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ESF-OP Sachsen 2007-2013 Fassung 06.01.2012 [Download,*.pdf ...

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Operationelles Programm des Freistaates <strong>Sachsen</strong> für den <strong>ESF</strong> in der Förderperiode <strong>2007</strong> bis <strong>2013</strong>2 Rahmenbedingungen und Strategien auf europäischer, nationalerund regionaler Ebene2.1 Europäische RahmenbedingungenLissabon-ProzessAngesichts der wirtschaftlichen und technologischen Entwicklung und der Globalisierungsieht sich der Wirtschaftsraum Europa einem intensiven Wettbewerb mit anderen Wirtschaftsregionenausgesetzt. Eine lang anhaltende Wachstumsschwäche mit hohen Arbeitslosenzahlenzwang die Europäische Union zum Handeln. Die Antwort auf dieseHerausforderungen gab der Europäische Rat im Jahr 2000 beim Frühjahrsgipfel in Lissabon.Die Union sollte zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasiertenWirtschaftsraum der Welt werden, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mitmehr und besseren Arbeitsplätzen und einem großen sozialen Zusammenhalt zu erzielen.Im Jahr 2005 erfolgte mit der Neuorientierung der Lissabon-Strategie eine Konzentrationauf zwei zentrale Aufgaben: verstärktes, dauerhaftes Wachstum und Schaffung von mehrund besseren Arbeitsplätzen. Die Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigungbilden die Grundlage für die nationalen Programme der Mitgliedsstaaten für Wachstum undBeschäftigung.INTEGRIERTE LEITLINIEN FÜR WACHSTUM UND BESCHÄFTIGUNG(2005-2008)Makroökonomische Leitlinien(1) Sicherung wirtschaftlicher Stabilität im Hinblick auf nachhaltiges Wachstum.(2) Gewährleistung von wirtschaftlicher und finanzieller Nachhaltigkeit als Grundlage fürmehr Arbeitsplätze.(3) Förderung einer effizienten, auf Wachstum und Beschäftigung ausgerichteten Ressourcenallokation.(4) Gewährleistung eines Beitrags der Lohnentwicklung zur makroökonomischen Stabilitätund zum Wachstum.(5) Förderung größerer Kohärenz zwischen makroökonomischer Politik, Strukturpolitikund Beschäftigungspolitik.(6) Verbesserung von Dynamik und Funktionieren der WWU.<strong>Fassung</strong> vom <strong>06.01.2012</strong> 41

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