Geschäftsbericht 2010 - Mainova AG
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Bericht des Aufsichtsrats Vorstand Magazin Lagebericht Konzernabschluss Ergänzende Informationen<br />
94 <strong>Mainova</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2010</strong><br />
weichende Einschätzungen sowie Entwicklungen können<br />
sich die tatsächlichen Beträge von den Schätzwerten unterscheiden.<br />
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses<br />
ist keine wesentliche Änderung der getroffenen<br />
Annahmen und Schätzungen zu erwarten.<br />
Kapitalmanagement<br />
Die <strong>Mainova</strong> <strong>AG</strong> unterliegt keinen satzungsmäßigen Kapitalerfordernissen<br />
und keinen externen Mindestkapitalanforderungen.<br />
Seit dem Abschluss des Gewinnabführungsvertrags mit<br />
der SWFH im Jahr 2001 und gemäß der in diesem Zusammenhang<br />
erlassenen Konzernrichtlinie ist die <strong>Mainova</strong><br />
<strong>AG</strong> als Organgesellschaft in die zentrale Konzernfinanzierung<br />
der SWFH eingebunden. Die SWFH übernimmt<br />
das Cash Management aller Organgesellschaften<br />
mit dem Ziel, die Kosten der Finanzierung bzw. die<br />
Geldanlageerlöse zu optimieren.<br />
Wir verfolgen die interne Zielsetzung, unsere Finanzierungskosten<br />
und -struktur im Hinblick auf marktübliche<br />
Strukturkennzahlen zu optimieren. Hierbei werden neben<br />
der Gesamtkapitalrendite (ROCE) auch zunehmend<br />
branchenübergreifende Finanzkennzahlen (z. B. Umsatzrendite,<br />
Verschuldungsgrad, Eigenkapitalquote) ermittelt.<br />
Nur so kann es <strong>Mainova</strong> gelingen, auch zukünftig<br />
eine gute Bonitätseinstufung zu erhalten.<br />
Da es sich bei der Rücklage aus Cashflow Hedges im<br />
sonstigen Ergebnis um eine reine IFRS-Accounting-<br />
Größe handelt, hat diese keine Auswirkungen auf das<br />
Kapitalmanagement der <strong>Mainova</strong>.<br />
Maßnahmen zur Einhaltung der Eigenkapitalquote werden<br />
im Rahmen der mittelfristigen Unternehmensplanung<br />
berücksichtigt. Aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrags<br />
sind Rücklagendotierungen<br />
nur begrenzt zulässig. Sofern im Rahmen von Kreditverträgen<br />
die Einhaltung bestimmter Kennzahlen gefordert<br />
wird, orientieren wir uns an diesen Vorgaben. Für durch<br />
Kommunalbürgschaften besicherte Darlehen sind keine<br />
Steuerungsmaßnahmen erforderlich.<br />
Änderung der Bilanzierungs- und<br />
Bewertungsmethoden<br />
Der IASB und das IFRIC haben Standards und Interpretationen<br />
verabschiedet, die von der EU in europäisches<br />
Recht übernommen wurden und im Geschäftsjahr <strong>2010</strong><br />
verpflichtend anzuwenden sind oder von <strong>Mainova</strong> freiwillig<br />
vorab angewendet wurden:<br />
Sammelstandard zur Änderung verschiedener IFRS<br />
„Improvements to IFRS“<br />
Der IASB überarbeitet in einem jährlichen Verbesserungsprozess<br />
(„Annual Improvement Process“) bestehende<br />
Standards. Diese Änderungen werden durch das<br />
IASB als kleine, nicht dringliche, aber notwendige Änderungen<br />
angesehen, die den Inhalt der Vorschriften<br />
konkretisieren und unbeabsichtigte Inkonsistenzen zwischen<br />
den Abschlüssen beseitigen sollen. Das Ergebnis<br />
des Verbesserungsprozesses wird in einem Gesamtstandard<br />
zusammengefasst. Änderungen sind, sofern<br />
im jeweiligen Standard nichts anderes geregelt ist, auf<br />
Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem<br />
1. Januar <strong>2010</strong> beginnen. Die beschlossenen Änderungen<br />
haben keine Auswirkungen auf die <strong>Mainova</strong>.<br />
IFRIC 18 „Bilanzierung der Übertragung eines Vermögenswerts<br />
durch einen Kunden“<br />
IFRIC 18 regelt die Bilanzierung von Vermögenswerten,<br />
die ein Unternehmen von einem Kunden erhält, um den<br />
