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ESF-OP Sachsen 2007-2013 Fassung 06.01.2012 [Download,*.pdf ...

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Operationelles Programm des Freistaates <strong>Sachsen</strong> für den <strong>ESF</strong> in der Förderperiode <strong>2007</strong> bis <strong>2013</strong>die länderspezifische Situation oder den lokalen Arbeitsmarkt. Angesichts dessen und vordem Hintergrund der auch in <strong>Sachsen</strong> noch hohen Arbeitslosigkeit hat der Einsatz des <strong>ESF</strong>für mehr und bessere Arbeitsplätze, mehr Selbstständigkeit und die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeiteine besondere Bedeutung.Leistungen der Arbeitslosenversicherung und die Grundsicherung für ArbeitsuchendeDie aktiven Leistungen der Arbeitslosenversicherung und der Grundsicherung für Arbeitsuchendesollen die Entstehung von Arbeitslosigkeit vermeiden oder die Arbeitslosigkeit beenden.Die aktiven Leistungen werden neben passiven Leistungen (Arbeitslosengeld, ArbeitslosengeldII) gewährt. Die Verhinderung von Arbeitslosigkeit oder, wenn diese bereitseingetreten ist, deren schnellstmögliche Beendigung, sind die Hauptziele der Arbeitsförderung.Der Verwirklichung dieser Zielsetzung dienen die Beratung und Vermittlung und auchdie Leistungen der aktiven Arbeitsförderung. Diese sind:‣ Eingliederungsleistungen für Arbeitsuchende;‣ Beratung, Orientierung und Vermittlung;‣ Beauftragung Dritter mit der Vermittlung (§ 37 SGB III);‣ Personal-Service-Agenturen (§ 37c SGB III);‣ Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung;‣ Mobilitätshilfen;‣ Trainingsmaßnahmen;‣ Förderung der beruflichen Weiterbildung;‣ Förderung der Existenzgründung;‣ Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben;‣ Leistungen an Arbeitgeber (Eingliederungszuschüsse);‣ Förderung der Berufsausbildung Benachteiligter / Beschäftigung begleitende Eingliederungshilfen;‣ Förderung vom Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM);‣ Beschäftigung schaffende Infrastrukturförderung (BSI);‣ Förderung beschäftigter Arbeitnehmer (§ 417 SGB III);‣ Vermittlungsgutschein (§ 421g SGB III);‣ Beauftragung von Trägern mit Eingliederungsmaßnahmen (§ 421i SGB III);<strong>Fassung</strong> vom <strong>06.01.2012</strong> 45

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