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Freihandel und Widerstand in Zentralamerika - Ökumenisches Büro ...

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treffen gegen deren Behandlung <strong>in</strong> der WTO sichdie Entwicklungsländer sträuben. Damit ist dasAbkommen zwischen der EU <strong>und</strong> Mexiko typischfür die Wirtschaftspolitik der Union gegenüberden Ländern der so genannten Dritten Welt <strong>und</strong>der Politik der USA zum Verwechseln ähnlich.Derzeit ist die EU auf diesem Gebiet sogarnoch aktiver als die USA, die auf dem amerikanischenKont<strong>in</strong>ent mit Chile <strong>und</strong> den zentralamerikanischenStaaten Verhandlungen abgeschlossensowie mit der Dom<strong>in</strong>ikanischenRepublik begonnen haben (Verhandlungen mitKolumbien, Ecuador, Panama <strong>und</strong> Peru sollennoch dieses Jahr beg<strong>in</strong>nen), aber auch mitJordanien, S<strong>in</strong>gapur <strong>und</strong> Vietnam <strong>in</strong> den letztenJahren <strong>Freihandel</strong>sverträge abgeschlossenhaben. „Die Verhandlungen [der EU] umfassenChile, den Golfrat (Bahra<strong>in</strong>, Katar, Kuwait,Oman, Saudi-Arabien <strong>und</strong> die Vere<strong>in</strong>igten ArabischenEmirate), den Mercosur (Argent<strong>in</strong>ien,Brasilien, Paraguay <strong>und</strong> Uruguay) <strong>und</strong> Syrien.Mit den Regionen der AKP-Staaten laufen seit1Abkommen überwirtschaftliche Partnerschaft,politischeKoord<strong>in</strong>ierung <strong>und</strong>Zusammenarbeit zwischender Europäischen Geme<strong>in</strong>schaft<strong>und</strong> ihren Mitgliedstaatene<strong>in</strong>erseits <strong>und</strong>den Vere<strong>in</strong>igtenMexikanischen Staatenandererseitshttp://europa.eu.<strong>in</strong>t(englisch) http://www.delmex.cec.eu.<strong>in</strong>t(spanisch)2Beschluss Nr. 2/2000des Gemischten Rates EG-Mexiko vom 23.3.2000(Warenhandel, ÖffentlicheBeschaffungen, Kooperationim Wettbewerbsbereich,Konsultation zuFragen des geistigenEigentums, Streitbeilegung)http://europa.eu.<strong>in</strong>t3Beschluss Nr. 2/2001des Gemischten Rates EG-Mexiko vom 27.2.2001über die Durchführung derArtikel 6, 9, 12 Absatz 2Buch-stabe b <strong>und</strong> 50 desAbkommens über wirtschaftlichePartnerschaft,politische Koord<strong>in</strong>ierung<strong>und</strong> Zusammenarbeithttp://trade-<strong>in</strong>fo.cec.eu.<strong>in</strong>t4Bilateral Trade Relations,EU Mexico http://europa.eu.<strong>in</strong>t5http://www.auswaertiges-amt.deAbkommen Europäische Union – MexikoDie politischen <strong>und</strong> wirtschaftlichen Beziehungenzwischen der EU <strong>und</strong> Mexiko s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>den folgenden vier Abkommen geregelt:1. Globalabkommen 1Die Gr<strong>und</strong>lage der Beziehungen zwischen derEU <strong>und</strong> Mexiko ist das so genannte Globalabkommen.Es trat am 1. Oktober 2000 <strong>in</strong> Kraft.Das Abkommen besteht aus 60 Artikeln,die <strong>in</strong> 8 Titeln zusammengefasst s<strong>in</strong>d. Diewichtigsten Titel befassen sich mit:• Art <strong>und</strong> AnwendungsbereichArtikel 1, „Gr<strong>und</strong>lage des Abkommens“,die Demokratie- <strong>und</strong> Menschenrechtsklausel• Politischer Dialog• Handel• Kapital- <strong>und</strong> Zahlungsverkehr• Öffentliche Aufträge, Wettbewerb, geistigesEigentum <strong>und</strong> sonstige handelsbezogeneBestimmungen• ZusammenarbeitSchwerpunkt des Abkommens s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>deutigdie wirtschaftlichen Beziehungen.Die Zusammenarbeit umfasst alle möglichenBereiche (Wirtschaft, öffentliche Verwaltung,soziale Fragen, Kultur <strong>und</strong> Wissenschaft usw.).An erster <strong>und</strong> wichtigster Stelle steht auchhier die Wirtschaft.Im Vertragsbereich InstitutionellerRahmen wird vor allem die Bildung zweierGremien beschlossen, die die Anwendung desAbkommens überwachen.2. <strong>Freihandel</strong>sabkommen 2Das <strong>Freihandel</strong>sabkommen zwischen der EU<strong>und</strong> Mexiko trat am 1. Juli 2000 <strong>in</strong> Kraft.3. Zusatzabkommen zum <strong>Freihandel</strong>sabkommen3Das <strong>Freihandel</strong>sabkommen wurde ergänztdurch Bestimmungen, die Dienstleistungen,Kapital- <strong>und</strong> Zahlungsverkehr, Geistiges Eigentum<strong>und</strong> Streitbeilegung betreffen. Dieser Teildes Abkommens ist erst seit dem 1. März 2001<strong>in</strong> Kraft.Die beiden Teile des <strong>Freihandel</strong>sabkommensbehandeln die Bereiche:• Freier Warenverkehr• Dienstleistungen• Öffentliche Beschaffungen• Wettbewerb• Geistiges Eigentum• StreitbeilegungInnerhalb von 10 Jahren ab Inkrafttreten wirde<strong>in</strong>e <strong>Freihandel</strong>szone errichtet. Der <strong>Freihandel</strong>svertragzwischen der EU <strong>und</strong> Mexiko iste<strong>in</strong> asymmetrischer Vertrag. Er gewährt demVertragspartner Mexiko mehr Zeit zum Zollabbauals der EU. Während Mexiko ab 2003100% se<strong>in</strong>er Industriegüter zollfrei <strong>in</strong> die EUe<strong>in</strong>führen kann, gilt dies umgekehrt nur für52% der europäischen Industrieprodukte. Erstab 2007 muss Mexiko alle se<strong>in</strong>e Zölle fürIndustriegüter aus der EU abgebaut haben 4 .4. Bilaterale InvestitionsschutzabkommenFür den Bereich der Investitionen s<strong>in</strong>d zusätzlichbilaterale Investitionsschutzabkommenzwischen Mexiko <strong>und</strong> den e<strong>in</strong>zelnen Mitgliedsländernder EU abgeschlossen worden. Dasentsprechende Abkommen zwischen Mexiko<strong>und</strong> der BRD ist am 23. Februar 2001 <strong>in</strong> Kraftgetreten 5 .16 | <strong>Freihandel</strong> <strong>und</strong> <strong>Widerstand</strong> <strong>in</strong> <strong>Zentralamerika</strong>

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