2015-06-26-Automatischer-Informationsaustausch-mit-USA-Anwendungsfragen-FATCA-Abkommen
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Seite 38144 Mögliche weitere Ausnahmen (aufgrund von „lowrisk“-Erwägung: macht eineVerständigungsvereinbarung erforderlich: Anlage II Nummer1):• Akkreditive;• Inlands- und Auslandszahlungen;• Depot ohne Finanzinstrumente;• Kreditkarten ohne Guthabenkonten;• Kundenkarten;• Dispositionskredite;• Kontokorrentkredit (Konten <strong>mit</strong> negativer Deckung);• Privatkredite;• Grundpfandrechte;• betriebliche Hypotheken;• Kreditlinien;• Factoringprodukte;• Leasingprodukte;• Forderungen im Cash Management(Cash Pooling);• direkte Immobilienbeteiligungen;• Konten, deren ausschließlicher Inhaber ein Nachlass ist, sofern die Unterlagen zudiesem Konto eine Kopie des Testaments oder der Sterbeurkunde des Verstorbenenenthalten (Nachlasskonten);• Mietkautionskonten, d.h. Konten, die im Zusammenhang <strong>mit</strong> der Vermietung einerImmobilie eingerichtet und nur zur Sicherung der Verpflichtung des Mieters zurBegleichung von Schäden im Zusammenhang <strong>mit</strong> dem Mietobjekt nach Beendigungdes Mietvertrages eingerichtet und genutzt werden;• Passivdarlehen, insbesondere Schuldscheindarlehen;• Sicherheitenkonten im Zusammenhang <strong>mit</strong> Darlehens- Termingeschäften und anderenGeschäften;• sämtliche steuerlich (z.B: Kapitallebensversicherung) bzw. staatlich geförderteAltersvorsorgeprodukte (Riester-, Basisrenten-Produkte, etc.);• Baudarlehen, Bauspardarlehen sowie Projektfinanzierungen;• Bausparverträge in direkter Verbindung <strong>mit</strong> einem gleichzeitigenVorfinanzierungskredit;• Konsortialkredite;• Rücklagenkonten von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG);• Pfändungsschutzkonten;• Von Sachversicherer angebotenen Unfallversicherungen <strong>mit</strong>Beitragsrückzahlung/Beitragsrückgewähr (UBR);• Direktzusagen (falls nicht ohnehin ausgeschlossen);