Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin - Die Welt
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2. Asset Allocation<br />
2.1. Abgrenzung der Privatanleger<br />
In der Finanzwirtschaft wird sich regelmäßig mit der Theorie <strong>und</strong> der <strong>Technik</strong> der Kapitalaufbringung<br />
<strong>und</strong> der Kapitalanlage beschäftigt. Im Bereich der Kapitalanlage wird<br />
sich insbesondere mit folgenden Fragestellungen auseinandergesetzt: 1<br />
1. Welche Vermögensteile sollen beschafft werden?<br />
2. In welchem wertmäßigen Umfang sollen diese beschafft werden?<br />
3. In welchem Zeitumfang soll investiert werden?<br />
Rationale finanzwirtschaftliche Entscheidungen bedürfen eines wohl definierten Ziels<br />
bzw. eines wohl definierten Zielkataloges, um über die drei genannten Tatbestände<br />
urteilen zu können. Bevor jedoch auf die traditionellen finanzwirtschaftlichen Entscheidungskriterien,<br />
auch bekannt als Magisches Dreieck der Vermögensanlage, eingegangen<br />
wird, soll eine Definition der privaten Geldanleger erfolgen.<br />
Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung werden Privatanleger mit einem frei verfügbaren<br />
Finanzanlagevolumen in Höhe von 1,5 Millionen Euro betrachtet. Dabei gilt<br />
es zunächst, die privaten Investoren zu charakterisieren, um sie von den institutionellen<br />
Anlegern zu unterscheiden. Im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der<br />
OnVista Media GmbH sind Privatanleger, diejenigen Anleger, die sämtliche folgende<br />
Voraussetzungen erfüllen: 2<br />
1. Der K<strong>und</strong>e ist eine natürliche Person.<br />
2. Der K<strong>und</strong>e ist kein Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsunternehmen, kein<br />
Wertpapierhändler, Vermögensberater, Termingeschäftsvermittler, Warentermingeschäftsvermittler<br />
oder -berater, kein Mitglied einer Wertpapierbörse, einer<br />
Wertpapierhandelsvereinigung oder eines Marktes <strong>für</strong> Termingeschäfte oder Inhaber,<br />
Partner oder Mitarbeiter eines Unternehmens, das eine oder mehrere der<br />
vorstehend genannten Tätigkeiten ausübt.<br />
3. Der K<strong>und</strong>e ist kein Angestellter oder freier Mitarbeiter bei einer Versicherungsgesellschaft<br />
oder einem damit verb<strong>und</strong>enen Unternehmen, das Funktionen<br />
1 Siehe Perridon/ Steiner/ Rathgeber (Finanzwirtschaft, 2009), S. 10 f.<br />
2 Siehe OnVista (Privatanlegerschaft, 2010).<br />
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Beitrag zum Postbank Finance Award 2011