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ESF-OP Sachsen 2007-2013 Fassung 06.01.2012 [Download,*.pdf ...

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Operationelles Programm des Freistaates <strong>Sachsen</strong> für den <strong>ESF</strong> in der Förderperiode <strong>2007</strong> bis <strong>2013</strong>6.1.6 Zeitplan für die Berichterstattung – Monitoring und EvaluationAnsprechpartner für die Europäische Kommission und gegenüber der Europäischen Kommissionist hinsichtlich sämtlicher Aufgaben nach Artikel 60 der Verordnung (EG) Nr.1083/2006 die Verwaltungsbehörde, gegebenenfalls unter Einbeziehung des Bundesministeriumsfür Arbeit und Soziales.Die Prüfbehörde nimmt die vorgeschriebenen Berichterstattungspflichten gegenüber derEuropäischen Kommission wahr und kooperiert mit der Europäischen Kommission aufGrundlage von Artikel 73 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006. Dabei kommt insbesondereden jährlichen Koordinierungstreffen große Bedeutung zu.BewertungenDie <strong>ESF</strong>-Intervention im Freistaat <strong>Sachsen</strong> wird, auch auf Vorschlag des ex ante-Evaluators, begleitend evaluiert. Dies bedeutet, dass in dem Förderzeitraum <strong>2007</strong> bis <strong>2013</strong>keine Halbzeitbewertung und Aktualisierung der Halbzeitbewertung durchgeführt werden.Vielmehr ist beabsichtigt, dass die Verwaltungsbehörde und die fondsbewirtschaftendenStellen unter Berücksichtigung ihres jeweiligen Erkenntnisinteresses Evaluierungen durchführen.Das bedeutet, dass die Verwaltungsbehörde die Wirkungen, Effektivität und Effizienzdes Gesamtprogramms (strategische Ziele des <strong>OP</strong>, Ziele auf Ebene der Prioritätsachsen)sowie die Umsetzungssysteme einer Bewertung unterziehen wird, während dieFondsbewirtschafter die Evaluierung auf der Ebene einzelner Richtlinien, Förderinstrumentebzw. Projekte durchführen lassen werden.Für die Evaluierungsarbeiten werden sowohl Mittel im Rahmen der Technischen Hilfe bereitgestelltals auch innerhalb der Verwaltungsbehörde personell Vorsorge getroffen. DieDurchführung der Evaluierung wird ausgeschrieben und an einen externen Dienstleistervergeben. Die Auftragserfüllung wird von der Verwaltungsbehörde und den Fondsbewirtschafternbegleitet und überwacht.Der Entwurf eines Evaluierungsplans wurde vorbereitet, dieser wird mit den Fondsbewirtschafternabgestimmt und im Anschluss daran dem Begleitausschuss zur Beratung undAbstimmung vorgelegt. Wesentliches Anliegen soll dabei sein, gesamtwirtschaftliche Programmwirkungenermitteln zu können. Diese Wirkungen beziehen sich dabei insbesondereauf den Beitrag des <strong>ESF</strong> zur Erreichung der quantifizierten Ziele der Europäischen Beschäftigungsstrategie.Gleichzeitig haben die einzelnen Fondsbewirtschafter ein großesInteresse, ihre eigenen Programme einer spezifischen Fachevaluation zu unterziehen. ImRahmen der Abstimmung des Evaluierungsplanes wird es daher erforderlich sein, die verschiedenenZielrichtungen der Gesamt- und Fachevaluationen zu verbinden. Näheres wirdin dem noch einzureichenden Evaluierungsplan dargestellt. Es ist vorgesehen, dass derEvaluationsplan bis Anfang 2008 abgestimmt ist und der Kommission vorgelegt werdenkann.Auch die gemäß Artikel 67 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 regelmäßig zu fertigendenJahresberichte und der Abschlussbericht werden einen wesentlichen Beitrag dazu leisten,den Erfolg der <strong>ESF</strong>-Intervention zu überprüfen. Diese Berichte werden unter der Verantwortungder Verwaltungsbehörde angefertigt.<strong>Fassung</strong> vom <strong>06.01.2012</strong> 152

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