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Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwel

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33Für die unvermeidbaren Beeinträchtigungen wird eine Wiedergutmachung (Kompensation)erforderlich. Bei der Eingriffsregelung besteht diese Kompensation an erster Stelle ausAusgleichsmaßnahmen, an zweiter Stelle aus Ersatzmaßnahmen. Ist eine Kompensation inNatura nicht möglich, so ist eine Ausgleichsabgabe zu leisten.Eine Untersuchung der in den 90er Jahren festgesetzten Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmenzeigt hinsichtlich ihrer Wirksamkeit <strong>und</strong> Werthaltigkeit ein unbefriedigendes Bild. Währendder quantitative <strong>und</strong> qualitative Realisierungsgrad von Kompensationsmaßnahmen beiStraßenbauvorhaben mit 60 % im b<strong>und</strong>esweiten Vergleich noch gut war, konnte dieser beiBebauungsplänen mit ca. 30% nicht mehr überzeugen.Hinzu kommen Klagen der landwirtschaftlichen Unternehmen, dass oft die besten Ackerbödenfür Kompensationsmaßnahmen in Anspruch genommen wurden, auch wenn dieInanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Fläche für Kompensationsmaßnahmen mit ca.1 % gemessen an der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche in Thüringen gering ist.Neue Konzepte waren <strong>und</strong> sind gefragt. Schon mit der Änderung des Baurechts 1998 wurdenbauleitplanerische Ökokonten eingerichtet. Erste Flächenpoolmodelle wurden erprobt, auchum Siedlungsbrachen, wie beim ehemaligen Pionierlager Reila, zu renaturieren. Auf dengemeinsam von der Landentwicklung <strong>und</strong> der <strong>Naturschutz</strong>verwaltung initiierten FlächenpoolSonneberger Unterland wird Bezug genommen.Durch die Landesverwaltung wurden darauf aufbauend weitere Flächenpoolvorschlägeerarbeitet, um unter anderem für Vorhaben von regionaler <strong>und</strong> überregionaler Bedeutungentsprechende Flächen- <strong>und</strong> Maßnahmenvorschläge geben zu können. Dabei wurden inhohem Maße NATURA 2000-Gebiete einbezogen. Vorteile dieses Instrumentes ergeben sichz.B. durch eine gezielte Erhöhung des Entsiegelungsanteils an Kompensationsmaßnahmen(Ziel Erhöhung von ca. 10% auf 20%), die Unterstützung des landesweiten Biotopverb<strong>und</strong>es,die Möglichkeit frühzeitig abgestimmter <strong>und</strong> möglichst betriebsintegrierter Maßnahmen auf<strong>Landwirtschaft</strong>sflächen oder Synergien bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wiedurch Gewässerrenaturierungen in Bereichen mit besonders hohem Bedarf. Das Instrumentder Eingriffsregelung dient somit der Umsetzung verschiedener Programme <strong>und</strong> damit derErhaltung <strong>und</strong> Verbesserung der biologischen Vielfalt.Mit der Aufnahme der Neuausrichtung der Eingriffsregelung 2006 in das Thüringer Gesetz fürNatur <strong>und</strong> Landschaft wurde dieser Weg rechtlich abgesichert.Vorhabensträger haben die Möglichkeit, Kompensationsmaßnahmen in Abstimmung mit derzuständigen <strong>Naturschutz</strong>behörde schon vor der Zulassung des Eingriffs durchzuführen oder ineinem Flächenpool vorgehaltene gleichwertige Maßnahmen zur Kompensation heranzuziehen.Flächenpools können auch außerhalb des vom Eingriff betroffenen Naturraumesliegende Maßnahmen enthalten.Einen wichtigen Beitrag wird in diesem Rahmen die Stiftung <strong>Naturschutz</strong> Thüringen leisten.Aus Mitteln der naturschutzrechtlichen Ausgleichsabgabe können o.g. Schwerpunkte imSinne eines revolvierenden Fonds durch vorgezogene Maßnahmen umgesetzt werden – zurfrühzeitigen Aufwertung von Natur <strong>und</strong> Landschaft, mit Erleichterungen für Vorhabensträger<strong>und</strong> zur Lösung von Landnutzungskonflikten.Fazit: Die Eingriffsregelung ist kein Verhinderungsinstrument. Sehr wohl konnten durch einekonsequente Anwendung des Vermeidungsgebotes schlimmere Auswirkungen auf wertvolleTeile von Natur <strong>und</strong> Landschaft vermieden werden. Die Neuausrichtung der Eingriffsregelung,hier insbesondere die Flächenpoollösungen, steigern Akzeptanz <strong>und</strong> Werthaltigkeit

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