80Persönlich_rückblickNicht voller als vollPersonalmagazin 8/2012, TitelthemaUnser Titelthema „Genug genuschelt“ war Anlass für unsere Leser, weitereUnwörter und Ungenauigkeiten in <strong>de</strong>r Personalersprache anzuprangern.Auch die Zeugnissprache fällt für viele unter die Kategorie <strong>de</strong>r grammatikalischfalschen Sprache. Dazu erreichte uns auch die folgen<strong>de</strong> Zuschrift:„Immer wie<strong>de</strong>r ärgert mich bei Artikeln über Zeugnisformulierungen,dass es nach wie vor die Formulierung ‚stets zu unserer vollsten Zufrie<strong>de</strong>nheit‘gibt. Es ist doch allseits bekannt, dass es nicht voller alsvoll geht, die Steigerung ‚vollsten‘ gibt es nicht. Deshalb sehe ich nichtein, ein Wort, das es im Deutschen gar nicht gibt, für eine Zeugnisbeurteilungzu nutzen.“Elisabeth Schreiber, Raiffeisenbank Trostberg-Traunreut eGAntwort <strong>de</strong>r Redaktion: Mit Ihrer Auffassung liegen Sie sprachwissenschaftlichgoldrichtig. Aber bekanntlich sind Richter bezüglich wissenschaftlicherAussagen, die außerhalb ihrer eigenen Fakultät liegen,zuweilen unbelehrbar. So gaben die BAG-Richter in einem Urteil aus<strong>de</strong>m Jahr 1992 zwar zu, dass die Sprachwissenschaftler Recht haben,stellten aber trotz<strong>de</strong>m fest: „In <strong>de</strong>r Zeugnissprache wird ‚vollste Zufrie<strong>de</strong>nheit‘in Kauf genommen“. Doch es gibt auch wackere Verteidiger<strong>de</strong>r korrekten Rechtschreibung – das LAG Düsseldorf urteilte: „DieFormulierung ‚zur vollsten Zufrie<strong>de</strong>nheit‘ ist sprachlich unmöglich.“„Diversity“ versus QuotenregelungNewsletter Personal vom 30.8.2012Die Frauenquote bietet immer Anlass zur Diskussion (vergleiche auch Seite38 in diesem Heft). Zu unserem Newsletter mit einer Nachricht über das Ziel<strong>de</strong>r 30-Prozent-Quote bei <strong>de</strong>n Dax-Aufsichtsräten äußerte sich ein Leser.„Mit Inbrunst wird gepredigt, dass <strong>de</strong>r Grundsatz <strong>de</strong>r Diversity bei <strong>de</strong>rUnternehmenskultur mit zu berücksichtigen ist. Und natürlich muss die‚Randgruppe Frauen‘ endlich im Management hinreichend Berücksichtigungfin<strong>de</strong>n – da die Unternehmen nicht schnell genug reagieren‚ ‚perordre <strong>de</strong> mufti‘ qua Quotenregelung. Wird die Quotenregelung durchgedrückt,dann verstoßen die Unternehmen automatisch gegen dasDiversity-Prinzip, da dann nur eine einzige Artengruppe präferiertwird. Somit wi<strong>de</strong>rsprechen sich die bei<strong>de</strong>n propagierten Prinzipien. DieLösung besteht wahrscheinlich in einem notwendigen Augenmaß, dasdurch die Geeignetheit für eine Position bestimmt wird. In Unternehmen,in <strong>de</strong>nen eine Mehrheit an Mitarbeitern weiblichen Geschlechtsvorhan<strong>de</strong>n ist, müsste eine ‚Männerquote‘ erhoben wer<strong>de</strong>n, um eineungleichen Behandlung einer Min<strong>de</strong>rheit auszuschließen.“ Rainer V. Zimmek, TMC – Trust Management Consultants, DüsseldorfImpressumVerlag<strong>Haufe</strong>-Lexware GmbH & Co. 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