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Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwel

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4- Ausgewogene <strong>und</strong> gerechte Aufteilung der Vorteile, die sich aus der Nutzung dergenetischen Ressourcen ergeben (englisch: access and benefit sharing, ABS)Dieses Ziel berücksichtigt, dass die Länder des Südens aufgr<strong>und</strong> ihres Artenreichtumsreich an genetischen Ressourcen sind, während die Industrieländer über die technologischenVoraussetzungen für eine umfangreiche wirtschaftliche Nutzung dieserRessourcen verfügen. Das Übereinkommen sieht u. a. vor, dass die Länder, die diegenetischen Ressourcen beherbergen, angemessen an den Erlösen aus der Nutzungdieser Ressourcen beteiligt werden.Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt ist ein Rahmenabkommen, dessen Inhaltedurch alle zwei Jahre stattfindende Vertragsstaatenkonferenzen weiter konkretisiert werden.Die Vertragsstaatenkonferenz ist das politische Entscheidungsgremium, das durch Ausschüsse<strong>und</strong> Arbeitsgruppen unterstützt wird. Die 9. Vertragsstaatenkonferenz hat vom 19. bis 30. Mai2008 in Bonn stattgef<strong>und</strong>en. Deutschland hat bis zur nächsten Konferenz 2010 in Japan denVorsitz.Die Vertragsparteien haben sich im Artikel 6 des Übereinkommens verpflichtet, nationaleStrategien, Pläne oder Programme zur Erhaltung <strong>und</strong> nachhaltigen Nutzung der biologischenVielfalt aufzustellen. Auf EU-Ebene liegen bereits mehrere Aktionspläne zu verschiedenenThemenbereichen vor, die die biologische Vielfalt betreffen. 2006 wurde die Mitteilung derKommission „Eindämmung des Verlustes der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010 <strong>und</strong>darüber hinaus“ mit einem dazugehörenden Aktionsplan veröffentlicht. Die deutsche B<strong>und</strong>esregierungist ihrer Verpflichtung im November 2007 durch die Verabschiedung einernationalen Strategie zur biologischen Vielfalt nachgekommen. Das BMELV hat aus dernationalen Strategie eine Fachstrategie für die Erhaltung <strong>und</strong> nachhaltige Nutzung derbiologischen Vielfalt für die Ernährungs-, Land-, Forst- <strong>und</strong> Fischereiwirtschaft (Agrobiodiversitätsstrategie)abgeleitet.Während der Auftaktveranstaltung der Thüringer Biodiversitätskampagne am 04. April 2008hat Herr Minister Dr. Sklenar angekündigt, dass es auch für Thüringen wichtig ist, sich imwahrsten Sinne nachhaltig mit dem Thema „Biodiversität“ zu befassen. Es wurde festgelegt,eine speziell auf Thüringen abgestimmte Strategie zum Erhalt der biologischen Vielfaltzu entwickeln. Dazu soll zunächst das in Thüringen Erreichte dargestellt, bilanziert <strong>und</strong>bewertet werden. Daraus wird sich dann eine strategische Ausrichtung ableiten, wonachMaßnahmen in den verschiedensten Bereichen zukünftig mit besonderem Gewichtdurchgeführt werden sollen, in denen Thüringen im b<strong>und</strong>esweiten Rahmen eine besondereVerantwortung trägt. Dies sind neben den Gipskarstlandschaften die umfangreichenKalkmagerrasen, die Steppenrasen im Thüringer Becken, aber auch die Mittelgebirge mit denausgedehnten Wäldern, Bergwiesen, Fließgewässern <strong>und</strong> Mooren. Nicht zuletzt gehören dazuaber auch die Flächen des nationalen Naturerbes einschließlich des so genannten „GrünenBandes“.Das Thüringer <strong>Ministerium</strong> für <strong>Landwirtschaft</strong>, <strong>Naturschutz</strong> <strong>und</strong> <strong>Umwel</strong>t (TMLNU)stellt sich damit seiner Verantwortung zur Erhaltung der biologischen Vielfalt <strong>und</strong> willmit dieser Strategie erreichen, dass der weitere Verlust an biologischer Vielfalt kurzfristiggestoppt <strong>und</strong> bis 2020 deutliche Verbesserungen für Arten <strong>und</strong> Lebensräumeerreicht werden.Ziel dieser Strategie soll aber auch sein, über alle Aktionsfelder hinweg alle relevantenAkteure an der Umsetzung zu beteiligen.

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