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ESF-OP Sachsen 2007-2013 Fassung 06.01.2012 [Download,*.pdf ...

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Operationelles Programm des Freistaates <strong>Sachsen</strong> für den <strong>ESF</strong> in der Förderperiode <strong>2007</strong> bis <strong>2013</strong>6.3.2 EDV-System für die Abwicklung der Finanzierung und des Monitoring (eigenesSystem)Die maßgeblichen Dokumentationen zur Finanzabwicklung, Kontrolle und Bewertung desOperationellen Programms während der Förderperiode erfolgen im Rahmen der regelmäßigenJahresberichte und der Evaluierungen. Gemäß Artikel 60 der Verordnung (EG) Nr.1083/2006 trägt die <strong>ESF</strong>-Verwaltungsbehörde die Verantwortung für die Einrichtung einesSystems zur Erfassung zuverlässiger finanzieller und statistischer Daten über die Durchführungdes Operationellen Programms, um die Verwaltung, Begleitung und Bewertung zu unterstützen.Der Freistaat <strong>Sachsen</strong> hat eine Landeseinheitliche Fördermitteldatenbank (FÖMISAX) aufder Grundlage des Datenbankbetriebssystems ORACLE aufgebaut, in der umfangreicheDaten zu den Landesförderprogrammen ressortübergreifend mittels Browser recherchierbarsind. Der Vollzug und die Begleitung der Förderprogramme erfolgen mittels des WIBO- unddes Stammblattsystems der SAB bzw. mit dem landeseinheitlichen Fördermittelverwaltungssystems(FMV) in den Bewilligungsstellen. Die Systeme begleiten undunterstützen die Bearbeiter in den beteiligten Behörden von der Antragsannahme bis zurVerwendungsnachweisprüfung und liefern zugleich automatisch die entsprechenden Vollzugsdatenan die FÖMISAX. Durch das integrierte Verfahren von Bescheidbearbeitung undDatenerhebung bzw. -übermittlung wird eine hohe Datenqualität gewährleistet, die zusätzlichdurch Plausibilitätsprüfungen abgesichert wird. Die IT-Systeme werden kontinuierlichan neue Anforderungen der Förderung angepasst.In dem dargestellten Gesamtrahmen wird auch die Einhaltung der Strukturfondsvorgabenbezüglich einer korrekten und vollständigen Abwicklung der Finanzierung, der Datenprüfungauf mehreren Bearbeitungsebenen und die Übergabe der erforderlichen Daten an dieEU-Kommission ermöglicht. Im zentralen Monitoring sind alle Bearbeiter des festgelegtenPrüfpfades (Bewilligungsbehörden, Fondsbewirtschafter, Verwaltungs-, BescheinigungsundPrüfbehörde) zur Sicherung einer hohen Datenqualität einbezogen. Die gespeichertenDaten bilden die Grundlage für die Evaluierung.<strong>Fassung</strong> vom <strong>06.01.2012</strong> 159

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