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ESF-OP Sachsen 2007-2013 Fassung 06.01.2012 [Download,*.pdf ...

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Operationelles Programm des Freistaates <strong>Sachsen</strong> für den <strong>ESF</strong> in der Förderperiode <strong>2007</strong> bis <strong>2013</strong>bieten. Zudem kann über solche Unternehmenskooperationen eine Verbreiterungder Grundausbildung und eine Vertiefung der Fachkenntnisse erzielt werden. DieErschließung des Ausbildungspotenzials geht daher mit einer Qualitätssteigerungin der beruflichen Erstausbildung einher, von der die Auszubildenden beim Zugangzum Arbeitsmarkt profitieren werden.‣ Durch die Vermittlung von Zusatzqualifikationen für Auszubildende soll dieBerufsausbildung an die spezifischen Anforderungen der Unternehmen angepasstwerden. Zusatzqualifikationen sollen bereits während der beruflichenErstausbildung Voraussetzungen für Lebenslanges Lernen schaffen. Gleichzeitigwerden die beruflichen Kompetenzen der Jugendlichen und ihre Chancen am Arbeitsmarkterhöht. Darin ordnen sich auch die Leistungsvergleiche in der beruflichenAusbildung ein.‣ Der Übergang von der Ausbildung in Beschäftigung soll bestimmten Zielgruppendurch die Förderung erleichtert werden. So werden z. B. Absolventeneiner Berufsfachschule zum Teil von der Wirtschaft nur zögerlich oder gar nichteingestellt. Der Grund hierfür ist die bestehende Praxisferne mancher Ausbildungsgänge.Die Folge ist, dass Absolventen häufig eine zweite Berufsausbildungaufnehmen und dadurch die Nachfrage nach knappen Ausbildungsplätzenerhöhen. Die Weiterqualifizierung von Berufsfachschülern zu einem anerkanntenAusbildungsberuf mit Kammerabschluss verbessert die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.Zugleich wird der Ausbildungsmarkt entlastet.Handlungsoption: Verbesserung der beruflichen Ausbildung junger Menschen durch Optimierungder Berufsvorbereitung und dadurch Unterstützung beim Übergang von der Ausbildungin den Beruf‣ Durch Verbesserung der Berufsausbildung sollen Bereiche, in denen dieNachfrage nach entsprechendem Personal zukünftig steigen wird, mit qualifiziertemPersonal abgesichert werden und grundlegende Voraussetzungen für dieanschließende Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt geschaffen werden.Über die oben dargestellten Maßnahmen hinaus kommen alle beihilferechtlich unbedenklichenMaßnahmen in Betracht, die zur Bekämpfung der Misere am Ausbildungsmarkt undzur Verbesserung der Qualität der beruflichen Erstausbildung geeignet sind.4.2.3.3 Einsatzfeld 5: Förderung des Humanpotenzials in Forschung und Innovationsowie der Netzwerktätigkeit zwischen Hochschul- und Forschungseinrichtungen,Technologiezentren und UnternehmenDie Ziele der Vorhaben in diesem Einsatzfeld sind vor allem darauf ausgerichtet, durch dieBildung einer notwendigen kritischen Masse von hochqualifizierten Absolventen, die Innovationskraftdes Freistaates <strong>Sachsen</strong> und damit die Berufschancen im Freistaat <strong>Sachsen</strong>zu stärken. Die Maßnahmen dienen vor allem dazu, eine enge Verbindung der Absolventenmit den sächsischen Unternehmen herzustellen und so den Verbleib im Freistaat zu fördern.<strong>Fassung</strong> vom <strong>06.01.2012</strong> 94

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