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Geschäftsbericht 2010 - Mainova AG

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Bericht des Aufsichtsrats Vorstand Magazin Lagebericht Konzernabschluss Ergänzende Informationen<br />

134 <strong>Mainova</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2010</strong><br />

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt<br />

und beträgt für <strong>2010</strong>:<br />

€ Fixe Vergütung Sitzungsgeld Summe<br />

Dr. h. c. Petra Roth 15.000 2.500 17.500<br />

Peter Arnold 10.500 4.000 14.500<br />

Ewald Woste 10.500 3.250 13.750<br />

Uwe Becker 9.000 3.250 12.250<br />

Hans-Dieter Bürger 9.000 2.000 11.000<br />

Ludwig Burkert 5.625 1.500 7.125<br />

Jutta Ebeling 7.500 1.000 8.500<br />

Reinhold Falk 1.875 750 2.625<br />

Hiltrud Fink-Geis 5.625 2.750 8.375<br />

Markus Frank 7.500 2.000 9.500<br />

René Gehringer 6.000 1.250 7.250<br />

Dr. h. c. Ernst Gerhardt 7.500 2.250 9.750<br />

Holger Klingbeil 7.500 2.000 9.500<br />

Wolfgang Menges 7.500 2.250 9.750<br />

Dr. Manuela Rottmann 7.500 1.750 9.250<br />

Bernd Rudolph 6.000 1.500 7.500<br />

Nicole Salm 1.875 250 2.125<br />

Edwin Schwarz 6.000 750 6.750<br />

Ralf-Rüdiger Stamm 7.500 3.250 10.750<br />

Harald Wagner 7.500 1.750 9.250<br />

Frank Wiese 7.500 2.500 10.000<br />

Thomas Wissgott 6.000 1.250 7.250<br />

Summe 160.500 43.750 204.250<br />

Die Bezüge des Beirats beliefen sich auf 62.950,00 Euro.<br />

Die Bezüge ehemaliger Vorstandsmitglieder und ihrer<br />

Hinterbliebenen belaufen sich auf 0,5 Mio. Euro. Für<br />

diese Personengruppe sind Pensionsansprüche in<br />

Höhe von 6,0 Mio. Euro zurückgestellt.<br />

Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der<br />

<strong>Mainova</strong> <strong>AG</strong> gemäß § 161 AktG<br />

Die Gesellschaft hat die vom Vorstand und Aufsichtsrat<br />

gemäß § 161 AktG am 9. Dezember <strong>2010</strong> abgegebene<br />

Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex<br />

am 10. Dezember <strong>2010</strong> im Internet (www.mainova.<br />

de) abgegeben und den Aktionären dauerhaft zugänglich<br />

gemacht.<br />

Honorare des Abschlussprüfers<br />

Das im Geschäftsjahr <strong>2010</strong> für den Konzernabschlussprüfer,<br />

die KPMG <strong>AG</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />

erfasste Honorar betrug für die Prüfung des Konzernabschlusses<br />

550 Tsd. Euro. Ferner betrug das Honorar für<br />

sonstige Bestätigungs- und Bewertungsleistungen 38<br />

Tsd. Euro sowie 639 Tsd. Euro für sonstige Leistungen.<br />

Angaben zu Konzessionen<br />

Zwischen <strong>Mainova</strong> und der Stadt Frankfurt am Main sowie<br />

einer Reihe von Städten und Gemeinden bestehen<br />

Wegenutzungsverträge im Strom-, Gas-, Fernwärme-<br />

und Wasserbereich.<br />

In den Wegenutzungsverträgen zur Strom- und Gasversorgung<br />

wird die Nutzung von öffentlichen Straßen, Wegen<br />

und Plätzen und städtischer bzw. gemeindeeigener<br />

Grundstücke für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen<br />

sowie Anlagen zur Strom- bzw. Gasversorgung<br />

geregelt. Der Netzbetrieb zur allgemeinen Versorgung<br />

mit Strom und Gas erfolgt durch die NRM. Es besteht<br />

eine gesetzliche Pflicht des Netzbetreibers zum diskriminierungsfreien<br />

Netzanschluss und -zugang in den jeweiligen<br />

Stadt- bzw. Gemeindegebieten.<br />

Die Laufzeit der Wegenutzungsverträge im Strom und<br />

Gas ist dabei in der Regel auf 20 Jahre begrenzt. Während<br />

der Laufzeit der Wegenutzungsverträge besteht<br />

Frankfurt am Main, den 25. März 2011<br />

die Verpflichtung zur Zahlung von Konzessionsabgaben,<br />

deren Höchstgrenzen nach der Konzessionsabgabenverordnung<br />

(KAV) festgesetzt sind. Die Konzessionsabgaben<br />

werden den Endkunden im Rahmen der<br />

Energielieferung von den jeweiligen Händlern in Rechnung<br />

gestellt und von diesen an den Netzbetreiber abgeführt.<br />

Der Netzbetreiber wiederum führt die eingezogenen<br />

Konzessionsabgaben an <strong>Mainova</strong> ab. <strong>Mainova</strong><br />

leistet schließlich Konzessionsabgaben an die jeweilige<br />

Stadt oder Gemeinde auf der Grundlage des Wegenutzungsvertrags<br />

und im Rahmen der KAV.<br />

Soweit eine Stadt oder Gemeinde nach Ablauf der Vertragslaufzeit<br />

den Wegenutzungsvertrag nicht mehr mit<br />

<strong>Mainova</strong> fortführen möchte, besteht eine gesetzliche<br />

Überlassungspflicht bezüglich der örtlichen Strom-<br />

bzw. Gasverteilungsanlagen an den neuen Konzessionsnehmer<br />

oder die Stadt bzw. Gemeinde, falls diese<br />

den Netzbetrieb selbst übernehmen will. Die Überlassung<br />

erfolgt gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung<br />

an <strong>Mainova</strong>.<br />

Mit den Konzessionsvereinbarungen über Wasser und<br />

Fernwärme werden das Recht und die Verpflichtung zur<br />

Bereitstellung von Wasser- und Abwasserdienstleistungen<br />

bzw. zur Versorgung mit Fernwärme, zum Betrieb<br />

der entsprechenden Infrastruktur und zur Durchführung<br />

von Investitionen geregelt. Die Konzessionen laufen in<br />

der Regel über einen Zeitraum von 20 Jahren.<br />

Ereignisse nach Bilanzstichtag<br />

Vor dem Hintergrund der Katastrophen in Japan hat die<br />

Bundesregierung am 14. März 2011 ein dreimonatiges<br />

Moratorium zur Aussetzung der Laufzeitverlängerung<br />

für deutsche Kernkraftwerke verkündet. Während dieser<br />

drei Monate soll die Sicherheitslage der deutschen<br />

Atomkraftwerke ergänzend gewürdigt und ggf. neu beurteilt<br />

werden. Ob und wie sich dies im Endergebnis auf<br />

die Laufzeitverlängerungen und die damit verbundenen<br />

wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auswirken wird,<br />

ist nach heutigem Kenntnisstand nicht abschließend<br />

einschätzbar.<br />

Dr. Alsheimer Herbst Dr. Wolff Zientek<br />

<strong>Mainova</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2010</strong> 135

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