03.12.2012 Aufrufe

Geschäftsbericht 2010 - Mainova AG

Geschäftsbericht 2010 - Mainova AG

Geschäftsbericht 2010 - Mainova AG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Bericht des Aufsichtsrats Vorstand Magazin Lagebericht Konzernabschluss Ergänzende Informationen<br />

94 <strong>Mainova</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2010</strong><br />

weichende Einschätzungen sowie Entwicklungen können<br />

sich die tatsächlichen Beträge von den Schätzwerten unterscheiden.<br />

Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses<br />

ist keine wesentliche Änderung der getroffenen<br />

Annahmen und Schätzungen zu erwarten.<br />

Kapitalmanagement<br />

Die <strong>Mainova</strong> <strong>AG</strong> unterliegt keinen satzungsmäßigen Kapitalerfordernissen<br />

und keinen externen Mindestkapitalanforderungen.<br />

Seit dem Abschluss des Gewinnabführungsvertrags mit<br />

der SWFH im Jahr 2001 und gemäß der in diesem Zusammenhang<br />

erlassenen Konzernrichtlinie ist die <strong>Mainova</strong><br />

<strong>AG</strong> als Organgesellschaft in die zentrale Konzernfinanzierung<br />

der SWFH eingebunden. Die SWFH übernimmt<br />

das Cash Management aller Organgesellschaften<br />

mit dem Ziel, die Kosten der Finanzierung bzw. die<br />

Geldanlageerlöse zu optimieren.<br />

Wir verfolgen die interne Zielsetzung, unsere Finanzierungskosten<br />

und -struktur im Hinblick auf marktübliche<br />

Strukturkennzahlen zu optimieren. Hierbei werden neben<br />

der Gesamtkapitalrendite (ROCE) auch zunehmend<br />

branchenübergreifende Finanzkennzahlen (z. B. Umsatzrendite,<br />

Verschuldungsgrad, Eigenkapitalquote) ermittelt.<br />

Nur so kann es <strong>Mainova</strong> gelingen, auch zukünftig<br />

eine gute Bonitätseinstufung zu erhalten.<br />

Da es sich bei der Rücklage aus Cashflow Hedges im<br />

sonstigen Ergebnis um eine reine IFRS-Accounting-<br />

Größe handelt, hat diese keine Auswirkungen auf das<br />

Kapitalmanagement der <strong>Mainova</strong>.<br />

Maßnahmen zur Einhaltung der Eigenkapitalquote werden<br />

im Rahmen der mittelfristigen Unternehmensplanung<br />

berücksichtigt. Aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrags<br />

sind Rücklagendotierungen<br />

nur begrenzt zulässig. Sofern im Rahmen von Kreditverträgen<br />

die Einhaltung bestimmter Kennzahlen gefordert<br />

wird, orientieren wir uns an diesen Vorgaben. Für durch<br />

Kommunalbürgschaften besicherte Darlehen sind keine<br />

Steuerungsmaßnahmen erforderlich.<br />

Änderung der Bilanzierungs- und<br />

Bewertungsmethoden<br />

Der IASB und das IFRIC haben Standards und Interpretationen<br />

verabschiedet, die von der EU in europäisches<br />

Recht übernommen wurden und im Geschäftsjahr <strong>2010</strong><br />

verpflichtend anzuwenden sind oder von <strong>Mainova</strong> freiwillig<br />

vorab angewendet wurden:<br />

Sammelstandard zur Änderung verschiedener IFRS<br />

„Improvements to IFRS“<br />

Der IASB überarbeitet in einem jährlichen Verbesserungsprozess<br />

(„Annual Improvement Process“) bestehende<br />

Standards. Diese Änderungen werden durch das<br />

IASB als kleine, nicht dringliche, aber notwendige Änderungen<br />

angesehen, die den Inhalt der Vorschriften<br />

konkretisieren und unbeabsichtigte Inkonsistenzen zwischen<br />

den Abschlüssen beseitigen sollen. Das Ergebnis<br />

des Verbesserungsprozesses wird in einem Gesamtstandard<br />

zusammengefasst. Änderungen sind, sofern<br />

im jeweiligen Standard nichts anderes geregelt ist, auf<br />

Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem<br />

1. Januar <strong>2010</strong> beginnen. Die beschlossenen Änderungen<br />

haben keine Auswirkungen auf die <strong>Mainova</strong>.<br />

IFRIC 18 „Bilanzierung der Übertragung eines Vermögenswerts<br />

durch einen Kunden“<br />

IFRIC 18 regelt die Bilanzierung von Vermögenswerten,<br />

die ein Unternehmen von einem Kunden erhält, um den<br />

Kunden im Gegenzug Zugang zu einem Leitungsnetz, einer<br />

