE-Code 1zugeordnet werden kann. Lediglich bei nicht eindeutigen Klassifizierungen entsprechend derMapping-Tabelle sind manuelle Überprüfungen oder Klassifikationen zwingend erforderlich.183 Zur Identifizierung von US-amerikanischen meldepflichtigen Konten sowie Konten nichtteilnehmender Finanzinstitute muss ein Finanzinstitut die in Anlage I des <strong>FATCA</strong>-<strong>Abkommen</strong>s aufgeführten Sorgfaltspflichten beachten. Im Rahmen dieser Sorgfaltspflichtenhat das Finanzinstitut für Finanzkonten von natürlichen Personen bzw. Rechtsträgern1 Abkürzung für „Nomenclature Générale des Activités Économiques dans les Communautés Européennes“;statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der EU.

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