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Geschäftsbericht 2010 - Mainova AG

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Bericht des Aufsichtsrats Vorstand Magazin Lagebericht Konzernabschluss Ergänzende Informationen<br />

Die <strong>Mainova</strong>-Aktie<br />

erreichte Mitte<br />

März den Jahreshöchstwert<br />

von<br />

370 Euro.<br />

72 <strong>Mainova</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2010</strong><br />

(54,5 Mio. Euro) bzw. bei anderen Darlehen keine Bonitätsverschlechterung<br />

des Darlehensnehmers eintritt<br />

(25,0 Mio. Euro).<br />

<strong>Mainova</strong> hat mit ihren Mitgesellschaftern in der Thüga<br />

Holding Vereinbarungen geschlossen, die gegenseitige<br />

Call-Optionen auf Anteile an Thüga für den Fall eines<br />

Kontrollwechsels bei einer Partei vorsehen. Abweichend<br />

von den Vorschriften der §§ 289 Abs. 4 Nr. 8, 315 Abs. 4<br />

Nr. 8 HGB und des Deutschen Rechnungslegungsstandards<br />

Nr. 15a (DRS 15a) liegt ein Kontrollwechsel im Sinne<br />

dieser Vereinbarung dann vor, wenn eine Person, die<br />

zuvor keine Mehrheit der Stimmen oder des Kapitals an<br />

einer Partei hält oder sonst keinen direkten oder indirekten<br />

beherrschenden Einfluss im Sinne des § 17 AktG auf<br />

eine Partei ausübt, eine solche Mehrheit bzw. einen solchen<br />

direkten oder indirekten beherrschenden Einfluss<br />

erlangt. Jede von einem Kontrollwechsel nicht betroffene<br />

Partei ist jeweils entsprechend dem Verhältnis ihrer<br />

Beteiligung berechtigt, von der durch den Kontrollwechsel<br />

betroffenen Partei die Übertragung der betreffenden<br />

Aktien zu verlangen. Der Kaufpreis für die von der Call-<br />

Option betroffenen Aktien entspricht dem anteiligen Ertragswert.<br />

Eine weitere wesentliche Vereinbarung, die unter der Bedingung<br />

eines Kontrollwechsels steht, ist der Partnerschaftsvertrag<br />

über den Bau und Betrieb eines Gas- und<br />

Dampfkraftwerks am Kraftwerksstandort Irsching. Hierin<br />

haben die Vertragsparteien vereinbart, sich im Falle eines<br />

bei einer Partei eintretenden Kontrollwechsels die<br />

jeweils gehaltenen Geschäftsanteile an der GKI gegenseitig<br />

zum Kauf anzubieten. Bei einem Ausscheiden aus<br />

der Kraftwerksgesellschaft würde die Gesellschaft einen<br />

maßgeblichen Teil ihrer Eigenerzeugungskapazität für<br />

Strom verlieren.<br />

Für den Fall, dass die Stadt Frankfurt am Main mit dem ihr<br />

direkt und indirekt zuzurechnenden Anteil nicht mehr die<br />

Mehrheit am stimmberechtigten Grundkapital der <strong>Mainova</strong><br />

<strong>AG</strong> innehat (Kontrollwechsel) oder im Falle eines<br />

Rechtsformwechsels gemäß §§ 190ff. UmwG oder bei<br />

Abschluss eines wirksamen Vertrags, der die <strong>Mainova</strong> <strong>AG</strong><br />

der Beherrschung eines anderen Unternehmens außerhalb<br />

des Stadtwerke Frankfurt-Konzerns unterstellt (Beherrschungsvertrag<br />

gemäß § 291 Abs. 1 S. 1 1. Alt. AktG),<br />

gewährt die <strong>Mainova</strong> <strong>AG</strong> dem Vorsitzenden des Vorstands<br />