Kunden im Gegenzug Zugang zu einem Leitungsnetz, einer<br />
Dienstleistung oder der Lieferung von Gütern zu verschaffen.<br />
Die erstmalige Anwendung von IFRIC 18 hat zu<br />
einer Änderung des Ausweises und keinen wesentlichen<br />
Auswirkungen auf das Ergebnis der <strong>Mainova</strong> geführt.<br />
Die ab dem Geschäftsjahr verpflichtend anzuwendenden<br />
Standards und Interpretationen Änderung des IFRS 1<br />
(2009) „Befreiungen für erstmalige Anwender“, Änderung<br />
des IFRS 2 (2009) „Anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich<br />
im Konzern“, Änderung des IFRIC 9 / IAS 39 „Eingebettete<br />
Derivate“, IFRIC 12 „Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen“,<br />
IFRIC 15 „Vereinbarungen über die Herstellung<br />
von Immobilien“, IFRIC 16 „Absicherung einer<br />
Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb“<br />
und IFRIC 17 „Sachdividenden an Eigentümer“ hatten keine<br />
Auswirkungen auf die <strong>Mainova</strong>.<br />
Neue Standards und Interpretationen<br />
Das IASB und das IFRIC haben folgende Standards und<br />
Interpretationen verabschiedet, die für das Geschäftsjahr<br />
<strong>2010</strong> noch nicht verpflichtend anzuwenden sind, da<br />
sie erst zu einem späteren Zeitpunkt verpflichtend sind<br />
oder die Anerkennung der EU noch nicht erfolgt ist. Diese<br />
Standards und Interpretationen wurden im Konzernabschluss<br />
noch nicht vorzeitig angewendet.<br />
Die Auswirkungen der nachfolgenden Standards für<br />
<strong>Mainova</strong> werden derzeit noch geprüft.<br />
„Änderung verschiedener IFRS“ (<strong>2010</strong>)<br />
Im Mai <strong>2010</strong> veröffentlichte der IASB einen weiteren<br />
Sammelstandard im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses.<br />
In diesem Sammelstandard sind eine<br />
Vielzahl von Änderungen enthalten, die dazu beitragen<br />
sollen, den Inhalt der Vorschriften zu konkretisieren und<br />
unbeabsichtigte Inkonsistenzen zwischen den Abschlüssen<br />
zu vermeiden. Die meisten Änderungen sind<br />
für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem<br />
1. Januar 2011 beginnen.<br />
IFRS 9 „Finanzinstrumente“<br />
IFRS 9 ersetzt den bisherigen IAS 39 bezüglich der<br />
Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten.<br />
IFRS 9 sieht im Wesentlichen vor, die bisher bestehenden<br />
vier Bewertungskategorien auf die beiden Bewertungskategorien<br />
„zu fortgeführten Anschaffungskosten“<br />
oder „zum beizulegenden Zeitwert“ zu reduzieren. Der<br />
neue Standard ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden,<br />
die ab dem 1. Januar 2013 beginnen.<br />
IAS 24 „Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden<br />
Unternehmen und Personen“<br />
Die Änderungen des IAS 24 sollen im Wesentlichen dazu<br />
beitragen, die Berichterstattung zu erleichtern. Gegenstand<br />
der Neuerung sind insbesondere die Konkretisierung<br />
der Definition eines nahe stehenden Unternehmens<br />
oder einer nahe stehenden Person und die Angabepflichten<br />
von staatlich kontrollierten Unternehmen. IAS 24 ist<br />
erstmals verpflichtend anzuwenden für Geschäftsjahre,<br />
die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen.<br />
Die folgenden Standards und Interpretationen, die im<br />
Geschäftsjahr <strong>2010</strong> noch nicht anzuwenden waren,<br />
werden voraussichtlich keine Auswirkungen auf die Finanz-,<br />
Vermögens- und Ertragslage der <strong>Mainova</strong> haben:<br />
Änderung des IAS 32: „Klassifizierung<br />
von Bezugsrechten“<br />
Änderung des IFRIC 14: „Vorauszahlungen im Rahmen<br />
von Mindestfinanzierungsvorschriften“<br />
Änderung des IFRS 7: „Angaben bei Übertragungen von<br />
finanziellen Vermögenswerten“<br />
IFRIC 19: „Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch<br />
Eigenkapitalinstrumente“<br />
