Kormoran- und Fischbestand
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Die Ausweisung von EU-Vogelschutzgebieten<br />
in Bayern im Jahre 2006 per Verordnung hat die<br />
Möglichkeiten zur Vergrämung an vielen Gewässern<br />
deutlich eingeschränkt. Dies hat zu einer<br />
Vielzahl von Anträgen auf <strong>Kormoran</strong>abschuss in<br />
Vogelschutzgebieten geführt. Bei der heutigen<br />
Schadenslage, der Entwicklung der <strong>Kormoran</strong>e<br />
in Europa <strong>und</strong> Bayern ist es erforderlich, die<br />
<strong>Kormoran</strong>verordnung anzupassen. Eine wirksame<br />
Vergrämung erfordert rasche <strong>und</strong> unbürokratische<br />
Entscheidungen in den Behörden sowie die<br />
Beseitigung von unnötigen Restriktionen.<br />
<strong>Kormoran</strong>verordnungen in anderen Ländern<br />
geben dazu Beispiele: Nach der Sächsischen<br />
<strong>Kormoran</strong>verordnung von 2007 dürfen –<br />
anders als in Bayern – Betreiber von Anlagen der<br />
Teich- <strong>und</strong> Fischzucht sowie die zur Ausübung<br />
des Fischereirechtes <strong>und</strong> von ihnen beauftragte<br />
Personen <strong>Kormoran</strong>e töten, sofern sie Inhaber<br />
eines Jagdscheines sind. Auch ist die Zeit auf<br />
eine St<strong>und</strong>e nach Sonnenuntergang (in Bayern:<br />
Sonnenuntergang) ausgedehnt. Darüber hinaus<br />
können die berechtigten Personen mit Zustimmung<br />
des Gr<strong>und</strong>stückseigentümers die Ent-<br />
stehung von Brutkolonien verhindern.<br />
Der Landesfischereiverband fordert daher im Einzelnen:<br />
Nach der <strong>Kormoran</strong>verordnung in Niedersachsen<br />
von 2003 sind Inhaber von Teichwirtschaften<br />
<strong>und</strong> deren Beauftragte auch dann zum Abschuss<br />
von <strong>Kormoran</strong>en berechtigt, wenn sie weder<br />
jagdausübungsberechtigt sind noch einen Jagdschein<br />
haben – sie müssen die waffenrechtlichen<br />
Voraussetzungen haben. Jungvögel der <strong>Kormoran</strong>e<br />
dürfen an Teichanlagen ganzjährig getötet<br />
werden.<br />
Ein Konzept für Bayern<br />
In der Summe geben lokale Abschüsse bzw.<br />
Vergrämungen noch kein schlüssiges, landes-<br />
weites Konzept. Die Autoren dieser Broschüre<br />
regen zusätzlich an: unabhängig von der vordringlichen<br />
Umsetzung dieser Maßnahmen ist<br />
eine Arbeitsgruppe einzurichten mit dem Auftrag,<br />
im Konsens ein räumlich explizites Konzept<br />
für Bayern zu erarbeiten. Zu erarbeiten ist auch<br />
ein Maßnahmenpaket, das neben der Vorbeugung<br />
<strong>und</strong> Begrenzung von <strong>Kormoran</strong>schäden an<br />
den Gewässern den Schutz von Wasservögeln<br />
mit einbezieht, Wissenslücken aufzeigt sowie<br />
eine Erfolgskontrolle einschließlich eines Monitorings<br />
<strong>und</strong> dessen Organisation entwirft.<br />
· Vereinfachung der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen.<br />
Um Anträge zur <strong>Kormoran</strong>vergrämung rasch zu bescheiden, ist die Zuständigkeit auf die Kreis-<br />
verwaltungsbehörde zu übertragen. Hier, an der Unteren Naturschutzbehörde, können den örtlichen<br />
Verhältnissen angepasste Entscheidungen getroffen werden.<br />
· Neuanpassung der Schutzbereiche für den <strong>Kormoran</strong>.<br />
Die großen Voralpenseen <strong>und</strong> viele weitere Seen sowie Abschnitte an den großen Flüssen sind in der<br />
geltenden <strong>Kormoran</strong>verordnung von der Gestattung, <strong>Kormoran</strong>e zur Abwehr von Schäden zu töten,<br />
ausgenommen. Die Abgrenzung der Schutzbereiche entspricht nicht der dramatischen Schadenslage<br />
in Bayern.<br />
· Verlängerung der Zeiträume für den Abschuss von <strong>Kormoran</strong>en.<br />
Eine restriktive Handhabung ist angesichts der drängenden Probleme <strong>und</strong> des Status der <strong>Kormoran</strong>-<br />
population nicht angebracht. Zur Orientierung der zu bewilligenden Zeiträume für den <strong>Kormoran</strong>-<br />
abschuss dienen Verordnungen in anderen Ländern.<br />
· Unterbindung der Gründung weiterer Brutkolonien.<br />
Der <strong>Kormoran</strong> ist als Brutvogel in Bayern ausreichend vertreten. Weitere Brutkolonien würden eine<br />
Schadensbegrenzung unnötig erschweren.<br />
· Gestattung des ganzjährigen Abschusses an Teichwirtschaften.<br />
Eine wirksame Schadensprävention an Teichwirtschaften erfordert eine ganzjährige Vergrämung.<br />
Ein bayernweites<br />
Konzept <strong>und</strong> Maß-<br />
nahmenpaket zur<br />
Schadensregelung<br />
bei <strong>Kormoran</strong>en wird<br />
angeregt.<br />
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