ein Sonderkündigungsrecht und das Recht zur<br />

Niederlegung seines Amts. Für den Fall der wirksamen<br />

und fristgerechten Kündigung und Amtsniederlegung erhält<br />

der Vorsitzende des Vorstands eine Abfindung in<br />

Höhe des Zweifachen seiner letztmaligen Jahresgesamtbezüge,<br />

maximal jedoch auf die Gesamtvergütung für die<br />

Restlaufzeit des Dienstvertrags begrenzt.<br />

Bericht und Erläuterungen gemäß<br />

§ 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB<br />

Die Zielsetzung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems<br />

ist es, die Ordnungsmäßigkeit sowie<br />

Verlässlichkeit der Rechnungslegung und Finanzberichterstattung<br />

durch die Implementierung von Kontrollen<br />

sicherzustellen. Das System beinhaltet Grundsätze, Verfahren,<br />

Regelungen und Maßnahmen, um eine vollständige,<br />

richtige und zeitnahe Erfassung von Geschäftsvorfällen<br />

unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu<br />

gewährleisten. Grundlage hierfür sind die Identifikation<br />

möglicher Fehlerquellen und die wirksame Begrenzung<br />

daraus resultierender Risiken.<br />

Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem ist<br />

ein integraler Bestandteil des Rechnungslegungsprozesses<br />

der <strong>Mainova</strong> und erstreckt sich auf die Finanzberichterstattung<br />

im gesamten Konzern. Es beinhaltet eine klare<br />

Funktionstrennung zwischen den beteiligten Funktionsbereichen,<br />

welche darüber hinaus in quantitativer wie<br />

qualitativer Hinsicht ausreichend ausgestattet sind. Bei<br />

allen rechnungslegungsrelevanten Prozessen finden regelmäßig<br />

analytische Prüfungen statt. Die im Risikomanagementsystem<br />

erfassten und bewerteten Risiken werden<br />

im Jahresabschluss berücksichtigt, sofern bestehende<br />

Bilanzierungsregelungen dies vorschreiben.<br />

Die für die Rechnungslegung eingesetzten EDV-Systeme<br />

sind durch Sicherheitsvorkehrungen gegen unbefugte<br />

Zugriffe geschützt. Soweit dies möglich ist, wird Standardsoftware<br />

eingesetzt. Erhaltene oder weitergegebene<br />

Rechnungslegungsdaten werden regelmäßig in<br />

Stichproben auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft.<br />

Durch die eingesetzte Software finden programmierte<br />

Plausibilitätsprüfungen statt.<br />

Für die Umsetzung dieser Regelungen und die Nutzung<br />

der Instrumentarien sind die beteiligten Bereiche und<br />

Abteilungen zuständig.<br />

Die Verantwortlichkeit für die Implementierung, Aufrechterhaltung<br />

und Wirksamkeit des internen Kontroll-<br />

und Risikomanagementsystems sowie die Überwachung<br />

der Einhaltung der Vorgaben liegt beim für Rechnungswesen<br />

und Finanzen zuständigen Mitglied des<br />

Vorstands der <strong>Mainova</strong>. Diese Verantwortung ist in der<br />

Geschäftsordnung des Vorstands festgehalten. Die Einhaltung<br />

der gesetzlichen Vorschriften und konzerninternen<br />

Richtlinien für das Kontroll- und Risikomanagementsystem<br />

wird von der internen Revision im Rahmen<br />

von risikoorientierten Prüfungen überwacht.<br />

Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats überwacht<br />

ebenfalls jährlich als übergeordnete Instanz das interne<br />

Kontroll-, Risikomanagement- und Revisionssystem auf<br />

dessen Angemessenheit.<br />

Die <strong>Mainova</strong>-Aktie<br />

Die Erholung an den Aktienmärkten setzte sich im Jahr<br />

<strong>2010</strong> fort. Zu Beginn des Geschäftsjahres war das Marktumfeld<br />

