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Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwel

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49Das Thüringer Waldgesetz betont neben dem Walderhalt auch das Ziel der Waldmehrung.Neben vielfältigen positiven Wirkungen von Waldneuanlagen auf die Schutzgüter, Boden,Wasser <strong>und</strong> örtliches Klima kann die Waldmehrung einen wichtigen Beitrag für die Vernetzungvon Lebensräumen <strong>und</strong> damit für die Förderung der biologischen Vielfalt leisten.Gemäß der forstlichen Rahmenplanung, welche die Zielstellungen des Thüringer Waldgesetzesräumlich umsetzt, soll die Waldmehrung unter Beachtung agrarstruktureller, landeskultureller,landschaftspflegerischer <strong>und</strong> naturschutzfachlicher Belange insbesondere aufGebiete mit unterdurchschnittlichem Waldanteil gelenkt werden. Besondere Bedeutung habendabei waldarme Gebiete mit Waldanteilen in den Gemarkungen unter 15 %, Sanierungsgebietedes Bergbaus <strong>und</strong> ehemalige militärisch genutzte Bereiche. In die noch laufendenAbstimmungen zur Aktualisierung der Regionalpläne sind von den regionalen Planungsgemeinschaftenr<strong>und</strong> 240 Flächenvorschläge (ca. 7500 ha) für Vorrang-/VorbehaltsgebieteWaldmehrung aufgenommen worden. Bei der Gegenüberstellung von Waldflächenverlusten(insbesondere durch Baumaßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur <strong>und</strong> Waldflächenzugängendurch Erstaufforstungen zeigt sich eine positive Bilanz: So hat sich die Waldflächeim Zeitraum von 1992 bis 2006 um ca. 2.800 ha erhöht (siehe Abbildung 7).Abbildung 7:Bilanz der Waldflächenzugänge <strong>und</strong> –abgänge im Zeitraum 1992 bis 2006 in Thüringen(Forstbericht 2007, abgeändert)• Naturnahe WaldbewirtschaftungAuf Gr<strong>und</strong>lage gesetzlicher Vorgaben (insbesondere Gr<strong>und</strong>sätze ordnungsgemäßer Forstwirtschaft,Vorbildlichkeit der Staatswaldbewirtschaftung) gestützt durch fachliche Beratung<strong>und</strong> Betreuung der Waldbesitzer durch die Landesforstverwaltung, finanzieller Anreize imRahmen des forstlichen Förderwesens sowie der Etablierung freiwilliger Selbstverpflichtungenim Zusammenhang mit der Zertifizierung nachhaltiger Waldbewirtschaftung ist dieUmstellung der Waldbewirtschaftung seit Beginn der 1990er Jahre auf naturnahe Konzeptegut vorangekommen. Die Nutzung der biologischen Automation ist gerade bei der Walderneuerungbinnen weniger Jahre zum allgemeinen Standard geworden. Inzwischen ist miteinem Anteil von r<strong>und</strong> 90 % Naturverjüngung (B<strong>und</strong>eswaldinventur II 2002, kurz BWI II), diebesonders die genetische Vielfalt begünstigt, ein Stand erreicht, der angesichts notwendigerWaldumbaumaßnahmen nicht mehr gesteigert werden kann. Die auf standortsgemäßestrukturelle Vielfalt der Waldbestände setzenden „modernen“ Pflege-, Durchforstungs- <strong>und</strong>

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