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VDI-TGA/BIG-EU-Leitfaden für die Ausschreibung interoperabler

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9.4 Die geschuldete Leistung (und Funktions- oder Meldungsversagen)<br />

Aus dem Bauvertrag, dem meist der Text der <strong>Ausschreibung</strong> zugrunde liegt, leitet sich <strong>die</strong> geschuldete<br />

«Leistung» des Aufragnehmers ab. Gerichte legen jedoch auch gerne <strong>die</strong> sogenannte «branchenübliche<br />

Verkehrssitte» bei ungenügend geregelten Punkten zugrunde. In DE ist <strong>die</strong>se in der VOB (Vergabe- und<br />

Vertragsordnung <strong>für</strong> Bauleistungen) geregelt.<br />

Für <strong>die</strong> Gebäudeautomation gilt hier <strong>die</strong> VOB/C DIN 18386. Diese wiederum zieht <strong>die</strong> <strong>VDI</strong> 3814 als<br />

Grundlage heran. Erst wenn im August 2004 <strong>die</strong> DIN EN ISO 16484 vom Beuth Verlag veröffentlicht wird,<br />

kann <strong>die</strong> VOB/C entsprechend geändert werden. Dann gilt <strong>die</strong>se GA-Weltnorm.<br />

9.5 Die vertragliche Haftung im Falle von Fehlfunktion, Störung, Personenschaden<br />

Bei «Fremdintegration» erfolgt grundsätzlich eine Zuordnung der Verursachungsanteile <strong>für</strong> Schäden an <strong>die</strong><br />

Projektpartner bzw. Beteiligten.<br />

Eine Verantwortungsübernahme <strong>für</strong> <strong>die</strong> «Garantie der Gesamtfunktion» im Falle der Fremdintegration<br />

kann nur bei «Arbeitsgemeinschaften» funktionieren.<br />

(ARGE = eine [projektbezogene] eigenständige Firma).<br />

… oder wenn der Errichter eine Firma ist, z.B. als «Technischer Generalunternehmer» (TGU) und dabei<br />

<strong>die</strong> Verantwortung übernimmt.<br />

Im Schadensfalle erfolgt eine Zuordnung der Verursachungsanteile <strong>für</strong> Schäden.<br />

9.6 Funktion des "integrierten Gesamtsystems"<br />

Bei Systemintegrationen stellt sich <strong>die</strong> Frage nach der «Gesamtfunktion». Das heisst, wer ist<br />

verantwortlich <strong>für</strong> das «neue Produkt»; das integriertes System, bestehend als vorher unabhängiges<br />

Einzelsystem. Offenkundig kann das nur bei Verträgen «aus einer Hand» geregelt werden. Eine «ARGE»<br />

(Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Firmen) ist eine Sonderform hier<strong>für</strong>. Wichtig ist <strong>die</strong> Erkenntnis, dass<br />

<strong>die</strong> Gesetze keine Verträge «zu Lasten Dritter» erlauben: z.B. «Funktionsgarantie inkl. Drittsystem».<br />

Beispiel:<br />

Getrennte Vergabe, aber Verantwortungsübernahme <strong>für</strong> <strong>die</strong> «Garantie der Gesamtfunktion »?<br />

Das Gesetz (z.B. BGB) erlaubt keine derartigen Verträge, siehe oben;<br />

d.h. es darf keiner verlangen, dass <strong>für</strong> ein Dritt- oder Fremdsystem eine «Funktionsgarantie » mit<br />

übernommen wird.<br />

Beachte!<br />

Bei «Fremdkopplungen» als «Vorgabe» durch den Bauherrn haben <strong>die</strong> einzelnen Firmen kein<br />

Vertragsverhältnis mit dem jeweiligen Koppelpartner!<br />

Störpotential<br />

Bei Kopplungen existiert ein unbegrenztes Störpotential durch Fremdsysteme.<br />

Für <strong>die</strong> Haftung gilt das Verursacherprinzip, daher gilt <strong>die</strong> grundsätzliche Forderung nach:<br />

��-<br />

Rückverfolgbarkeit,<br />

- ��Nachweisbarkeit,<br />

- ��Dokumentierbarkeit<br />

der Fremdeinflüsse.<br />

Diese Forderung muss spätestens bei der Vergabeverhandlung aufgestellt und rechtssicher dokumentiert<br />

werden!<br />

Der <strong>BIG</strong>-<strong>EU</strong> / <strong>VDI</strong> <strong>Leitfaden</strong> zur <strong>Ausschreibung</strong> <strong>interoperabler</strong> GA-Systeme empfiehlt den stationären<br />

Einsatz von Protokollanalysatoren mit Speicher.<br />

HAK BACnet-<strong>Leitfaden</strong>2.8a-<strong>VDI</strong>-GA-<strong>BIG</strong>-<strong>EU</strong>-09-10-05.doc 70

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