für Aktien mit Blick auf die gesamtwirtschaftliche<br />

Entwicklung noch von anhaltender Unsicherheit geprägt.<br />

Erst gegen Ende des Jahres verbesserte sich das Börsenumfeld<br />

in Deutschland richtungsweisend und der Aufwärtstrend<br />

des Vorjahres setzte sich fort.<br />

Nach einer monatelangen Seitwärtsbewegung unter<br />

starken Kursschwankungen durchbrach der Deutsche<br />

Aktienindex (DAX) Mitte Oktober die psychologisch<br />

wichtige 6.400er Marke und entwickelte sich fortan sukzessive<br />

nach oben. Am 21. Dezember <strong>2010</strong> notierte er<br />

mit einem Tagesschlusskurs von rund 7.078 Zählern auf<br />

dem höchsten Stand seit dem Sommer 2008 und ging<br />

am 31. Dezember mit 6.914 Punkten aus dem Handel.<br />

Gegenüber der Notierung zum Ende des Vorjahres<br />

(5.957 Punkte) war somit ein Anstieg von rund 16 % zu<br />

verzeichnen.<br />

Die Aktie der <strong>Mainova</strong> <strong>AG</strong> konnte das hohe Niveau des<br />

Vorjahres leicht steigern, sodass sie nach einem Tiefststand<br />

im Februar von 325,00 Euro und einem Jahreshöchstwert<br />

von 370,00 Euro Mitte März schließlich Ende<br />

<strong>2010</strong> mit einem Kurs von 343,00 Euro aus dem Handel<br />

ging. Bereinigt um die Dividendenausschüttung im Juli<br />

<strong>2010</strong> in Höhe von 9,48 Euro je Stückaktie erhöhte sich<br />

der Kurs der Aktie im Gesamtjahr um rund 3,7 %.<br />

Mit Wirkung zum 1. Januar 2001 hat die <strong>Mainova</strong> <strong>AG</strong> mit<br />