3. Konsolidierungsgrundsätze<br />
Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse<br />
der Tochterunternehmen sowie die Abschlüsse der at<br />
equity bilanzierten assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen<br />
wurden einheitlich nach den<br />
bei <strong>Mainova</strong> geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
aufgestellt.<br />
Die Kapitalkonsolidierung für die Tochterunternehmen<br />
erfolgt nach der Erwerbsmethode. Dabei werden die Anschaffungskosten<br />
für Anteile an Tochterunternehmen mit<br />
dem nach IFRS bewerteten Buchwert des anteiligen Eigenkapitals<br />
des Tochterunternehmens verrechnet. Sich<br />
ergebende Unterschiedsbeträge werden auf Vermögenswerte<br />
der einbezogenen Unternehmen soweit aktiviert,<br />
wie sie mit dem Zeitwert bewertet sind. Danach verbleibende<br />
Unterschiedsbeträge werden als Geschäftswert<br />
aktiviert. Negative Geschäftswerte werden gemäß IFRS 3<br />
nach erneuter Beurteilung der identifizierbaren Vermögenswerte,<br />
Schulden und Eventualschulden sofort erfolgswirksam<br />
erfasst. Diese Konsolidierungsgrundsätze<br />
gelten analog für die at equity bilanzierten Beteiligungen.<br />
Forderungen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen<br />
zwischen vollkonsolidierten Unternehmen werden aufgerechnet.<br />
Konzerninterne Erträge werden mit den entsprechenden<br />
Aufwendungen verrechnet. Zwischenergebnisse<br />
werden eliminiert, sofern sie nicht von untergeordneter<br />
Bedeutung sind. Steuerabgrenzungen werden<br />
vorgenommen.<br />
4. Konsolidierungskreis und Änderungen<br />
des Konsolidierungskreises<br />
Konsolidierungskreis<br />
Nach der Vollkonsolidierungsmethode werden alle<br />
Mehrheitsbeteiligungen (Tochterunternehmen) der <strong>Mainova</strong><br />
in den Konzernabschluss einbezogen, auf deren<br />
Finanz- und Geschäftspolitik ein beherrschender Einfluss<br />
ausgeübt werden kann.<br />
Die at equity-Konsolidierung kommt bei assoziierten<br />
Unternehmen zur Anwendung, wenn ein maßgeblicher<br />
Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik des assoziierten<br />
Unternehmens vorliegt. Ferner werden Anteile<br />
an Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) nach<br />
der at equity-Methode bewertet.<br />
Dem Anhang ist eine Liste über den Konsolidierungskreis<br />
und den Anteilsbesitz beigefügt, die alle wesentlichen<br />
Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen<br />
und assoziierten Unternehmen mit Angaben zum<br />
letzten Jahresabschluss nach den Regelungen der IFRS<br />
(Umsatz, Eigenkapital und Jahresergebnis) enthält.<br />
Der Konsolidierungskreis entwickelte sich <strong>2010</strong> wie folgt:<br />
01.01.<strong>2010</strong> Zugänge Abgänge 31.12.<strong>2010</strong><br />
Vollkonsolidierte Unternehmen 11 1 2 10<br />
Assoziierte Unternehmen (Equity-Methode) 10 1 0 11<br />
Gemeinschaftsunternehmen (Equity-Methode) 4 0 0 4<br />
Die assoziierten Unternehmen EN<strong>AG</strong>/Maingas Energieanlagen<br />
GmbH (EMEG), Gasversorgung Offenbach<br />
GmbH (GVO), Eisenacher Versorgungsbetriebe GmbH<br />
(EVB) sowie die Ohra Hörselgas GmbH (Ohra Hörselgas)<br />
wurden auf Basis von Abschlüssen mit dem Stichtag 30.<br />
September <strong>2010</strong> einbezogen.<br />
Die Gemeinschaftskraftwerk Irsching GmbH (GKI) wird<br />
trotz eines Anteilsbesitzes von unter 20 % (die Beteiligung<br />
der <strong>Mainova</strong> beträgt 15,6 %) als assoziiertes Unternehmen<br />
nach der at equity-Methode bewertet, da<br />
der <strong>Mainova</strong> durch den Gesellschaftsvertrag maßgeblicher<br />
Einfluss eingeräumt wird. Bei sämtlichen wichtigen<br />
geschäftspolitischen Entscheidungen (z. B. Investitionen,<br />
Aufnahme von Krediten, Abschluss oder Än-<br />
<strong>Mainova</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2010</strong> 95