Kormoran- und Fischbestand
Kormoran- und Fischbestand
Kormoran- und Fischbestand
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Kurzfassung<br />
<strong>Kormoran</strong>e sind in Bayern <strong>und</strong> Europa so<br />
zahlreich <strong>und</strong> weit verbreitet wie nie zuvor. Zur<br />
Vergrämung an Fischgewässern werden in Bayern<br />
seit 1996 jährlich mehrere Tausend <strong>Kormoran</strong>e<br />
geschossen. Das hat örtlich zu einer leichten<br />
Verbesserung der Schadenslage geführt, doch<br />
die Probleme des <strong>Kormoran</strong>fraßes für Fischartenschutz<br />
<strong>und</strong> Fischerei sind bei weitem noch nicht<br />
gelöst. Eine wirksame Vergrämung erfordert rasche<br />
<strong>und</strong> unbürokratische Entscheidungen in den<br />
Behörden sowie die Beseitigung von unnötigen<br />
Restriktionen. Der Landesfischereiverband fordert<br />
daher, auch in Anlehnung an die Schadens-<br />
regelung anderer Länder, schnellstmöglich die<br />
· Vereinfachung der Erteilung von Ausnahme-<br />
genehmigungen.<br />
Um Anträge zur <strong>Kormoran</strong>vergrämung rasch zu<br />
bescheiden, ist die Zuständigkeit auf die Kreis-<br />
verwaltungsbehörde zu übertragen. Hier, an<br />
der Unteren Naturschutzbehörde, können den<br />
örtlichen Verhältnissen angepasste Entschei-<br />
dungen getroffen werden.<br />
· Neuanpassung der Schutzbereiche für den<br />
<strong>Kormoran</strong>.<br />
Die großen Voralpenseen <strong>und</strong> viele weitere<br />
<strong>Kormoran</strong>population Europa<br />
Anzahl<br />
1.200.000<br />
1.100.000<br />
1.000.000<br />
4<br />
900.000<br />
800.000<br />
700.000<br />
600.000<br />
500.000<br />
400.000<br />
300.000<br />
200.000<br />
100.000<br />
0<br />
Seen sowie Abschnitte an den großen Flüssen<br />
sind in der geltenden <strong>Kormoran</strong>verordnung von<br />
der Gestattung, <strong>Kormoran</strong>e zu töten, aus-<br />
genommen. Die Abgrenzung der Schutzbereiche<br />
entspricht nicht der dramatischen Schadenslage<br />
in Bayern.<br />
· Verlängerung der Zeiträume für den Abschuss<br />
von <strong>Kormoran</strong>en.<br />
Eine restriktive Handhabung ist angesichts<br />
der drängenden Probleme <strong>und</strong> des Status der<br />
<strong>Kormoran</strong>population nicht angebracht. Zur<br />
Orientierung der zu bewilligenden Zeiträume<br />
für den <strong>Kormoran</strong>abschuss dienen Verordnungen<br />
in anderen Ländern.<br />
· Unterbindung der Gründung weiterer<br />
Brutkolonien.<br />
Der <strong>Kormoran</strong> ist als Brutvogel in Bayern aus-<br />
reichend vertreten. Weitere Brutkolonien<br />
würden eine Schadensbegrenzung unnötig<br />
erschweren.<br />
· Gestattung des ganzjährigen Abschusses an<br />
Teichwirtschaften.<br />
Eine wirksame Schadensprävention in<br />
Teichwirtschaften erfordert eine ganzjährige<br />
Vergrämung.<br />
1970 ’72 ’74 ’76 ’78 ’80 ’82 ’84 ’86 ’88 ’90 ’92 ’94 ’96 ’98 2000 ’02 ’04 ’06<br />
Brutvögel nichtbrütende Adulte Juvenile (1-2 jährig) Jungvögel (halbjährig)