Dienstleistung oder der Lieferung von Gütern zu verschaffen.<br />

Die erstmalige Anwendung von IFRIC 18 hat zu<br />

einer Änderung des Ausweises und keinen wesentlichen<br />

Auswirkungen auf das Ergebnis der <strong>Mainova</strong> geführt.<br />

Die ab dem Geschäftsjahr verpflichtend anzuwendenden<br />

Standards und Interpretationen Änderung des IFRS 1<br />

(2009) „Befreiungen für erstmalige Anwender“, Änderung<br />

des IFRS 2 (2009) „Anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich<br />

im Konzern“, Änderung des IFRIC 9 / IAS 39 „Eingebettete<br />

Derivate“, IFRIC 12 „Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen“,<br />

IFRIC 15 „Vereinbarungen über die Herstellung<br />

von Immobilien“, IFRIC 16 „Absicherung einer<br />

Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb“<br />

und IFRIC 17 „Sachdividenden an Eigentümer“ hatten keine<br />

Auswirkungen auf die <strong>Mainova</strong>.<br />

Neue Standards und Interpretationen<br />

Das IASB und das IFRIC haben folgende Standards und<br />

Interpretationen verabschiedet, die für das Geschäftsjahr<br />

<strong>2010</strong> noch nicht verpflichtend anzuwenden sind, da<br />

sie erst zu einem späteren Zeitpunkt verpflichtend sind<br />

oder die Anerkennung der EU noch nicht erfolgt ist. Diese<br />

Standards und Interpretationen wurden im Konzernabschluss<br />

noch nicht vorzeitig angewendet.<br />

Die Auswirkungen der nachfolgenden Standards für<br />

<strong>Mainova</strong> werden derzeit noch geprüft.<br />

„Änderung verschiedener IFRS“ (<strong>2010</strong>)<br />

Im Mai <strong>2010</strong> veröffentlichte der IASB einen weiteren<br />

Sammelstandard im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses.<br />

In diesem Sammelstandard sind eine<br />

Vielzahl von Änderungen enthalten, die dazu beitragen<br />

sollen, den Inhalt der Vorschriften zu konkretisieren und<br />

unbeabsichtigte Inkonsistenzen zwischen den Abschlüssen<br />

zu vermeiden. Die meisten Änderungen sind<br />

für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem<br />

1. Januar 2011 beginnen.<br />

IFRS 9 „Finanzinstrumente“<br />

IFRS 9 ersetzt den bisherigen IAS 39 bezüglich der<br />

Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten.<br />

IFRS 9 sieht im Wesentlichen vor, die bisher bestehenden<br />

vier Bewertungskategorien auf die beiden Bewertungskategorien<br />

„zu fortgeführten Anschaffungskosten“<br />

oder „zum beizulegenden Zeitwert“ zu reduzieren. Der<br />

neue Standard ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden,<br />

die ab dem 1. Januar 2013 beginnen.<br />

IAS 24 „Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden<br />

Unternehmen und Personen“<br />

Die Änderungen des IAS 24 sollen im Wesentlichen dazu<br />

beitragen, die Berichterstattung zu erleichtern. Gegenstand<br />

der Neuerung sind insbesondere die Konkretisierung<br />

der Definition eines nahe stehenden Unternehmens<br />

oder einer nahe stehenden Person und die Angabepflichten<br />

von staatlich kontrollierten Unternehmen. IAS 24 ist<br />

erstmals verpflichtend anzuwenden für Geschäftsjahre,<br />

die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen.<br />

Die folgenden Standards und Interpretationen, die im<br />

Geschäftsjahr <strong>2010</strong> noch nicht anzuwenden waren,<br />

werden voraussichtlich keine Auswirkungen auf die Finanz-,<br />

Vermögens- und Ertragslage der <strong>Mainova</strong> haben:<br />

Änderung des IAS 32: „Klassifizierung<br />

von Bezugsrechten“<br />

Änderung des IFRIC 14: „Vorauszahlungen im Rahmen<br />

von Mindestfinanzierungsvorschriften“<br />

Änderung des IFRS 7: „Angaben bei Übertragungen von<br />

finanziellen Vermögenswerten“<br />

IFRIC 19: „Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch<br />

Eigenkapitalinstrumente“<br />

3. Konsolidierungsgrundsätze<br />

Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse<br />

der Tochterunternehmen sowie die Abschlüsse der at<br />

equity bilanzierten assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen<br />

