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Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwel

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26veränderten Bewirtschaftungsweisen führt vor allem die Auflassung zu Flächenverlusten.Fels- <strong>und</strong> Haldenbiotope, die vielfach auch mit einer traditionellen Nutzung verknüpft waren,leiden in Thüringen besonders unter der mit der Auflassung verb<strong>und</strong>enen Sukzession, so dassdie aktuellen Flächenverluste gegenüber der gesamten kontinentalen Region zu einerungünstigeren Bewertung führen.„Ungünstig“ stellt sich die Situation bei den meisten Waldlebensraumtypen dar. Zu dieserBewertung führen allgemein noch vorhandene Defizite der Funktionen <strong>und</strong> Strukturen derBestände. Dies gilt ganz besonders für die Eichen-Hainbuchenwälder <strong>und</strong> die ohnehin nurfragmentarisch vorhandenen Hartholzauenwälder.In Thüringen ist der Erhaltungszustand von sieben FFH-Lebensraumtypen als schlecht einzustufen,bei vieren davon deckungsgleich mit der Bewertung in der gesamten kontinentalenRegion.Bei den drei Standgewässertypen 3130 (Nährstoffarme Stillgewässer mit Strandlings- <strong>und</strong>Zwergbinsen-Vegetation), 3140 (Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche, kalkhaltige Stillgewässermit Armleuchteralgen), 3190 (Gipskarstseen auf gipshaltigem Untergr<strong>und</strong>) sowiedem Fließgewässertyp 3270 (Flüsse mit Schlammbänken) führen derzeit bestehende funktionelle<strong>und</strong> strukturelle Defizite zu ungünstigen Zustandsbeurteilungen. Für 9110 (Hainsimsen-Buchenwälder) <strong>und</strong> 9410 (bodensaure Fichtenwälder) wird bei naturgemäßer Bewirtschaftungeine positive Entwicklung gesehen. Die derzeitigen Funktionen <strong>und</strong> Strukturen des Lebensraumtyps4030 (Trockene Heiden) werden in Thüringen als noch vorhanden eingestuft. Fastalle größeren trockenen Heiden in Thüringen verdanken ihre Entstehung jedoch derinzwischen aufgegebenen militärischen Nutzung, die Suche nach Nutzungsalternativengestaltet sich vielfach schwierig. Mangels besserer Zukunftsaussichten wird dieserLebensraumtyp - wie in der gesamten kontinentalen Region - als „schlecht“ eingestuft.4.3 Bilanz der verschiedenen <strong>Naturschutz</strong>instrumente, -projekte <strong>und</strong> -maßnahmen <strong>und</strong>Bewertung ihrer WirksamkeitGesetzlicher ArtenschutzDer gesetzliche Artenschutz, der Regelungen für besonders oder streng geschützte Artenumfasst, hat bisher nur bedingt Verluste an Biologischer Vielfalt verhindern können. Die imZusammenhang mit den artenschutzrechtlichen Bestimmungen der FFH-Richtlinie stehendeÄnderung des B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetzes vom Dezember 2007 hat jedoch zu einer stärkerenBerücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange im Rahmen von Vorhabensgenehmigungengeführt.ArtenhilfsprogrammeSie dienen dazu, die Lebensbedingungen gefährdeter Arten zu verbessern. Zu diesem Zweckwerden zunächst eine Bestandsaufnahme mit einer Erfassung der Populationen <strong>und</strong> ihrerHabitate sowie eine Gefährdungsanalyse durchgeführt. Ein darauf aufbauendes Maßnahmenkonzept(Artenhilfskonzept) muss dann in andere Planungen eingearbeitet <strong>und</strong>/oder von denregionalen Akteuren umgesetzt werden.Artenhilfskonzepte sind für eine ganze Reihe von Arten erarbeitet worden, teils landesweit,teils regional, teils von Seiten der Fachbehörden, teils auch von ehrenamtlichen Fachverbänden<strong>und</strong> -vereinigungen. Auch die Basiserfassungen für die Arten des Anhangs II der FFH-

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