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Geregelte Bahnen - Haufe.de

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71IX zusätzlich die Regelung <strong>de</strong>s § 82 SGBIX beachten. Deren Verletzung begrün<strong>de</strong>tebenfalls die Vermutung, dass einschwerbehin<strong>de</strong>rter o<strong>de</strong>r gleichgestellterStellenbewerber wegen seiner Behin<strong>de</strong>rungabgelehnt wur<strong>de</strong>.Vor allem aber sieht § 82 Satz 2 SGB IXvor, dass schwerbehin<strong>de</strong>rte beziehungsweisegleichgestellte Bewerber zwingendzu einem Vorstellungsgespräch eingela<strong>de</strong>nwer<strong>de</strong>n müssen. Etwas an<strong>de</strong>res giltausnahmsweise dann, wenn <strong>de</strong>r Bewerberoffensichtlich ungeeignet ist. Der Bewerbermuss dazu zweifelsfrei und auf<strong>de</strong>n ersten Blick für die ausgeschriebeneStelle fachlich nicht geeignet sein. Diesbeurteilt sich nach <strong>de</strong>m in <strong>de</strong>r Stellenausschreibungbekannt gegebenen unddort ausdrücklich aufgeführten Aufgaben-und Anfor<strong>de</strong>rungsprofil, an das <strong>de</strong>rArbeitgeber für die Dauer <strong>de</strong>s Auswahlverfahrensinsoweit gebun<strong>de</strong>n bleibt.Die beson<strong>de</strong>ren Pflichten <strong>de</strong>s Arbeitgebersaus §§ 81 und 82 SGB IX sollen lediglichschwerbehin<strong>de</strong>rte und gleichgestellteMenschen schützen. Arbeitnehmer, diezwar eine Behin<strong>de</strong>rung im Sinne von § 2Abs. 1 SGB IX aufweisen, aber nicht dieVoraussetzungen einer Schwerbehin<strong>de</strong>rung(§ 2 Abs. 2 SGB IX) o<strong>de</strong>r Gleichstellung(§ 2 Abs. 3 SGB IX) erfüllen, wer<strong>de</strong>nzwar auch vom Benachteiligungsverbot<strong>de</strong>s § 7 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz(AGG) erfasst. Sie können daherfür <strong>de</strong>n Fall einer Ablehnung wegen ihrer„einfachen“ Behin<strong>de</strong>rung ebenfallsEntschädigungs- und Scha<strong>de</strong>nsersatzansprücheaus § 15 AGG geltend machen(siehe Kasten auf <strong>de</strong>r nächsten Seite). Allerdingsfallen sie nicht unter <strong>de</strong>n SchutzHPOARBEITSHILFECheckliste Welche Fragen im Vorstellungsgesprächzulässig und welche unzulässigsind (HI547953).Die Arbeitshilfe fin<strong>de</strong>n Sie im <strong>Haufe</strong>Personal Office (HPO). Internetzugriff:www.haufe.<strong>de</strong>/hi54795310 / 12 personalmagazin

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