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2015-06-26-Automatischer-Informationsaustausch-mit-USA-Anwendungsfragen-FATCA-Abkommen

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Seite 58• derzeit gültiger Dauerauftrag für Überweisungen.232 Der Ausdruck „derzeitig“ („currently in effect“) ist dabei als jeweils auf den imEinleitungssatz erläuterten Stichtag bezogenen zu verstehen.233 Das Finanzinstitut ist nicht verpflichtet, diese erweitere Überprüfung als Überprüfung vonPapierunterlagen durchzuführen, soweit es über die in der Anlage I Abschnitt IIUnterabschnitt D Nummer 3 aufgeführten Informationen bereits in elektronischer Formverfügt.234 Die Überprüfung von bestehenden Konten, die am 30. Juni 2014 als Konten von hohem Wertgelten, muss bis zum 30. Juni <strong>2015</strong> abgeschlossen sein.13. Natürliche Personen, die am oder nach dem 1. Juli 2014 Konten eröffnen(Neukonten)235 Neukonten natürlicher Personen sind nicht überprüfungs-, identifizierungs- odermeldepflichtig, sofern es sich um• ein Neukonto handelt, das ein Einlagenkonto ist, es sei denn, der Kontosaldoübersteigt am Ende eines Kalenderjahres oder eines anderen geeignetenMeldezeitraums $ 50.000;• ein Neukonto handelt, das ein rückkaufsfähiger Versicherungsvertrag ist, es sei denn,der Barwert übersteigt am Ende eines Kalenderjahres oder eines anderen geeignetenMeldezeitraums $ 50.000.236 In allen anderen Fällen von Neukonten ist in der Regel die o.g. Selbstauskunft beiKontoeröffnung erforderlich, die Bestandteil der Kontoeröffnungsunterlagen sein kann undanhand derer das meldende deutsche Finanzinstitut feststellen kann, ob der Kontoinhaber inden Vereinigten Staaten von Amerika steuerlich ansässig ist. Das Finanzinstitut ist zudemverpflichtet, diese Auskunft in Hinblick auf ihre Plausibilität zu überprüfen.14. Bestandskonten von Rechtsträgern237 Auf bestehende Konten von Rechtsträgern <strong>mit</strong> einem Kontosaldo oder -wert von mehr als$ 250.000 zum 30. Juni 2014 und bestehende Konten, deren Saldo anfänglich nicht mehr als$ 250.000 beträgt, später jedoch $ 1 Mio übersteigt, muss das in AnlageI Abschnitt II Unterabschnitt D des <strong>FATCA</strong>-<strong>Abkommen</strong>s dargestellte erweiterteÜberprüfungsverfahren angewendet werden. Dies umfasst i.E. die folgenden Prüfschritte:

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