11.07.2015 Aufrufe

2015-06-26-Automatischer-Informationsaustausch-mit-USA-Anwendungsfragen-FATCA-Abkommen

2015-06-26-Automatischer-Informationsaustausch-mit-USA-Anwendungsfragen-FATCA-Abkommen

2015-06-26-Automatischer-Informationsaustausch-mit-USA-Anwendungsfragen-FATCA-Abkommen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Ansässigkeit im Sinne eines <strong>Abkommen</strong>s zur Vermeidung der Doppelbesteuerungeiner Person in der Bundesrepublik Deutschland.2. Selbstauskunft189 Nach dem <strong>FATCA</strong>-<strong>Abkommen</strong> sowie nach der <strong>FATCA</strong>-<strong>USA</strong>-UmsV ist in bestimmten Fällendie Einholung einer Selbstauskunft über die steuerliche Ansässigkeit des Kontoinhabersvorgesehen. Bei Neukonten natürlicher Personen ist das Einholen einer Selbstauskunft bei derKontoeröffnung oder innerhalb von 90 Tagen nach Ablauf des Kalenderjahres möglich, abdem das Konto nicht mehr die Kriterien eines nicht meldepflichtigen Kontos erfüllt (Anlage IAbschnitt III Unterabschnitt B des <strong>FATCA</strong>-<strong>Abkommen</strong>s).Seite 49190 Diese Regelung gilt für Konten, die am oder nach dem 1. Juli 2014 eröffnet wurden.191 Bei Kontoinhabern, die natürliche Personen sind, kann die Selbstauskunft vom Finanzinstitutfür folgende Zwecke verwendet werden:• zur Feststellung, ob ein Inhaber eines Neukontos Staatsbürger der Vereinigten Staatenvon Amerika oder eine dort steuerlich ansässige Person ist;• zur Beschaffung der US-amerikanischen Steueridentifikationsnummer eines Inhaberseines Neukontos, der eine in den Vereinigten Staaten von Amerika steuerlichansässige Person ist;• zum Nachweis darüber, dass eine natürliche Person tatsächlich kein Staatsbürger derVereinigten Staaten von Amerika und keine dort steuerlich ansässige Person ist,obwohl in Bezug auf ein von ihr geführtes bestehendes Konto US-Indizien festgestelltwurden.192 Bei Rechtsträgern ist für folgende Zwecke eine Selbstauskunft erforderlich:• Zur Feststellung des Status eines Rechtsträgers, wenn das Finanzinstitut anhand von inseinem Besitz befindlichen oder öffentlich verfügbaren Informationen nichtzweifelfsfrei feststellen kann, dass der Kontoinhaber keine spezifizierte Person derVereinigten Staaten von Amerika ist;• zur Feststellung des Status eines Finanzinstituts, das weder ein deutschesFinanzinstitut noch ein Finanzinstitut eines Partnerstaats ist, es sei denn, der Statuseines Finanzinstituts kann anhand einer vom IRS veröffentlichten Liste festgestelltwerden;• zur Feststellung, ob es sich bei einem Rechtsträger um einen passiven NFFE handelt;• zur Feststellung des Status einer beherrschenden Person eines passiven NFFE und zurFeststellung, ob diese in den Vereinigten Staaten von Amerika steuerlich ansässig istoder nicht.193 Selbstauskünfte können in jeder geeigneten Form abgegeben werden.Steuerabzugsbescheinigungen, beispielsweise auf Formularen der IRS-Serie W oder -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!