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Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin - Die Welt

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2. Asset Allocation<br />

2.1. Abgrenzung der Privatanleger<br />

In der Finanzwirtschaft wird sich regelmäßig mit der Theorie <strong>und</strong> der <strong>Technik</strong> der Kapitalaufbringung<br />

<strong>und</strong> der Kapitalanlage beschäftigt. Im Bereich der Kapitalanlage wird<br />

sich insbesondere mit folgenden Fragestellungen auseinandergesetzt: 1<br />

1. Welche Vermögensteile sollen beschafft werden?<br />

2. In welchem wertmäßigen Umfang sollen diese beschafft werden?<br />

3. In welchem Zeitumfang soll investiert werden?<br />

Rationale finanzwirtschaftliche Entscheidungen bedürfen eines wohl definierten Ziels<br />

bzw. eines wohl definierten Zielkataloges, um über die drei genannten Tatbestände<br />

urteilen zu können. Bevor jedoch auf die traditionellen finanzwirtschaftlichen Entscheidungskriterien,<br />

auch bekannt als Magisches Dreieck der Vermögensanlage, eingegangen<br />

wird, soll eine Definition der privaten Geldanleger erfolgen.<br />

Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung werden Privatanleger mit einem frei verfügbaren<br />

Finanzanlagevolumen in Höhe von 1,5 Millionen Euro betrachtet. Dabei gilt<br />

es zunächst, die privaten Investoren zu charakterisieren, um sie von den institutionellen<br />

Anlegern zu unterscheiden. Im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der<br />

OnVista Media GmbH sind Privatanleger, diejenigen Anleger, die sämtliche folgende<br />

Voraussetzungen erfüllen: 2<br />

1. Der K<strong>und</strong>e ist eine natürliche Person.<br />

2. Der K<strong>und</strong>e ist kein Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsunternehmen, kein<br />

Wertpapierhändler, Vermögensberater, Termingeschäftsvermittler, Warentermingeschäftsvermittler<br />

oder -berater, kein Mitglied einer Wertpapierbörse, einer<br />

Wertpapierhandelsvereinigung oder eines Marktes <strong>für</strong> Termingeschäfte oder Inhaber,<br />

Partner oder Mitarbeiter eines Unternehmens, das eine oder mehrere der<br />

vorstehend genannten Tätigkeiten ausübt.<br />

3. Der K<strong>und</strong>e ist kein Angestellter oder freier Mitarbeiter bei einer Versicherungsgesellschaft<br />

oder einem damit verb<strong>und</strong>enen Unternehmen, das Funktionen<br />

1 Siehe Perridon/ Steiner/ Rathgeber (Finanzwirtschaft, 2009), S. 10 f.<br />

2 Siehe OnVista (Privatanlegerschaft, 2010).<br />

15<br />

Beitrag zum Postbank Finance Award 2011

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