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ESF-OP Sachsen 2007-2013 Fassung 06.01.2012 [Download,*.pdf ...

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Operationelles Programm des Freistaates <strong>Sachsen</strong> für den <strong>ESF</strong> in der Förderperiode <strong>2007</strong> bis <strong>2013</strong>Für das finanzielle Monitoring erfolgt eine Aufteilung der Mittel auf Prioritätsachsen sowiedie Kategorien der Anhang II der Durchführungsverordnung. Diese Daten werden weiterhinnach EU-Mitteln, nationalen sowie privaten Kofinanzierungsmitteln sowie – falls gegeben –sonstigen Mitteln und weiterhin nach Finanzierungsformen (Kategorien der „five dimensions“)differenziert. Weiterhin werden diese finanziellen Planungen und Abflüsse (Ausgaben),wie bereits erwähnt, den Kategorien der Anhang II der Durchführungsverordnung zugeordnet.In den folgenden Tabellen werden die finanziellen Indikatoren nicht mehr aufgelistet,da sich diese aus der Zuordnung zur Art der Finanzierung sowie den Einsatzfeldernund Handlungsoptionen bzw. Instrumenten automatisch ergeben.Der materielle Verlauf wird anhand von Input-, Output sowie Ergebnis- und Wirkungsindikatorenbeschrieben. Durch die Verknüpfung dieser Indikatoren mit den finanziellen Indikatorenauf Instrumenten- oder auch Projektebene ist es möglich, z.B. Kosten-Nutzen-Analysen(Wirkungs- bzw. Effizienzindikatoren) durchzuführen.Die Monitoringdaten werden von den Bewilligungsstellen generiert und zeitgleich an dieFondsbewirtschafter (zwischengeschaltete Stellen) und die Verwaltungsbehörde übermittelt.Dem Monitoring kommt die Aufgabe zu, die Programmumsetzung und die Zielerreichung(siehe Kapitel 4.6.7) zu dokumentieren. Sollten hierbei gravierende Abweichungenvon den Planzahlen der eingesetzten Förderinstrumente auftreten oder die Zielerreichunggefährdet sein, ist ein steuernder Eingriff von Seiten der Programmverantwortlichen und derVerwaltungsbehörde notwendig. Dem Monitoring kommt daher in der Förderperiode <strong>2007</strong>-<strong>2013</strong> eine viel größere Bedeutung zu. Ziel sollte sein, den Auftrag des Begleitausschussesgemäß Art. 65 b) AllgVO als eine nachgelagerte Prüfinstanz zu verstehen und bereits imVorfeld Maßnahmen einzuleiten, die bei einer ungenauen Programmumsetzung Abhilfeschaffen können.4.6.2 Prinzipien und Grundstruktur des Monitoring- bzw. IndikatorensystemsDas System des Programm-Monitorings im Freistaat <strong>Sachsen</strong> wird auch in der Periode<strong>2007</strong>–<strong>2013</strong> auf Stammblättern für Projekte, Teilnehmer und geförderte Unternehmen basieren.Wobei allerdings eine Straffung der Stammblätter auf die für eine effektive Programmsteuerungsowie die Lieferung der notwendigen Daten für die Evaluation notwendigenInformationen erfolgen wird. Insbesondere das Teilnehmerstammblatt soll vereinfachtwerden.Das Stammblattverfahren stellt sicher, dass für Projekte, geförderte Personen, Gründer,Unternehmen, Organisationen etc. Basisinformationen verfügbar sind, die unter anderemauch gebraucht werden, um die in Anhang II der Durchführungsverordnung genannten(Lissabon-) Kategorien sowie die in Anhang XXIII aufgelisteten Zielgruppen, über die imMonitoring berichtet werden muss, zu erfassen. Zudem hat das Stammblattverfahren denVorteil, dass über die Zuordnung von Personen, Unternehmen, Projekten etc. zu den einzelnenVorhaben (Förderinstrumenten der jeweiligen Ressorts) genau das Detailinstrumentidentifiziert werden kann. Diese Detailinstrumente können dann zu Instrumentenbündelnzusammengefasst werden (z. B. die verschiedenen Formen der Förderung der beruflichenWeiterbildung von Beschäftigten).<strong>Fassung</strong> vom <strong>06.01.2012</strong> 119

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