dem Mehrheitsaktionär SWFH einen Gewinnabführungsvertrag<br />

nach § 291 AktG abgeschlossen. Dieser<br />

kann seit dem 31. Dezember 2006 jährlich mit einer Frist<br />

von sechs Monaten zum Ende des Kalenderjahres von<br />

den Vertragspartnern gekündigt werden. Die SWFH hat<br />

sich im Gewinnabführungsvertrag verpflichtet, außenstehenden<br />

Aktionären für die Dauer des Vertrags einen<br />

festen Ausgleich (Garantiedividende) von 9,48 Euro je<br />

Stückaktie für jedes volle Geschäftsjahr zu gewähren<br />

und Aktien eines außenstehenden Aktionärs auf dessen<br />

Verlangen gegen eine Barabfindung von 172,00 Euro je<br />

Stückaktie zu erwerben.<br />

Das beim Landgericht Frankfurt am Main anhängige sogenannte<br />

Spruchverfahren, in dem die angemessene<br />

Abfindung und die angemessene Ausgleichszahlung gemäß<br />

§§ 304ff. AktG gerichtlich bestimmt werden sollen,<br />

ist noch nicht abgeschlossen. Die vom Landgericht per<br />

Beschluss vom 20. Juli 2005 bestellte Sachverständige<br />

hat ihr erstes Gutachten am 30. Mai 2007 fertiggestellt<br />

und am 1. Juli <strong>2010</strong> ein vom Landgericht per Beschluss<br />

vom 21. Mai 2008 in Auftrag gegebenes Ergänzungsgutachten<br />

vorgelegt. Über die Dauer und den Ausgang des<br />

Spruchverfahrens kann zum heutigen Zeitpunkt keine<br />

Aussage getroffen werden. Aus Sicht der <strong>Mainova</strong> gibt<br />

es aber nach wie vor keinen Anlass, von den ursprünglich<br />

für Ausgleich und Abfindung festgesetzten Werten<br />

abzuweichen. Sollte im Rahmen des Verfahrens vom<br />

Gericht eine höhere Abfindung bzw. Garantiedividende<br />

festgesetzt werden, so gilt dies für alle außenstehenden<br />

Aktionäre und damit auch für diejenigen, die das Abfindungsangebot<br />

bereits angenommen und ihre Aktien an<br />

die SWFH zurückgegeben haben.<br />

Insgesamt wurden bereits rund 11.000 Inhaberaktien aufgrund<br />

des Abfindungsangebots von außenstehenden Aktionären<br />

an die SWFH zurückgegeben. Der Streubesitz<br />

der im geregelten Markt der Deutschen Börse <strong>AG</strong> in<br />

Frankfurt am Main gehandelten <strong>Mainova</strong>-Aktie beläuft<br />

sich zum 31. Dezember <strong>2010</strong> auf 18.934 Aktien (0,34 %<br />

des Grundkapitals).<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

<strong>Mainova</strong> beschäftigt zum Jahresende 2.884 (Vorjahr<br />

2.859) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ausschließlich<br />

der gesetzlichen Vertreter), von denen sich 117 (Vorjahr<br />

120) in der Ruhephase der Altersteilzeit (Blockmodell)<br />

befanden. Die SWFH erbringt für die <strong>Mainova</strong> wesentliche<br />

Teile einer erstklassigen Berufsausbildung. Sie<br />

beschäftigte zum Jahresende wie im Vorjahr 95 Auszubildende.<br />

Neben den Auszubildenden bieten wir fünf<br />

jungen Menschen die Möglichkeit, sich im Rahmen eines<br />

bis zu zwölfmonatigen Praktikums für den Berufseinstieg<br />

bzw. die Aufnahme einer Berufsausbildung zu<br />

qualifizieren.<br />

Forschung und Entwicklung<br />

<strong>Mainova</strong> beteiligt sich in Gemeinschaftsprojekten mit<br />

unterschiedlichen Partnern an mehreren anwendungsorientierten<br />

Entwicklungsvorhaben in den Bereichen<br />

„Rationelle Energieanwendung“, „Erneuerbare Energieprojekte“<br />

und „Neue Technologien“. Unter anderem unterstützt<br />

<strong>Mainova</strong> dabei ein Vorhaben zur hydrothermalen<br />

Karbonisierung, das die Fachhochschule Gießen/<br />

Friedberg vorantreibt. Im Rahmen dieses Verfahrens<br />

wird aus Biomasse unter erhöhtem Druck und Temperatur<br />

ein Produkt erzeugt, das in seinen Eigenschaften der<br />

Braunkohle entspricht. Die Eignung des Verfahrens ließ<br />

sich bereits im Laborversuch nachweisen.<br />

Nach Einschätzung der <strong>Mainova</strong> eröffnen sich mit dieser<br />

Technologie Möglichkeiten, bisher ungenutzte Biomassen<br />

in einen regenerativen Brennstoff umzuwandeln. Die Biokohle<br />

kann zukünftig im Kraftwerksbetrieb herkömmlichen<br />

Brennstoff ersetzen und so einen wesentlichen Beitrag zur<br />

Verringerung der CO2-Emissionen leisten.<br />

Darüber hinaus haben <strong>Mainova</strong> und die Fachhochschule<br />

Frankfurt am Main (FH Frankfurt) die Einrichtung einer<br />

Stiftungsprofessur „Energieeffizienz und Erneuerbare<br />

Energien“ vereinbart. <strong>Mainova</strong> finanziert in den kommenden<br />

Jahren die Einrichtung des neuen Lehrstuhls<br />

und treibt damit die Forschung in diesem bedeutenden<br />

Fachgebiet voran. Ab dem Wintersemester 2011/12<br />

können die ersten Studenten ihr Studium im neuen Bachelor-Studiengang<br />

an der FH Frankfurt aufnehmen.<br />

Grundzüge des Vergütungssystems<br />

für den Vorstand<br />

Für die Festlegung der Gesamtbezüge der einzelnen<br />

Vorstandsmitglieder ist gemäß dem am 5. August<br />

2009 in Kraft getretenen Gesetz zur Angemessenheit<br />

der Vorstandsvergütung (Vorst<strong>AG</strong>) das Aufsichtsratsplenum<br />

zuständig. Vor diesem Hintergrund wurde<br />

das Vergütungssystem der <strong>Mainova</strong> von einem unabhängigen<br />

externen Berater überprüft und vom Aufsichtsrat<br />

entsprechend den neuen gesetzlichen Anforderungen<br />

angepasst.<br />

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus ei-<br />

Im Jahr <strong>2010</strong> beschäftigt<br />

<strong>Mainova</strong><br />

2.884 Mitarbeiter.<br />

<strong>Mainova</strong> und FH<br />

Frankfurt gründen<br />

Stiftungsprofessur<br />

„Energieeffizienz<br />

und Erneuerbare<br />

Energien“.<br />

<strong>Mainova</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2010</strong> 73

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