VDI-TGA/BIG-EU-Leitfaden für die Ausschreibung interoperabler
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C.4 Grundgedanke des GAEB und Standardleistungsbuchs<br />
Der GAEB fördert den Einsatz der Datenverarbeitung im Bauwesen unter Berücksichtigung der<br />
gemeinsamen Sprache aller am Bau Beteiligten. Der GAEB orientiert sich im Allgemeinen an:<br />
- Freiwilligkeit bei der Mitarbeit,<br />
- Beteiligung aller interessierten Kreise durch paritätische Besetzung der Gremien,<br />
- Neutralität in Wort und Zahl,<br />
- einvernehmlichen Beschlüssen und bei der Textbearbeitung an:<br />
den Normen der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen <strong>für</strong> Bauleistungen (ATV) im Teil C<br />
der Vergabe- und Vertragsordnung <strong>für</strong> Bauleistungen (VOB),<br />
- Produktneutralität,<br />
- Praxisnähe, (es werden nur gängige Bauleistungen aufgenommen),<br />
- Wirtschaftlichkeit,<br />
- Ausrichtung an den allgemein anerkannten Regeln der Technik und<br />
- Ausrichtung am allgemeinen Nutzen.<br />
Der GAEB schafft hiermit <strong>die</strong> Voraussetzungen <strong>für</strong> eine integrierte Datenverarbeitung bei der<br />
Durchführung von Baumaßnahmen.<br />
Die Schwerpunkte der GAEB-Arbeit liegen in der Erstellung und Überarbeitung von<br />
standardisierten Texten zur Beschreibung von Bauleistungen (Neubau und Instandhaltung),<br />
Regelwerken <strong>für</strong> den elektronischen Datenaustausch und den Aufbau des Leistungsverzeichnisses und<br />
Verfahrensbeschreibungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> elektronische Bauabrechnung (GAEB-VB).<br />
Die standardisierten Texte sind im Standardleistungsbuch <strong>für</strong> das Bauwesen (STLB-Bau, STLB-<br />
BauZ) enthalten und ermöglichen <strong>die</strong> Aufstellung von Leistungsbeschreibungen im Sinne des<br />
§ 9 VOB/A.<br />
Die Sammlung der standardisierten Texte deckt mit ihrer Variantenvielfalt das Baugeschehen vom<br />
Kleinauftrag bis zum Großbauvorhaben ab.<br />
Das Standardleistungsbuch <strong>für</strong> das Bauwesen wird vom GAEB in Verbindung mit dem Deutschen<br />
Vergabe- und Vertragsausschuss <strong>für</strong> Bauleistungen (DVA) aufgestellt und vom DIN Deutsches Institut <strong>für</strong><br />
Normung e.V. herausgegeben.<br />
Die Regelungen <strong>für</strong> den elektronischen Datenaustausch und den Aufbau des Leistungsverzeichnisses und<br />
Verfahrensbeschreibungen sind Voraussetzungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> automatisierte Vergabe und Abrechnung von<br />
Bauleistungen (AVA).<br />
Im GAEB sind <strong>die</strong> öffentlichen und privaten Auftraggeber, <strong>die</strong> Architekten und Ingenieure und <strong>die</strong><br />
Bauwirtschaft durch ihre jeweiligen Spitzenorganisationen vertreten.<br />
Hierzu zählen z.B.:<br />
- Öffentliche Bauverwaltungen<br />
- Wohnungswirtschaft,<br />
- Bauabteilungen der Industrie,<br />
- Bau- und Baustoffwirtschaft,<br />
- Architekten- und Ingenieurverbände sowie <strong>die</strong><br />
- Bundesverband Bausoftware e.V.<br />
Die <strong>für</strong> den GAEB tätigen Experten der Facharbeitskreise stellen unentgeltlich ihr Fachwissen zur<br />
allgemeinen Nutzanwendung zur Verfügung und garantieren somit <strong>die</strong> Neutralität und <strong>die</strong> Akzeptanz der<br />
Arbeitsergebnisse durch alle am Bau Beteiligten.<br />
Jedes Mitglied trägt <strong>die</strong> ihm aus der Mitarbeit entstehenden Aufwendungen selbst.<br />
Bedeutung:<br />
In vielen Planungsbüros wird <strong>die</strong> Wichtigkeit einer eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung<br />
immer noch nicht erkannt. In keiner Phase der Planung sind mehr Normen, Gesetze und Richtlinien zu<br />
beachten, als in der <strong>Ausschreibung</strong>sphase; und <strong>die</strong>se Regeln ändern sich ständig.<br />
Die Zeiten, in denen in ellenlangen Vorbemerkungen alles geregelt werden konnte, sind lange vorbei. Das<br />
war schon seit Einführung des AGB-Gesetzes im Jahre 1976 nicht mehr zulässig, nur hatte es sich in<br />
Planerkreisen nicht überall herumgesprochen.<br />
HAK BACnet-<strong>Leitfaden</strong>2.8a-<strong>VDI</strong>-GA-<strong>BIG</strong>-<strong>EU</strong>-09-10-05.doc 97