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Kormoran- und Fischbestand

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Kurzfassung<br />

<strong>Kormoran</strong>e sind in Bayern <strong>und</strong> Europa so<br />

zahlreich <strong>und</strong> weit verbreitet wie nie zuvor. Zur<br />

Vergrämung an Fischgewässern werden in Bayern<br />

seit 1996 jährlich mehrere Tausend <strong>Kormoran</strong>e<br />

geschossen. Das hat örtlich zu einer leichten<br />

Verbesserung der Schadenslage geführt, doch<br />

die Probleme des <strong>Kormoran</strong>fraßes für Fischartenschutz<br />

<strong>und</strong> Fischerei sind bei weitem noch nicht<br />

gelöst. Eine wirksame Vergrämung erfordert rasche<br />

<strong>und</strong> unbürokratische Entscheidungen in den<br />

Behörden sowie die Beseitigung von unnötigen<br />

Restriktionen. Der Landesfischereiverband fordert<br />

daher, auch in Anlehnung an die Schadens-<br />

regelung anderer Länder, schnellstmöglich die<br />

· Vereinfachung der Erteilung von Ausnahme-<br />

genehmigungen.<br />

Um Anträge zur <strong>Kormoran</strong>vergrämung rasch zu<br />

bescheiden, ist die Zuständigkeit auf die Kreis-<br />

verwaltungsbehörde zu übertragen. Hier, an<br />

der Unteren Naturschutzbehörde, können den<br />

örtlichen Verhältnissen angepasste Entschei-<br />

dungen getroffen werden.<br />

· Neuanpassung der Schutzbereiche für den<br />

<strong>Kormoran</strong>.<br />

Die großen Voralpenseen <strong>und</strong> viele weitere<br />

<strong>Kormoran</strong>population Europa<br />

Anzahl<br />

1.200.000<br />

1.100.000<br />

1.000.000<br />

4<br />

900.000<br />

800.000<br />

700.000<br />

600.000<br />

500.000<br />

400.000<br />

300.000<br />

200.000<br />

100.000<br />

0<br />

Seen sowie Abschnitte an den großen Flüssen<br />

sind in der geltenden <strong>Kormoran</strong>verordnung von<br />

der Gestattung, <strong>Kormoran</strong>e zu töten, aus-<br />

genommen. Die Abgrenzung der Schutzbereiche<br />

entspricht nicht der dramatischen Schadenslage<br />

in Bayern.<br />

· Verlängerung der Zeiträume für den Abschuss<br />

von <strong>Kormoran</strong>en.<br />

Eine restriktive Handhabung ist angesichts<br />

der drängenden Probleme <strong>und</strong> des Status der<br />

<strong>Kormoran</strong>population nicht angebracht. Zur<br />

Orientierung der zu bewilligenden Zeiträume<br />

für den <strong>Kormoran</strong>abschuss dienen Verordnungen<br />

in anderen Ländern.<br />

· Unterbindung der Gründung weiterer<br />

Brutkolonien.<br />

Der <strong>Kormoran</strong> ist als Brutvogel in Bayern aus-<br />

reichend vertreten. Weitere Brutkolonien<br />

würden eine Schadensbegrenzung unnötig<br />

erschweren.<br />

· Gestattung des ganzjährigen Abschusses an<br />

Teichwirtschaften.<br />

Eine wirksame Schadensprävention in<br />

Teichwirtschaften erfordert eine ganzjährige<br />

Vergrämung.<br />

1970 ’72 ’74 ’76 ’78 ’80 ’82 ’84 ’86 ’88 ’90 ’92 ’94 ’96 ’98 2000 ’02 ’04 ’06<br />

Brutvögel nichtbrütende Adulte Juvenile (1-2 jährig) Jungvögel (halbjährig)

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