wurden einheitlich nach den<br />

bei <strong>Mainova</strong> geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

aufgestellt.<br />

Die Kapitalkonsolidierung für die Tochterunternehmen<br />

erfolgt nach der Erwerbsmethode. Dabei werden die Anschaffungskosten<br />

für Anteile an Tochterunternehmen mit<br />

dem nach IFRS bewerteten Buchwert des anteiligen Eigenkapitals<br />

des Tochterunternehmens verrechnet. Sich<br />

ergebende Unterschiedsbeträge werden auf Vermögenswerte<br />

der einbezogenen Unternehmen soweit aktiviert,<br />

wie sie mit dem Zeitwert bewertet sind. Danach verbleibende<br />

Unterschiedsbeträge werden als Geschäftswert<br />

aktiviert. Negative Geschäftswerte werden gemäß IFRS 3<br />

nach erneuter Beurteilung der identifizierbaren Vermögenswerte,<br />

Schulden und Eventualschulden sofort erfolgswirksam<br />

erfasst. Diese Konsolidierungsgrundsätze<br />

gelten analog für die at equity bilanzierten Beteiligungen.<br />

Forderungen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen<br />

zwischen vollkonsolidierten Unternehmen werden aufgerechnet.<br />

Konzerninterne Erträge werden mit den entsprechenden<br />

Aufwendungen verrechnet. Zwischenergebnisse<br />

werden eliminiert, sofern sie nicht von untergeordneter<br />

Bedeutung sind. Steuerabgrenzungen werden<br />

vorgenommen.<br />

4. Konsolidierungskreis und Änderungen<br />

des Konsolidierungskreises<br />

Konsolidierungskreis<br />

Nach der Vollkonsolidierungsmethode werden alle<br />

Mehrheitsbeteiligungen (Tochterunternehmen) der <strong>Mainova</strong><br />

in den Konzernabschluss einbezogen, auf deren<br />

Finanz- und Geschäftspolitik ein beherrschender Einfluss<br />

ausgeübt werden kann.<br />

Die at equity-Konsolidierung kommt bei assoziierten<br />

Unternehmen zur Anwendung, wenn ein maßgeblicher<br />

Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik des assoziierten<br />

Unternehmens vorliegt. Ferner werden Anteile<br />

an Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) nach<br />

der at equity-Methode bewertet.<br />

Dem Anhang ist eine Liste über den Konsolidierungskreis<br />

und den Anteilsbesitz beigefügt, die alle wesentlichen<br />

Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen<br />

und assoziierten Unternehmen mit Angaben zum<br />

letzten Jahresabschluss nach den Regelungen der IFRS<br />

(Umsatz, Eigenkapital und Jahresergebnis) enthält.<br />

Der Konsolidierungskreis entwickelte sich <strong>2010</strong> wie folgt:<br />

01.01.<strong>2010</strong> Zugänge Abgänge 31.12.<strong>2010</strong><br />

Vollkonsolidierte Unternehmen 11 1 2 10<br />

Assoziierte Unternehmen (Equity-Methode) 10 1 0 11<br />

Gemeinschaftsunternehmen (Equity-Methode) 4 0 0 4<br />

Die assoziierten Unternehmen EN<strong>AG</strong>/Maingas Energieanlagen<br />

GmbH (EMEG), Gasversorgung Offenbach<br />

GmbH (GVO), Eisenacher Versorgungsbetriebe GmbH<br />

(EVB) sowie die Ohra Hörselgas GmbH (Ohra Hörselgas)<br />

wurden auf Basis von Abschlüssen mit dem Stichtag 30.<br />

September <strong>2010</strong> einbezogen.<br />

Die Gemeinschaftskraftwerk Irsching GmbH (GKI) wird<br />

trotz eines Anteilsbesitzes von unter 20 % (die Beteiligung<br />

der <strong>Mainova</strong> beträgt 15,6 %) als assoziiertes Unternehmen<br />

nach der at equity-Methode bewertet, da<br />

der <strong>Mainova</strong> durch den Gesellschaftsvertrag maßgeblicher<br />

Einfluss eingeräumt wird. Bei sämtlichen wichtigen<br />

geschäftspolitischen Entscheidungen (z. B. Investitionen,<br />

Aufnahme von Krediten, Abschluss oder Än-<br />

<strong>Mainova</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2010</strong> 95

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!