Geschäftsbericht 2010 - Mainova AG
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Bericht des Aufsichtsrats Vorstand Magazin Lagebericht Konzernabschluss Ergänzende Informationen<br />
134 <strong>Mainova</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2010</strong><br />
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt<br />
und beträgt für <strong>2010</strong>:<br />
€ Fixe Vergütung Sitzungsgeld Summe<br />
Dr. h. c. Petra Roth 15.000 2.500 17.500<br />
Peter Arnold 10.500 4.000 14.500<br />
Ewald Woste 10.500 3.250 13.750<br />
Uwe Becker 9.000 3.250 12.250<br />
Hans-Dieter Bürger 9.000 2.000 11.000<br />
Ludwig Burkert 5.625 1.500 7.125<br />
Jutta Ebeling 7.500 1.000 8.500<br />
Reinhold Falk 1.875 750 2.625<br />
Hiltrud Fink-Geis 5.625 2.750 8.375<br />
Markus Frank 7.500 2.000 9.500<br />
René Gehringer 6.000 1.250 7.250<br />
Dr. h. c. Ernst Gerhardt 7.500 2.250 9.750<br />
Holger Klingbeil 7.500 2.000 9.500<br />
Wolfgang Menges 7.500 2.250 9.750<br />
Dr. Manuela Rottmann 7.500 1.750 9.250<br />
Bernd Rudolph 6.000 1.500 7.500<br />
Nicole Salm 1.875 250 2.125<br />
Edwin Schwarz 6.000 750 6.750<br />
Ralf-Rüdiger Stamm 7.500 3.250 10.750<br />
Harald Wagner 7.500 1.750 9.250<br />
Frank Wiese 7.500 2.500 10.000<br />
Thomas Wissgott 6.000 1.250 7.250<br />
Summe 160.500 43.750 204.250<br />
Die Bezüge des Beirats beliefen sich auf 62.950,00 Euro.<br />
Die Bezüge ehemaliger Vorstandsmitglieder und ihrer<br />
Hinterbliebenen belaufen sich auf 0,5 Mio. Euro. Für<br />
diese Personengruppe sind Pensionsansprüche in<br />
Höhe von 6,0 Mio. Euro zurückgestellt.<br />
Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der<br />
<strong>Mainova</strong> <strong>AG</strong> gemäß § 161 AktG<br />
Die Gesellschaft hat die vom Vorstand und Aufsichtsrat<br />
gemäß § 161 AktG am 9. Dezember <strong>2010</strong> abgegebene<br />
Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex<br />
am 10. Dezember <strong>2010</strong> im Internet (www.mainova.<br />
de) abgegeben und den Aktionären dauerhaft zugänglich<br />
gemacht.<br />
Honorare des Abschlussprüfers<br />
Das im Geschäftsjahr <strong>2010</strong> für den Konzernabschlussprüfer,<br />
die KPMG <strong>AG</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />
erfasste Honorar betrug für die Prüfung des Konzernabschlusses<br />
550 Tsd. Euro. Ferner betrug das Honorar für<br />
sonstige Bestätigungs- und Bewertungsleistungen 38<br />
Tsd. Euro sowie 639 Tsd. Euro für sonstige Leistungen.<br />
Angaben zu Konzessionen<br />
Zwischen <strong>Mainova</strong> und der Stadt Frankfurt am Main sowie<br />
einer Reihe von Städten und Gemeinden bestehen<br />
Wegenutzungsverträge im Strom-, Gas-, Fernwärme-<br />
und Wasserbereich.<br />
In den Wegenutzungsverträgen zur Strom- und Gasversorgung<br />
wird die Nutzung von öffentlichen Straßen, Wegen<br />
und Plätzen und städtischer bzw. gemeindeeigener<br />
Grundstücke für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen<br />
sowie Anlagen zur Strom- bzw. Gasversorgung<br />
geregelt. Der Netzbetrieb zur allgemeinen Versorgung<br />
mit Strom und Gas erfolgt durch die NRM. Es besteht<br />
eine gesetzliche Pflicht des Netzbetreibers zum diskriminierungsfreien<br />
Netzanschluss und -zugang in den jeweiligen<br />
Stadt- bzw. Gemeindegebieten.<br />
Die Laufzeit der Wegenutzungsverträge im Strom und<br />
Gas ist dabei in der Regel auf 20 Jahre begrenzt. Während<br />
der Laufzeit der Wegenutzungsverträge besteht<br />
Frankfurt am Main, den 25. März 2011<br />
die Verpflichtung zur Zahlung von Konzessionsabgaben,<br />
deren Höchstgrenzen nach der Konzessionsabgabenverordnung<br />
(KAV) festgesetzt sind. Die Konzessionsabgaben<br />
werden den Endkunden im Rahmen der<br />
Energielieferung von den jeweiligen Händlern in Rechnung<br />
gestellt und von diesen an den Netzbetreiber abgeführt.<br />
Der Netzbetreiber wiederum führt die eingezogenen<br />
Konzessionsabgaben an <strong>Mainova</strong> ab. <strong>Mainova</strong><br />
leistet schließlich Konzessionsabgaben an die jeweilige<br />
Stadt oder Gemeinde auf der Grundlage des Wegenutzungsvertrags<br />
und im Rahmen der KAV.<br />
Soweit eine Stadt oder Gemeinde nach Ablauf der Vertragslaufzeit<br />
den Wegenutzungsvertrag nicht mehr mit<br />
<strong>Mainova</strong> fortführen möchte, besteht eine gesetzliche<br />
Überlassungspflicht bezüglich der örtlichen Strom-<br />
bzw. Gasverteilungsanlagen an den neuen Konzessionsnehmer<br />
oder die Stadt bzw. Gemeinde, falls diese<br />
den Netzbetrieb selbst übernehmen will. Die Überlassung<br />
erfolgt gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung<br />
an <strong>Mainova</strong>.<br />
Mit den Konzessionsvereinbarungen über Wasser und<br />
Fernwärme werden das Recht und die Verpflichtung zur<br />
Bereitstellung von Wasser- und Abwasserdienstleistungen<br />
bzw. zur Versorgung mit Fernwärme, zum Betrieb<br />
der entsprechenden Infrastruktur und zur Durchführung<br />
von Investitionen geregelt. Die Konzessionen laufen in<br />
der Regel über einen Zeitraum von 20 Jahren.<br />
Ereignisse nach Bilanzstichtag<br />
Vor dem Hintergrund der Katastrophen in Japan hat die<br />
Bundesregierung am 14. März 2011 ein dreimonatiges<br />
Moratorium zur Aussetzung der Laufzeitverlängerung<br />
für deutsche Kernkraftwerke verkündet. Während dieser<br />
drei Monate soll die Sicherheitslage der deutschen<br />
Atomkraftwerke ergänzend gewürdigt und ggf. neu beurteilt<br />
werden. Ob und wie sich dies im Endergebnis auf<br />
die Laufzeitverlängerungen und die damit verbundenen<br />
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auswirken wird,<br />
ist nach heutigem Kenntnisstand nicht abschließend<br />
einschätzbar.<br />
Dr. Alsheimer Herbst Dr. Wolff Zientek<br />
<strong>Mainova</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2010</strong> 135