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Kormoran- und Fischbestand

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Die Ausweisung von EU-Vogelschutzgebieten<br />

in Bayern im Jahre 2006 per Verordnung hat die<br />

Möglichkeiten zur Vergrämung an vielen Gewässern<br />

deutlich eingeschränkt. Dies hat zu einer<br />

Vielzahl von Anträgen auf <strong>Kormoran</strong>abschuss in<br />

Vogelschutzgebieten geführt. Bei der heutigen<br />

Schadenslage, der Entwicklung der <strong>Kormoran</strong>e<br />

in Europa <strong>und</strong> Bayern ist es erforderlich, die<br />

<strong>Kormoran</strong>verordnung anzupassen. Eine wirksame<br />

Vergrämung erfordert rasche <strong>und</strong> unbürokratische<br />

Entscheidungen in den Behörden sowie die<br />

Beseitigung von unnötigen Restriktionen.<br />

<strong>Kormoran</strong>verordnungen in anderen Ländern<br />

geben dazu Beispiele: Nach der Sächsischen<br />

<strong>Kormoran</strong>verordnung von 2007 dürfen –<br />

anders als in Bayern – Betreiber von Anlagen der<br />

Teich- <strong>und</strong> Fischzucht sowie die zur Ausübung<br />

des Fischereirechtes <strong>und</strong> von ihnen beauftragte<br />

Personen <strong>Kormoran</strong>e töten, sofern sie Inhaber<br />

eines Jagdscheines sind. Auch ist die Zeit auf<br />

eine St<strong>und</strong>e nach Sonnenuntergang (in Bayern:<br />

Sonnenuntergang) ausgedehnt. Darüber hinaus<br />

können die berechtigten Personen mit Zustimmung<br />

des Gr<strong>und</strong>stückseigentümers die Ent-<br />

stehung von Brutkolonien verhindern.<br />

Der Landesfischereiverband fordert daher im Einzelnen:<br />

Nach der <strong>Kormoran</strong>verordnung in Niedersachsen<br />

von 2003 sind Inhaber von Teichwirtschaften<br />

<strong>und</strong> deren Beauftragte auch dann zum Abschuss<br />

von <strong>Kormoran</strong>en berechtigt, wenn sie weder<br />

jagdausübungsberechtigt sind noch einen Jagdschein<br />

haben – sie müssen die waffenrechtlichen<br />

Voraussetzungen haben. Jungvögel der <strong>Kormoran</strong>e<br />

dürfen an Teichanlagen ganzjährig getötet<br />

werden.<br />

Ein Konzept für Bayern<br />

In der Summe geben lokale Abschüsse bzw.<br />

Vergrämungen noch kein schlüssiges, landes-<br />

weites Konzept. Die Autoren dieser Broschüre<br />

regen zusätzlich an: unabhängig von der vordringlichen<br />

Umsetzung dieser Maßnahmen ist<br />

eine Arbeitsgruppe einzurichten mit dem Auftrag,<br />

im Konsens ein räumlich explizites Konzept<br />

für Bayern zu erarbeiten. Zu erarbeiten ist auch<br />

ein Maßnahmenpaket, das neben der Vorbeugung<br />

<strong>und</strong> Begrenzung von <strong>Kormoran</strong>schäden an<br />

den Gewässern den Schutz von Wasservögeln<br />

mit einbezieht, Wissenslücken aufzeigt sowie<br />

eine Erfolgskontrolle einschließlich eines Monitorings<br />

<strong>und</strong> dessen Organisation entwirft.<br />

· Vereinfachung der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen.<br />

Um Anträge zur <strong>Kormoran</strong>vergrämung rasch zu bescheiden, ist die Zuständigkeit auf die Kreis-<br />

verwaltungsbehörde zu übertragen. Hier, an der Unteren Naturschutzbehörde, können den örtlichen<br />

Verhältnissen angepasste Entscheidungen getroffen werden.<br />

· Neuanpassung der Schutzbereiche für den <strong>Kormoran</strong>.<br />

Die großen Voralpenseen <strong>und</strong> viele weitere Seen sowie Abschnitte an den großen Flüssen sind in der<br />

geltenden <strong>Kormoran</strong>verordnung von der Gestattung, <strong>Kormoran</strong>e zur Abwehr von Schäden zu töten,<br />

ausgenommen. Die Abgrenzung der Schutzbereiche entspricht nicht der dramatischen Schadenslage<br />

in Bayern.<br />

· Verlängerung der Zeiträume für den Abschuss von <strong>Kormoran</strong>en.<br />

Eine restriktive Handhabung ist angesichts der drängenden Probleme <strong>und</strong> des Status der <strong>Kormoran</strong>-<br />

population nicht angebracht. Zur Orientierung der zu bewilligenden Zeiträume für den <strong>Kormoran</strong>-<br />

abschuss dienen Verordnungen in anderen Ländern.<br />

· Unterbindung der Gründung weiterer Brutkolonien.<br />

Der <strong>Kormoran</strong> ist als Brutvogel in Bayern ausreichend vertreten. Weitere Brutkolonien würden eine<br />

Schadensbegrenzung unnötig erschweren.<br />

· Gestattung des ganzjährigen Abschusses an Teichwirtschaften.<br />

Eine wirksame Schadensprävention an Teichwirtschaften erfordert eine ganzjährige Vergrämung.<br />

Ein bayernweites<br />

Konzept <strong>und</strong> Maß-<br />

nahmenpaket zur<br />

Schadensregelung<br />

bei <strong>Kormoran</strong>en wird<br />

angeregt.<br />

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