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ESF-OP Sachsen 2007-2013 Fassung 06.01.2012 [Download,*.pdf ...

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Operationelles Programm des Freistaates <strong>Sachsen</strong> für den <strong>ESF</strong> in der Förderperiode <strong>2007</strong> bis <strong>2013</strong>Bei Unternehmensansiedlungen und -erweiterungen besteht in der Regel eingroßer Bedarf an Fachkräften. Der Arbeitsplatzaufbau in Unternehmen, die sichim Freistaat <strong>Sachsen</strong> ansiedeln oder ihr Unternehmen erweitern, soll durch dieFörderung der Qualifizierung wirksam unterstützt werden.‣ Unterstützung von Prozess- und Produktinnovationen durch Qualifizierungsangebotefür Beschäftigte und Selbstständige: Sich ständig verändernde Anforderungenan Produkte und Prozesse stellen Unternehmen vor hohe Herausforderungenin Bezug auf den Erhalt ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Durch die Förderungsoll ein Beitrag zur Erhöhung der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen geleistetwerden.‣ Erwerb interkultureller Kompetenzen von Beschäftigten: Zum Erhalt der wirtschaftlichenWettbewerbsfähigkeit von KMU und der Beschäftigungsfähigkeit vonArbeitnehmern werden interkulturelle Kompetenzen immer wichtiger. Im Rahmenvon Weiterbildungen im In- und Ausland sollen Beschäftigte interkulturelle Kompetenzenerwerben, ausbauen und in die berufliche Praxis nachhaltig transferieren.‣ Im Bereich der Dienstleistungen bestehen für <strong>Sachsen</strong> zusätzliche Beschäftigungspotenziale.Durch innovative Dienstleistungskooperationen und Netzwerkesollen mithilfe von Kooperationen innovative Dienstleistungen am Marktentwickelt und etabliert werden. Um neue Märkte zu erschließen und so Beschäftigungschancenzu verbessern, soll die Durchführung von Seminaren zur Qualifizierungin wichtigen Dienstleistungsfeldern, zur Verbreitung der Dienstleistungsmentalitätund zur Unterstützung der Dienstleistungsunternehmen gefördert werden.Auf Kompetenzentwicklung und Netzwerkaktivitäten der Kulturwirtschaft wirddabei ein besonderes Gewicht gelegt.‣ Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung von älteren Mitarbeitern und Niedrigqualifizierten:Durch an das Alter und Bildungsniveau angepasste Lern- und Qualifizierungsformensoll die Weiterbildungsbeteiligung älterer Arbeitnehmer undNiedrigqualifizierter signifikant erhöht werden.‣ Qualifizierung im Rahmen prekärer Erwerbsformen (z. B. geringfügige Beschäftigung,Teilzeit und Leiharbeit): Mit der Qualifizierung von Arbeitnehmernaußerhalb einer regulären Vollzeitbeschäftigung soll der Übergang in normaleBeschäftigungsverhältnisse erleichtert und die Beschäftigungsfähigkeit gesichertwerden.‣ Outplacementberatung sowie Beratung zur beruflichen Neuorientierung vonBeschäftigten und für berufliche Wiedereinsteiger: Dies umfasst eine Beratung fürBeschäftigte mit verschiedenen Beratungsinhalten und kann durchgeführt werden,sofern kein Anspruch einer solchen Leistung bei der Arbeitsverwaltung besteht.‣ Weiterbildung von Aus- und Weiterbildern zum Erhalt und Steigerung der Qualitätvon Bildungsangeboten, der Qualifikation der Lehrkräfte und Beschäftigungsfähigkeitvon Ausbildern: Für die Gewährleistung hoher Qualität im Aus- und Weiterbildungssystemist die ständige Weiterbildung der Ausbilder, Trainer und Lehrkräfteselbst unverzichtbar. Im Rahmen dieser Weiterbildungen sollen Lehrkräfte<strong>Fassung</strong> vom <strong>06.01.2012</strong> 84

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