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2015-06-26-Automatischer-Informationsaustausch-mit-USA-Anwendungsfragen-FATCA-Abkommen

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Seite 51 Systems gleichzustellen ist („Shared Account Systems“ (vgl. § 1.1471-3 (c) (8)(iii) der U.S. Treasury Regulations vom 17. Januar 2013).Die unter Randnummer ##### aufgeführten Voraussetzungen gelten entsprechend.198 Haben sich i.S.v. Abschnitt III Unterabschnitt D der Anlage I zum <strong>FATCA</strong>-<strong>Abkommen</strong> dieGegebenheiten geändert, lebt die Pflicht zur Einholung einer weiteren Selbstauskunft für dasNeukonto in den Randnummer #### bezeichneten Fällen wieder auf. Insbesondere wird auchdie sich aus Anlage I Abschnitt VI Unterabschnitt A ergebende Verpflichtung durch die inRandnummer #### geregelten Erleichterungen nicht beschränkt.199 Bei Rechtsträgern ist es nicht zu beanstanden, wenn der Auskunftsverpflichtete dieerforderlichen Informationen für den Abfragenden auf seiner Website zum Downloadanbietet, beispielsweise in Form entsprechender W-Formulare des IRS.200 Eine „Identifizierung“ der im Todesfall begünstigten Person ist erst im Leistungsfallerforderlich.3. Steuerabzugsbescheinigungen201 Vom IRS herausgegebene Steuerabzugsbescheinigungen, beispielsweise Formulare der SerienW-8 und W-9, werden bei der Feststellung des Status eines Kontoinhabers ebenfallsakzeptiert.202 Die W-Formulare sind für Zwecke der Einhaltung der Sorgfaltspflichten nach dem <strong>FATCA</strong>-<strong>Abkommen</strong> unbefristet gültig, solange sich die maßgeblichen Verhältnisse des Ausstellersnicht ändern. Es wird nicht beanstandet, wenn die o.g. Formulare ins Deutsche übersetztwerden und diese deutschsprachige Version verwendet wird.4. Nicht-IRS-Formulare bei natürlichen Personen203 Anstelle von offiziellen Formularen des IRS können Finanzinstitute auch eigene Formularezur Selbstauskunft verwenden, wenn diese alle folgenden Angaben enthalten:• Name oder Firma des Kontoinhabers,• Angabe des ständigen Wohnsitzes,• für Rechtsträger die steuerliche Einordnung nach dem <strong>FATCA</strong>-<strong>Abkommen</strong>,• bei natürlichen Personen genügt hierfür Angabe des Wohnorts in den VereinigtenStaaten von Amerika,• US-Amerikanische Steueridentifikationsnummer(n) der Vereinigten Staaten vonAmerika,• Global Intermediary Identification Nummber (GIIN) soweit relevant oder dieInformation, dass diese beantragt wurde und/oder nachgereicht wird.

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